# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1860_S221 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 221 nete Verwaltung der Gnadenmittel, sondern für die Verwalter; nicht für Wort und Sacrament, woran doch allein Alles liegt, sondern für die armen Personen, für uns arme Personen, die es spenden, an denen doch so wenig liegt; nicht für den weitherzigen und großartigen, in allen Gliedern der Kirche d. h. der Gemeine nach Aemtern, Ständen und Berusen geordneten Organismus einer ächt protestantischen hierarchia triplex in ihrem status ecclesiasticus, politicus und oeconomicus, sondern für Reservation nur des ersten und Verkrüppelung desselben, des ministerium verbi, nein des ganzen evangelischen Kleinodes rechtfertigenden Glaubens oder mit anderem Worte, allgemeinen Priesterthums aller Gläubigen selbst, in das Vermittlungsprivilegium einer im Grunde kryptopapistischen Corporation gegenüber der rudis indigestaque moles dann schier christusverlassener Gemeine — hat mich unterstützt und erfrischt. Wenn schon die frühere Gestalt des Buchs nicht wenigen wohlwollenden und nachsichtigen Freunden begegnet ist, so darf ich daher auch wohl, und selbst zuversichtlicher noch, für die jetzige, die ohnehin durch die Fürsorge des neuen Herrn Verlegers für bedeutend concinneren und doch zugleich schöneren und deutlicheren Druck noch käuflicher geworden ist, ein Aehnliches hoffen und erbitten.“ — — Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. I. Amerika. Aus der Pensylvanischen Synode. Einem Bericht der hundert und dreizehnten Jahresversammlung der Pensylvanischen Lutherischen Synode im „Missionary“ entnehmen wir folgenden Passus: „Es entstand eine Discussion über die Taufhandlung und zwar über die Gültigkeit der Handlung in Betreff derjenigen, welche von Betrügern, die sich für lutherische Prediger ausgaben, getauft worden sind. Es wurde entschieden, daß in solchen Fällen die Taufhandlung ungültig sei, jedoch dann anerkannt werden müsse, wenn sie von ordinirten Predigern irgend einer christlichen Gemeinschaft vollzogen sei.“ Hiernach scheint die Pensylv. Synode zu glauben, daß der Taufe ein wesentliches Stück fehle, wenn der Täufer nicht ordinirt ist. Wo alles, was zum Wesen der Taufe gehört, vollzogen wird, kann die Taufe selbst nicht ungültig sein. Die General-Conferenz der Methodisten hat in ihrer Sitzung zu Buffalo am 31. Mai folgenden Beschluß in Bezug auf die Sclaverei als „Chapter“ oder kirchliche Entscheidung und Vorschrift gefaßt: „Wir erklären, daß wir so sehr wie je von dem großen Uebel der Sclaverei überzeugt sind. Wir glauben, daß das Kaufen, Verkaufen oder Halten von menschlichen Wesen, um als Habe benutzt zu werden, im Widerspruch steht mit der Goldenen Regel und mit der Vorschrift in unserer Disciplin, welche von allen, die unter uns zu bleiben begehren, verlangt: unserem Nächsten keinen Schaden noch Leid zu thun und alles Böse zu meiden. Wir ermahnen deshalb freundlichst alle unsere Prediger und Gemeinden sich von diesem großen Uebel rein zu halten und mit allen gesetzmäßigen und christlichen Mitteln die Ausrottung desselben zu suchen.“ Eine deutsche Universität. In einer englischen Zeitung finden wir Folgendes: Eine Versammlung deutscher Bürger wurde unlängst in Chicago, Ills., gehalten, um den Plan zur Gründung einer deutschen Universität in Amerika in Erwägung zu nehmen. Nachdem die Wichtigkeit und Nothwendigkeit einer solchen Anstalt auseinander gesetzt waren, wurden Schritte gethan, um eine solche Anstalt in's Dasein zu rufen. Eine Committee