# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1860_S117 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Beitrag zur pastoralen Casuistik. 117 Gegentheil der Fall sei: so ist es auch von der Wisconsinsynode nicht recht gehandelt, wenn sie trotz dieser Facta zu einer Verbindung Schritte thut, die von so großem Einfluß auf den Glauben und die Lehre ihrer künftigen Pre⸗ diger und also auch ihrer Gemeinden sein wird. Es ist eine Versündigung nicht an Menschen, sondern an dem himmlischen Gut der ewigen Wahrheit selbst. Wenn diese verloren ist, was bleibt uns armen Sündern dann noch von Trost auf Erden und im Himmel? Darum lasset uns mit Ernst halten ob dem Bekenntniß, daß es, soviel an uns liegt, uns erhalten werde und auch unter künftigen Geschlechtern noch Menschen selig werden durch die Wahrheit, die in Jesu ist. ————◆———— (Eingesandt.) Aus Balduins Tractatus De casibus conscientiæ. Wie die Bestrafung des Nächsten, wenn er sündiget, anzu⸗ stellen sei, daß der Nächste gebessert werde? Antwort. Die brüderliche Bestrafung gehört zu den geistlichen Werken der Barmherzigkeit und wird von einigen ein geistliches Almosen genannt. Groß ist deren Nothwendigkeit. Denn gleichwie wir verbunden sind, dem Nächsten in leiblicher Noth, Armuth, Gefangenschaft und andern Ge⸗ fahren des Lebens mit unsrer Hülfe beizustehen, so werden wir durch das Gebot der Liebe verpflichtet, seine Fehler zu verbessern, durch welche er in Gefahr seiner Seele geräth. Dies fordert Christus von den Seinen Matth. 18, 15.: Sündiget dein Bruder an dir, so strafe ihn zwischen dir und ihm allein u. s. w. Obgleich diese Stelle gewöhnlich von Privatbeleidigungen ausgelegt wird, weil es heißt: sündiget dein Bruder an dir; so sagt man doch im Allgemeinen, daß diejenigen an uns sündigen, welche durch ihre Sünden, die sie entweder gegen Gott oder die Brüder begehen, uns Aergerniß geben; wenn diese nicht gestraft würden, so würden sie niemals die Größe ihrer Sünde erkennen und so könnten sie leicht in ihren Sünden umkommen. Dahin gehört das Wort Sirachs 19, 13.: Sprich deinen Nächsten darum an, viel⸗ leicht hat ers nicht gethan; oder hat ers gethan, daß ers nicht mehr thue. Damit aber diese Bestrafung recht und fruchtbarlich angestellt werde, so müssen fünf Stücke auseinander gesetzt werden: 1. wer andere strafen soll, 2. wer gestraft werden soll, 3. wie vielerlei die Bestrafung ist, 4. wie und 5. zu welchem Ende sie angestellt werden soll. Was das erste anlangt. so sind kurzweg alle Christen verbunden, ihren Nächsten, wenn er sündiget, zu strafen, vornemlich aber sollen die Vorgesetzten diejenigen strafen, über welche sie nach Maßgabe ihres Amts irgend eine Ge⸗ walt haben, wie z. B. die Obrigkeiten die Unterthanen, ein Diener der Kirche die Zuhörer, Eltern die Kinder, Lehrer die Schüler. Wegen der Vorgesetzten ist kein Zweifel; daß aber auch die Untergebenen zu diesem Dienst verpflichtet sind, ist daraus offenbar, weil die Pflichten der christlichen Liebe allen gemein