# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1860_S125 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 125 bolischen Bücher der lutherischen Kirche hingeleitet wurde. Bekanntlich wurde nämlich wegen der calvinisirenden und unirenden Richtung des Königs Friedrich II. das Concordienbuch in Dänemark und Norwegen nicht anerkannt, und dabei ist es später geblieben, sowohl in jenen beiden Ländern, als in der hiesigen Tochterkirche. Nun waren zwar alle Prediger der Sy⸗ node darin einig, für ihre eigene Person den sämmtlichen Symbolen herzlich beizustimmen, aber unter den Laien sind sie selbst dem Namen nach nur sehr wenig bekannt und fast von Keinem gelesen, da sie nicht einmal übersetzt sind; es konnte darum für die Synode noch nicht die Rede davon sein, sie förmlich anzunehmen. Mit Freude aber wurde erwähnt, daß letzt eine Uebersetzung des Concordienbuches in Norwegen unter Arbeit sei und alle Glieder der Kirche wurden dringend ermahnt, diese schöne Gelegenheit, mit dem herrlichen vollstän⸗ digen Bekenntnisse der luth. Kirche sich bekannt zu machen, zu benutzen. L. L. Die „Katholische Kirchenzeitung“ bringt aus der Schrift: „Der Pabst und der Imperator“ von Dr. E. Kaffa, Hof⸗ und Gerichts⸗Advocat in Wien, u. A. auch fol⸗ gende einen Aufruf zur Bildung eines Heerzugs für den Pabst einleitende und begründende Worte: „Es kann den heiligen Vater allerdings nur freuen, wenn Ihm von den Bischöfen, Prälaten und Katholiken⸗Vereinen trostreiche Beileids⸗Adressen zugesendet werden; es ist gewiß sehr nachahmungswürdig, daß der Erzbischof von Orleans sich aus Gottesfurcht über die Menschenfurcht erhebt und frei sein Verdammungswort gegen die Umtriebe des Impe⸗ rialismus ausspricht; allein der große Moment erfordert — Thaten. Ich will keine Re⸗ volution, keinen Religionskrieg, ich will nur, daß der Pabst allein von seinem legalen Herr⸗ scherrechte Gebrauch mache, seine aufständischen Unterthanen zu ihrer gerechten Pflicht zu⸗ rückführe, den Ihm heute präjudicirlich sein sollenden status quo vernichte und den legalen status quo ante wieder herstelle. So oft, und auch jetzt, als von dem Angriffe gegen den heiligen Stuhl die Rede war, erstarrte Jedermann vor den Folgen eines solchen Attentates, welches zwei hundert Millionen Katholiken zur Vertheidigung ihres Palladiums in die Schranken rufen könnte. Allein was sollen diese zwei hundert Millionen Katholiken zu⸗ nächst thun? Sollen sie dem Kaiser Napoleon das eigene Land revoltiren? .... Sollen sie bloß, wie die Juden, Jeremiaden singen und schmollen, oder wie es der moderne Sprachge⸗ brauch nennt, passiven Widerstand leisten? Weder das Eine, noch das Andere, sondern es muß sich die gefürchtete Macht der zwei hundert Mill. Katholiken auf eine legale und zweck⸗ dienliche Art entfalten.“ Nun schließt die Schrift mit einem Aufruf an alle Kirchenvor⸗ stände, im obigen Sinne eine Streitmacht zu schaffen. So bringt denn auch dieselbe Num⸗ mer der Kirchenzeitung schon ein Kriegslied für diejenigen, welche das aus Stein und Erde bestehende Palladium oder Unterpfand für das Bestehen des papistischen Reiches, das sie katholische Kirche nennen, dem Pabste wieder erobern wollen. Da jedoch dem papistischen Tyrtäus die eigene Begeisterung nicht ausreichte, mußte Göthe herhalten. Das Lied schließt: Nach Rom muß jetzt die treue Liebe zieh'n, Soll uns des Glückes gold'ne Palme blüh'n, Dort knüpft sich fester unsers Geistes Band; Heil uns! es ist des Christen Vaterland: Kennt ihr nun dieses Land? Dahin, dahin! Will ich mit dir, o treue Seele, zieh'n. Der „Deutsche Kirchenfreund“ scheint, wie man aus seinen Mittheilungen schließen kann, jetzt sich zur Bunsenschen Japhets⸗Bibel zu bekennen. Der Lutherische Kirchenbote, das deutsche Organ der Generalsynode und die Lutherische Kirchenzeitung, das deutsche Organ der Ohiosynode, belehren ihre Leser aus dem Informatorium, daß diejenigen bekehrten Ostindier, welche am Kastenwesen festhalten, diesen „heidnischen Aberglauben“ als ein Recht betrachten und zwar in solchem Grade, als ob dessen Beobachtung und Bewahrung zur Seligkeit nöthig sei; „ungefähr so wie hier die missourischen Rotten allerlei sogenannte Gemeine⸗ Rechte betrachten.“ Wir fragen hiermit die beiden Synodal⸗Organe: 1) Wer sind diese missourischen Rotten? 2) Welches sind die hier gemein⸗ ten Gemeine⸗Rechte, die, was ihren Werth betrifft, mit heidni⸗ schem Aberglauben auf einer Stufe stehen, und deren Ausübung zur Seligkeit nothwendig erachtet werden?