# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1860_S118 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 118 Beitrag zur pastoralen Casuistik. sind. Sowie nun ein Untergebener seinen Vorgesetzten trösten und in Trüb⸗ salen aufrichten darf, so darf er ihn auch vor der Sünde warnen, damit seine Seele nicht verloren gehe. Ja es kann auch ein Sünder einen andern stra⸗ fen, weil er noch nicht die vernünftige Urtheilskraft verloren hat und deshalb, obgleich er selbst in Sünden steckt, doch richtig über die Sünden Anderer ur⸗ theilen kann, auch ohne andere dadurch zu ärgern und ohne sich selbst dadurch die Verdammniß zuzuziehen. Ferner, die zu strafenden Personen sind die Sünder, besonders solche, die Aergerniß geben, ohne Rücksicht auf Stand, Geschlecht und Alter; denn wo die Krankheit gemein ist, da ist auch eine gemeine Arznei nöthig; deshalb kann auch ein Vorgesetzter von einem Untergebenen, ein Aelterer von einem Jüngern, ein Mann von seinem Weibe gestraft werden, jedoch mit Beobach⸗ tung der rechten Art und Weise, wovon nachher. Zum dritten kann die Bestrafung auf zweierlei Art geschehen: 1. mit einfachem Verweis der Sündigenden, 2. mit Anzeige der Sache bei andern, namentlich bei dem Vorgesetzten oder auch bei der ganzen Kirche. Von dem einfachen Verweis redet der heilige Jacobus 5, 19.: Lieben Brüder, so Je⸗ mand unter euch irren würde von der Wahrheit und Jemand bekehrte ihn, der soll wissen, daß, wer den Sünder bekehret hat von dem Irrthum seines Weges, der hat einer Seele vom Tode geholfen und wird bedecken die Menge der Sünden; und der heilige Paulus Gal. 6, 1.: So ein Mensch etwa von einem Fehl übereilet würde, so helfet ihm wieder zurecht mit sanftmüthigem Geist, die ihr geistlich seid. Von der Anzeige haben wir das Gebot Christi Matth. 18, 17.: Hört der die nicht, so sage es der Gemeine, und das Exempel Josephs, der die Vergehungen seiner Brüder seinem Vater anzeigte, 1 Mos. 37, 2., derer aus Chloes Gesinde, die dem Apostel die Sünden der Corinther anzeigten, 1 Cor. 1, 11., und endlich des Mardachai, welcher das Verbrechen der Verräther dem König Ahasveros anzeigte, Esth. 2, 22. Es ist auch der Ausspruch des Cato bekannt: Wenn du von einer unrechten That weißt, schweige nicht, damit du nicht für einen Bösen angesehen werdest. Zum vierten muß man vieles sorgfältig beobachten, wenn man seinen Bruder mit gutem Erfolg bestrafen will: 1. rücksichtlich der zu bestrafenden Personen. Wenn sie ein Vorgesetzter ist, so muß die Bestrafung mit großer Demuth und Ehrerbietung geschehen, damit der Untergebene nicht den Schein gebe, als ob er eine Herrschaft über den Vorgesetzten sich angemaßt habe; sie geschehe mehr in der Weise des flehentlichen Bittens, als des Bestrafens, es sei denn, daß durch das Vergehen des Vorgesetzten der Glaube und die wahre Religion in Gefahr kommt, denn dann kann man auch ziemlich hart mit einem solchen Sünder verfahren; darauf mag man das Beispiel Pauli anwenden 1 Tim. 5, 1. 2. Die Bestrafung geschehe zuerst heimlich und im Verborge⸗ nen, damit nicht das Ansehen des Vorgesetzten verringert werde. 2. Rücksichtlich des Bestrafenden. Dieser, wenn er selbst ein Sünder ist, lege zuerst seine eigne Sünde selbst ab und behandle mit großer Sanftmuth den andern Sünder, damit es nicht scheint, als spotte er seiner und damit er