# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1860_S128 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 128 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. leiden wenigstens keine eigentliche Noth. Ohne weitere Beweise aber kann man annehmen, daß die Gehaltsmehrung für alle Anfangspfarreien und die Erhöhung der Besoldungen von 500 auf 600 Fl. ein schreiendes und unabweisbares Erforderniß sei..... Nun wollen wir aber die Leistungen aufzählen, die jetzt von dem Landesregimente den Geistlichen zur Pflicht gemacht worden sind, und deren Unterlassung an ihnen, wie an dafür bezahlten Staatsdienern, gestraft wird. Zuerst werden den Pfarrämtern jährliche Impflisten abgefordert; bei der Einführung der Kuhpockenimpfung mußten sie einige Jahrzehende lang sogar sich zur Impfung selbst einfinden, um diese nicht beliebte Procedur fördern zu helfen. In jedem Jahre haben sie eine Militair-Conscriptionsliste zu fertigen und überdies für alle diejenigen, welche Befreiung oder ständigen Urlaub suchen, ex officio, also unentgeltlich, vollständige Familienatteste auszustellen. Verzeichnisse der Gebornen, Getrauten und Verstorbenen sind alljährlich nicht nur an die Physicate zu liefern, sondern auch an die Königlichen Landgerichte. Diese fordern zwei Populationstabellen, deren eine 64, die andere nicht weniger als 216 Rubriken enthält; sie müssen an sich und beide mit einander genau übereinstimmen, erfordern bei kleinen Pfarreien schon volle Tage, bei großen sogar Wochen zur richtigen Fertigung. Die Geistlichen müssen jetzt auch in Betreff der Sittlichkeit Berichte an die Königlichen Landgerichte erstatten. Ueber die unehelich geborenen oder gestorbenen, und die durch nachfolgende Ehe der Eltern legitimirten Kinder sind monatliche Listen für die Curatelbehörden vorgeschrieben .... Endlich müssen eine Menge Familien-Notizen und Zeugnisse an die Polizei-, Vormundschafts-, Administrativ-, Justiz- und Finanz-Behörden unentgeltlich ausgestellt werden. Selten vergeht eine Woche ohne derartige Requisitionen. Es existirt kein Zweig der Landesverwaltung, für welchen nicht Pfarrämter zur Mitwirkung in Anspruch genommen werden ... Jede Woche soll der Geistliche, außer der Aufsicht auf Lehrer und Schulen, in jeder Schule zwei Stunden Religionsunterricht ertheilen — und bei mancher Pfarrstelle sind 3 — 6, ja 10 Schulen. Den Lehrer muß er in Zucht, Ordnung, Lehre und Einkommen unterstützen, für jede Schule jährlich zu der Visitation mehrere Bogen Nachweisungen u. dgl. schreiben, der Prüfung zweimal beiwohnen, austretende Schüler an andere Schulen überweisen, Schulfassionen und unzählige andere Dinge herstellen und beaufsichtigen, Schullehrlinge für das Schulfach gewinnen und unterrichten. Als Schulinspector ist der Pfarrer den Landgerichten und Regierungen untergeordnet, mithin ein weltlicher Beamter, aber ohne allen und jeden Gehalt. — Der Pfarrer, als Vorstand der Armenpflege, ist in Gemeinden mit Ruralverwaltungen hierin Alles in Allem. Sitzungsprotocolle jeden Monat, Armenbeschreibungen, Unterstützungsgewährungen, Unterbringen armer Kinder, Abstellung des Bettels, Armenbeiträge der Gemeinden, Beiwohnen der Plenarversammlungen am Sitze der Landgerichte auf eigene Kosten u. dgl. ist ihm unter persönlicher Verantwortung und unter Strafandrohung zur Pflicht gemacht. Wie viel die Armenpflege zu schreiben und zu streiten mache, zumal in proletariatreichen Gemeinden, davon weiß jeder Geistliche zu sprechen. — Die Kirchenverwaltungen, denen das Kirchengut anvertraut ist, stehen unter weltlicher Oberaufsicht, und wieder ist der Geistliche deren Vorstand und hat alles dabei zu besorgen und nichts zu übersehen, wenn er nicht mit Rügen, Haftungen und Wartboten beehrt werden will. Nicht selten hat er mit den Beisitzern für das Interesse des Kirchengutes Kämpfe zu bestehen. Unsägliche Mühe und Verdruß machen Cultusbauten. Dazu kommen oft Baulastprocesse mit dem Fiscus. — Gegenwärtig muß mancher Geistliche fünfzehn Jahre auf einer Stelle mit 500 Fl. verweilen. Die Amtslasten hindern ihn nicht nur, durch Oeconomie, Schriftstellerei, Privatunterricht sich nebenbei etwas zu erwerben, sie hindern ihn auch, seine Knaben selbst bis auf eine höhere Classe einer Lehranstalt vorzubereiten; er kann nicht nur nichts sich erübrigen, er sieht sich in die betrübende Nothwendigkeit versetzt, von seinem Vermögen, wenn er ja noch einiges, und nicht Schulden, aus seinen Studienjahren ins Amt brachte, oder von dem erheiratheten Vermögen, das doch für Frau und Kinder erhalten werden sollte, zuzusetzen. Hätten nicht Christenthum, Kirche und geistliches Amt und der, in welchem dies Alles wurzelt, eine große, lockende Gewalt über die Herzen, es müssten, bei der vorherrschend materiellen Tendenz unserer Zeit, längst sich viel zu wenige Jünglinge dem Studium der Theologie zugewendet haben. Aber nicht die guten Aussichten auf Geld und Ehre, sondern die reine Liebe zum Reiche Gottes ist es, welche dem geistlichen Stande seine Candidaten zuführt. Das ist die erfreuliche, helle Seite dieser Betrachtungen. Der Herr der Kirche lasse diese Seite nie erbleichen!