# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1860_S126 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 126 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. II. Ausland. Kirchenvisitation in der Provinz Sachsen. Aus einem Berichte in der Evang. Kirchen⸗Zeitung vom 31. Dec. 1859, welcher den Zweck hat, ein Gesammtbild des kirchlichen Lebens in der Provinz Sachsen dem Leser vorzuführen, heben wir das Folgende aus: „Leider hat unsere Provinzialkirche bis jetzt nur vier Mal den Segen einer Gene⸗ ralvisitation genossen. Es wäre ein unberechenbarer Schade für die Kirche, wenn dieses edelste Gewächs unseres neuern kirchlichen Lebens aus Mangel an Pflege wieder sollte verkümmern, und es sollten sich Alle, welche die Kirche lieb haben, in der Bitte vereinigen, daß der hochwürdige Ev. Ober⸗Kirchenrath das in so vollem Segen begonnene Werk mit göttlichem Eifer ohne Ermüden wolle fortsetzen, wofür er immer neuen Dank und Gottes reichen Lohn würde einernten..... Werden aber diese Visitationen immer ein Hinderniß finden in der Ueberladung der Generalsuperintendenten mit anderweitigen Arbeiten, welches nur dadurch beseitigt werden könnte, daß die Aufsichtskreise derselben verkleinert, oder andere geeignete Personen von ihnen mit Visitationen beauftragt würden; so ist unser Konsistorium desto mehr darauf bedacht gewesen, die Special-Visitationen des Superintendenten in guten Gang zu bringen. Es hält mit großem Ernst darauf, daß diese die ihnen untergeordneten Geistlichen wenigstens alle 3 oder 4 Jahre visitiren, und es erhält von ihnen jährlich mehr als Drittehalbhundert Visitationsberichte. Die Visitation wird den Geistlichen 14 Tage vorher angezeigt und ihnen zugleich ein gedrucktes Schema zugesandt, welches die Visitationsfragen, deren einige 90 sind, und die alle möglichen amtlichen, so wie auch die nöthigen persönlichen Verhältnisse betreffen, enthält und welche sie dem Superinten⸗ denten beantwortet, in der Regel 8 Tage vor der Visitation, wieder zusenden müssen. Wenn dieser aus der Beantwortung eine schon ziemlich genügende vorläufige Information über die Zustände der zu visitirenden Gemeinde erlangt hat, so hält er immer an einem Sonntage die Visitation selbst, bei welcher der Geistliche in der Regel Vormittags predigt, Nachmit⸗ tags mit der confirmirten Jugend katechisirt, der Superintendent mehr oder weniger aus⸗ führliche Ansprachen an die versammelte Gemeinde hält, in denen ihre Schäden aufgedeckt und so nach den Umständen Strafe und Trost gespendet wird. Außerdem finden Bespre⸗ chungen mit den Orts⸗ und Kirchenvorständen, zuweilen auch mit den Hausvätern der Ge⸗ meinde Statt, und viele Superintendenten halten auch noch einen Abendgottesdienst. Die Hauptsache bleibt aber die brüderliche Besprechung des Superintendenten mit dem visitirten Geistlichen, sowohl über die gehörte Predigt und Katechese, als auch über sein ganzes amt⸗ liches Wirken, nach Anleitung der beantworteten Visitationsfragen und auf Grund der bei der Visitation gemachten Wahrnehmungen. Von dem Grade der Gründlichkeit, Ausführ⸗ lichkeit, Offenheit und wahrer Brüderlichkeit dieser Besprechung hängt hauptsächlich der Segen der ganzen Visitation ab. Mit dem mehr oder weniger ausführlichen Berichte des Superintendenten wird außer den beantworteten Visitationsfragen auch eine Abschrift der Predigt des Geistlichen und der Entwurf zur Katechese an das Consistorium eingesandt, so daß demselben doch ein ziemlich vollständiger Einblick in die ganze Amtsthätigkeit des Geist⸗ lichen und in die Zustände der visitirten Gemeinde gewährt ist. Es ist hin und wieder der Vorschlag gemacht worden, unvorbereitete Visitationen zu veranstalten. Unter gewissen Umständen werden sie immer rathsam sein, aber wenn sie Regel werden sollten, so würden sie nie ein so vollständiges Bild von den gesammten Verhältnissen des visitirten Geistlichen und der Gemeinde gewähren. Es sind nun die Bescheide des Consistoriums auf den Bericht des Superintendenten, durch welche dieses eine so umfassende und kräftige Ein⸗ wirkung auf die Superintendenten, die Pfarrer und mittelbar auch auf die übrigen Kirchen⸗ beamten und die Gemeinden übt. Obgleich ihrer so viele im Laufe des Jahres zu erlassen sind, so muß Ref. sagen, so weit seine Kenntniß reicht, daß sie mit ungemeinem Fleiße und mit großem Ernste verfaßt werden. Die Art und Weise der Visitation wird beurtheilt, die Predigt des Geistlichen in aller Schärfe recensirt, auf die Beantwortung der Visitations⸗ fragen genau eingegangen, die ganze Amtswirksamkeit so wie die Zustände der Gemeinde in aller Gerechtigkeit und Wahrheit, so weit es geschehen kann, beurtheilt, Anerkennung und Tadel unverholen und nach Gebühr ausgesprochen, alles nach der Richtschnur des göttlichen