# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1860_S162 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 162 Aus der kirchlichen Gegenwart. und uns ihrer zu freuen: wir thun es in Würdigung des bedeutsamen Einflusses, welcher von Neuendettelsau auf die kirchliche Gegenwart geübt wird, wenn wir von jener Aeußerung des Herrn Pfarrer Löhe Act nehmen und in der Kürze über den Sinn und die Consequenzen derselben uns vergewissern. Ein Aufsatz in dem „Correspondenzblatt der Gesellschaft für innere Mission nach dem Sinne der lutherischen Kirche“ (1859, Nr. 6—10) über „die Gefahren, welche der lutherischen Kirche gegenwärtig aus ihrer eignen Mitte und von ihren treuesten Freunden drohen“, ist geeignet, uns zunächst über die veränderte Stellung Löhe's weiteren Aufschluß zu geben. Die Erfahrung ist nicht selten, daß die Schüler die theoretischen und practischen Consequenzen aus der Lehre des Meisters schneller und sicherer ziehen als dieser selbst. Und wenn man sich erinnert, daß vor einiger Zeit aus lutherischen Kreisen Nordamerikas, welche vordem mit Löhe auf das Engste verbunden waren, ein förmlicher Absagebrief an diesen um der Lehre von der ersten Auferstehung willen, welche er gepredigt, erging, so wird man begreifen, wie die Thatsache der „dreigestaltigen und dreigespaltenen lutherischen Kirche Nordamerikas“ mit ihrer Missouri⸗, Buffalo⸗ und Jowasynode ein wesentlicher Anlaß zu jener Umstimmung gewesen ist. Das „Correspondenzblatt“ meint um so mehr auf die Gefahr einer möglichen Zerklüftung und Kirchenspaltung hinweisen zu sollen, als jene Richtung der Exclusivität nicht blos in Amerika, sondern auch in Deutschland mehr und mehr sich geltend mache, und veranlaßt und begünstigt durch mancherlei Umstände die herrschende Strömung in der lutherischen Kirche in Preußen und den mit ihr verbundenen freien Gestaltungen in andern Ländern zu werden drohe. Man könnte freilich über jene Umstimmung im Löhe'schen Lager bedenklich werden, wenn man den erwähnten Artikel des Correspondenzblattes mit dem Satze beginnen sieht, das große Kleinod und Pfund, welches der Herr der lutherischen Kirche als der rechten sichtbaren vor andern christlichen Gemeinschaften anvertraut habe, sei „die reine schriftgemäße Lehre, das verhältnißmäßig reinste Bekenntniß der göttlichen seligmachenden Wahrheit.“ Denn man könnte auf den Gedanken kommen, es werde hier der erste Ausdruck durch den zweiten erläutert und statt der fröhlichen Gewißheit, es bekenne die lutherische Kirche in allen Stücken, die sie bekenne, „die reine schriftgemäße Lehre,“ die kleinlaute Resignation gesetzt, man finde in der lutherischen Kirche wenigstens „das verhältnißmäßig reinste Bekenntniß der seligmachenden Wahrheit.“ Indeß, da uns weiter unten versichert wird, „die von dem Correspondenzblatt vertretene Richtung“ sei bei ihrer völligen Zustimmung zu allen Glaubensartikeln der lutherischen Kirche nicht gemeint, auch nur die geringste Wahrheit, welche die Reformation ans Licht gebracht, geschweige die rechten Heiligthümer der lutherischen Lehre, die Lehre von der Heilsordnung und den Gnadenmitteln, aufzugeben oder im Entferntesten beeinträchtigen zu lassen, und dies um der Ueberzeugung willen, daß alle diese Stücke ewige unumstößliche göttliche Wahrheit und sichere Schriftlehre enthalten — so haben wir kein Recht, jene bedenkliche Aussage