# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1860_S115 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Aus der Wisconsinsynode. 115 Was zunächst die persönlichen Vorwürfe gegen mich betrifft, so sehe ich mich nicht veranlaßt, mich dagegen zu vertheidigen, da ich getrost meine Rechtfertigung dem treuen Gott überlasse, in dessen Namen und Dienst ich auch diese nicht grade vergnügliche Sache führe. Nur dagegen muß ich mit aller Entschiedenheit protestiren, daß jenes Glied der Wisconsinsynode über dem Streite wider meine Person die Sache, um welche es sich handelt, in seiner Erwiederung sowohl selbst aus den Augen verliert als auch seinen Le⸗ sern aus den Augen rückt. Das ist allerdings eine bequeme Weise, sich der Vermahnung und Bestrafung zu entziehn. Man wirft dem, der es wagt, die schwerste Pflicht der christlichen Liebe an einem zu üben, frischweg fleisch⸗ lichen Eifer vor und formulirt dessen Aussagen mit Gänsefüßchen so, daß sie wie kecke, unbegründete Behauptungen aussehen, ja man stützt auch seine Vorwürfe scheinbar mit Sprüchen der heil. Schrift, und unterdessen hat der Schreiber und der Leser über der Person die Sache vergessen, und bei dem nicht ganz genau mit dem Streitpuncte bekannten Leser wird dann nur zu leicht der Eindruck hervorgebracht, daß der „Feind“ der Wisconsinsynode in seiner Lieblosigkeit und Splitterrichterei blosgestellt und aus dem Felde ge⸗ schlagen sei. Das ist allerdings eine famose und gewandte Polemik, die aber im Grunde doch ohne wahren Werth ist. Vielmehr kommt es vor allem darauf an, wie es um die Sache steht. Und da hat jenes Glied der Wisconsinsynode zuerst von der Synode des nörd⸗ lichen Illinois mitgetheilt, daß dieselbe nach ihrer Constitution d. h. auf dem Papier die Augsburgische Confession als ihr Bekenntniß ansieht. Aber wissen denn die Brüder von der Wisconsinsynode nicht, wie es in den Sy⸗ noden von Illinois um die Praxis steht? Wissen sie wirklich nicht, daß diese Synoden keine Lehrzucht üben, ohne die doch das Stehen auf dem Be⸗ kenntniß nur ein leeres Gerede und eine offenbare Lüge ist? Steht doch auch jener aus dem Observer früher mitgetheilte Beschluß der nördl. Illinoissy⸗ node, bei welchem die Delegaten der Wisconsinsynode nicht mehr gegenwär⸗ tig gewesen sein sollen, noch vor aller Welt da und seine Fassung im Observer (s. „Lehre und Wehre,“ Nov. 1859, S. 338) ist noch von keiner Seite her in irgend einem Stücke für unrichtig erklärt. Nach demselben aber erkennt diese Synode als bestimmt an, daß unter ihr „nicht eine völlige Ueberein⸗ stimmung in allen geringeren Puncten der Lehre und Praxis ist,“ daß sie „die vollkommenste Freiheit des Gewissens und des Worts wie der That ge⸗ währleistet“ und ihre Glieder „nicht zu denselben Lehransichten verpflichtet hält.“ Das ist doch deutlich genug geredet und mit Recht frage ich: wie kann eine Synode in Wahrheit die Augsb. Conf. für ihr Bekenntniß halten, welche wie die Synode des nördl. Illinois keine Uebereinstimmung in allen geringeren Puncten der Lehre hat, wozu bekanntlich in den zur Generalsy⸗ node gehörigen Synoden die Lehre von der Taufe, vom Abendmahl, vom Sabbath u. a. gehören; welche, statt ihre Glieder durch das Bekenntniß zu binden, die vollkommenste Freiheit des Gewissens und des Worts gewährlei⸗ stet; welche, statt einerlei Rede zu führen und fest zu halten an einander in