# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1904_S147 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Schriftbeweis für die lutheriſche Lehre vom heiligen Abendmahl. 147 dich nicht wiederum in das knechtiſche Joch der Menſchenſatzungen gefangen nehmen! Nicht bloß mit einem gewiſſen Patriotismus ſollſt du deine Kirche anerkennen und lieben, wie jeder die Kirche, welcher er ſeine Heilserkenntniß verdankt, ſondern mit dem Bewußtſein, daß in ihr dein Gewiſſen nicht durch Menſchenſatzungen, ſondern lediglich durch das Evangelium gebunden iſt.“ (Jahrg. 52, S. 77.) Es iſt daher wichtig, gerade auch in unſerer Zeit, da man immer wieder einem ſogenannten undogmatiſchen, praktiſchen Chriſtenthum das Wort redet und alle chriſtlichen Heilslehren verflüchtigt, daß wir uns immer wieder dar— auf beſinnen, daß unſere Lehre wirklich nichts anderes iſt als einfache Ausſage der Schrift, nicht menſchliche Speculationen über dieſe Schriftausſagen, ſon⸗ dern eben dieſe Schriftausſagen ſelbſt. Das ſoll jetzt bei der Lehre vom heiligen Abendmahl gethan werden. Wir wollen den Schriftbeweis für unſere lutheriſche Lehre vom Abendmahl führen. Wir wollen nachweiſen, daß dieſe Lehre unſerer Kirche wirklich klare Ausſage der Schrift iſt, daß auch bei dieſer Lehre unſere Kirche nichts vom Worte Gottes abthut, aber auch ihm nichts hinzufügt. Es wird dies wohl am beſten alſo geſchehen, daß wir zu— nächſt achten auf die Lehre unſerer Kirche vom Weſen des Abendmahls und ſodann auf die Lehre unſerer Kirche vom Nutzen desſelben. Was lehrt unſere Kirche vom heiligen Abendmahl, ſpeciell von ſeinem Weſen? Es iſt uns das ja allen wohl bekannt, und es genügt daher, mit wenigen Worten darauf hinzuweiſen. Unſer Bekenntniß ſagt: „Wir gläu⸗ ben, lehren und bekennen, daß im heiligen Abendmahl der Leib und Blut Chriſti wahrhaftig und weſentlich gegenwärtig ſei, mit Brod und Wein wahrhaftig ausgetheilt und empfangen werde.“ „Wir gläuben, lehren und bekennen, daß die Wort des Teſtaments Chriſti nicht anders zu verſtehen ſeien, denn wie ſie nach dem Buchſtaben lauten, alſo daß nicht das Brod den abweſenden Leib Chriſti und der Wein das abweſende Blut Chriſti bedeute, ſondern daß es wahrhaftig, um ſacramentlicher Einigkeit willen, der Leib und Blut Chriſti ſei.“ Ferner: „Wir gläuben, lehren und bekennen, daß der Leib und Blut Chriſti nicht allein geiſtlich durch den Glauben, ſondern auch mündlich, doch nicht auf capernaitiſche, ſondern übernatürliche, himm— liſche Weiſe, um der ſacramentlichen Vereinigung willen, mit dem Brod und Wein empfangen werde.“ (Concordienformel, Epitome, Art. VIII. Müller, S. 539 f.) Unſere Kirche lehrt alſo im Weſentlichen dieſes, daß im Abendmahl Chriſti Leib und Blut, und zwar ſein wahrer natürlicher Leib und ſein wah⸗ res natürliches Blut, wirklich und wahrhaftig gegenwärtig ſei. Sie lehrt, daß dieſer Leib und dieſes Blut zugleich mit dem Brod und Wein ausge⸗ theilt und empfangen, gegeſſen und getrunken wird, und zwar von allen, die zum Sacrament gehen, auch von den Unwürdigen. Sie lehrt, daß wir den