# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1860_S146 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 146 Die lutherische Kirche und die Union. die Kircheneinigung für zulässig zu halten und bei Veranlassung sie zu erstreben. Die Union ist endlich auch noch das Interesse der sogenannten „gläubigen“ oder „Vermittlungs⸗“ Theologen. Sie entstand aus dem Unternehmen, aus der rationalistischen Theologie selbst heraus durch Ratiocination zum Glauben zu gelangen, also nicht im Bruch mit ihr, sondern in Anerkennung ihrer Grundlage, nach ihrem eigenen Verfahren, auf Einen Boden der Wissenschaft sich mit ihr stellend. Das Wesen der Vermittlungstheologie ist hiernach der ununterbrochene Faden, mit welchem sie aus der rationalistischen und pantheistischen Theologie und Philosophie hervorgeht. In Folge dessen ist sie auch vielfach noch mit rationalistischen und pantheistischen Elementen durchdrungen und von ihnen getragen. Die wissenschaftlichen Axiome und Begriffe, die wissenschaftliche Grundansicht und wissenschaftliche Methode des Rationalismus und Pantheismus tritt ihr als ein zweites oberstes oder gar als ein noch höheres Princip zu der heiligen Schrift. Namentlich hat sie deshalb mehr oder minder die Voraussetzung und Forderung, daß die Theologie, um wissenschaftlich zu sein, die ganze Religionslehre aus Einem Gedanken in logischer Nothwendigkeit ableiten müsse. Dadurch tritt das logische Interesse, sowohl die geschlossene Deduktion als die Beherrschung durch allgemeine Kategorien und die Rückführung auf allgemeine Kategorien so stark bei ihr hervor, die abstrakten Gedanken der Wissenschaft und die Unterbringung des Stoffes unter sie sind ihr ein nicht geringeres Anliegen als die Realitäten der göttlichen Offenbarung. Daraus kommt dann eine ihr eigenthümliche Verkümmerung der biblischen Lehren. Eben darauf gestützt vindicirt sie sich vorzugsweise, wo nicht allein den Charakter wissenschaftlicher Theologie, und gesteht diesen wenigstens nach seinem vollen Maaße sowohl den alten lutherischen Dogmatikern als der jetzigen kirchlichen Theologie nicht zu.“ Als Urheber und hervorragendsten Repräsentanten dieser Richtung bezeichnet Stahl Schleiermacher. Auf Schleiermacher folgte aber einerseits seine eigene Schule, anderentheils die Theologie, welche jetzt vorzugsweise „Vermittlungstheologie“ oder wohl auch gläubige Theologie genannt wird. „Sie kommt in ihren hervorragendsten und positivsten Vertretern (Nitzsch, J. Müller u. s. w.) zu einer wirklich evangelischen Glaubenslehre. Aber im Allgemeinen haftet doch an ihrem Standpunkt und geht durch ihre Leistungen jener Einfluß rationalistisch pantheistischer Philosophie. Diese Vermittlungsphilosophie nun, die den Gegensatz zwischen christlichem Glauben und ungläubiger Philosophie zu vereinigen unternimmt, kann unmöglich eine Schwierigkeit finden an den Gegensätzen zwischen lutherischer und reformirter Lehre, die im Verhältniß dazu doch die geringfügigste Geringfügigkeit sind. Sie hat aber ein dringendes Interesse an der Union. Durch die Union wird ein schlagendes Beispiel gegeben, daß über Dogmen, die bisher für hochwichtig galten, abweichende Lehren als zulässig und gleichberechtigt anerkannt werden. Sie zieht daher aus der Union, in ihr eingeschlossen, den Grundsatz allgemeiner Zulässigkeit und Gleichberechtigung abweichender Lehren.