# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1860_S164 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 164 Aus der kirchlichen Gegenwart. „Zerklüftung“ gewarnt und gegen „Exclusivität“ geeifert wird. Im Uebrigen können wir, obschon wir im Wesentlichen jene Grundsätze des Correspondenzblattes als die unsrigen anerkennen, doch nicht umhin, Ausdrücke, wie die „von einer Einigkeit, die über den Confessionen steht“, für unbemessen und mißverständlich*) zu erklären. Ein Lutheraner braucht sich, um ein Verhältniß zu gläubigen Gliedern anderer Confessionen zu gewinnen, nicht erst aufzuschwingen zu einer Einigkeit, die über den Confessionen steht, sondern es ist die Signatur der Wahrheit seiner Confession, daß er von ihr und aus ihr heraus auch jenen gerecht zu werden vermag. Doch sind jenes nur die leitenden Grundsätze: wir werden fragen müssen, wie dieselben angewendet werden, um gegenüber den thatsächlich vorliegenden Differenzen die Kirche vor Zerklüftung zu bewahren. Die beiden Puncte, so meint das Correspondenzblatt, welche in der Gegenwart fälschlich als kirchentrennend angesehen werden könnten, und beispielsweise von den Missouriern so angesehen würden, seien die von Kirche und Amt und von den letzten Dingen. Es kommt dem Verfasser jenes Artikels viel darauf an, nachzuweisen, daß diese beiden Puncte, „wie wir sie lehren,“ nicht zu den kirchentrennenden gerechnet werden dürften, und er holt weit aus, um jenen Beweis zu führen. Man müsse, sagt er, darüber sich klar werden, „was man Richtungen heißt, ob und warum sie ein Recht haben, in der Kirche zu bestehen, und wie einander entgegen stehende Richtungen sich zu einander zu halten haben.“ Wir wollen dem Verfasser hier nicht im Einzelnen folgen, können aber unser Bedenken nicht unterdrücken, wenn wir die „Nothwendigkeit“ und die „Berechtigung“ gewisser widerstreitender „Richtungen“ durch die Aussagen begründet sehen, „es komme erst aus Satz und Gegensatz das volle Licht und die volle Wahrheit für die menschliche Erkenntniß“ — „es sei die menschliche Natur so eingerichtet, daß sie nicht ruhen könne, bis alle Möglichkeiten des Irrthums zur rechten und zur linken Seite erschöpft seien“ — „es kehre der Geist, nachdem die Gegensätze bis zum äußersten Extrem gegangen und sich in sich selbst erschöpft haben, zurück und lasse sich geruhig nieder in der seligen Mitte der Wahrheit.“ In der That, in dem „Correspondenzblatt der Gesellschaft für innere Mission nach dem Sinne der lutherischen Kirche“ hätten wir dergleichen nicht gesucht. Wir hätten nicht erwartet, daß „die Erschöpfung aller Irrthümer bis zum äußersten Extrem“, und noch dazu „an allen großen Lehren“, auf eine „Einrichtung der menschlichen Natur“ zurückgeführt und dazu verwendet würde, „die Nothwendigkeit der widerstreitenden Richtungen“ zu begründen. Wir wissen es auch nicht zu reimen, wie man nach diesen Voraussetzungen dahin kommen kann, wie der Verfasser jenes Artikels, „zu erforschen, in welchen Stücken Einigkeit sein muß, in welchen man keine Verschiedenheit dulden darf, und in welchen Dingen eine Verschiedenheit zulässig ist, unbeschadet der Einheit und Reinheit der Lehre.“ *) Das wiederholte Bemühen von Seiten des Verfassers, die aus Offenheit bloßgelegten Fehler des Standpunctes der „Richtung“ in fehlerhaften Gebrauch der Sprache zu verwandeln, ist nach unserer Meinung ein ganz vergebliches. L. u. W.