# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1860_S109 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber die Grundlagen der Schenkel'schen vom Standpuncte des Gewissens ꝛc. 109 geben, die er sonst auch vom Geiste giebt (I, 24.): „Das eigenthümliche Wesen des menschlichen Geistes ist das Selbstbewußtsein, und dasselbe ist zugleich das Wesen des Geistes überhaupt.““ Ferner stellt Schenkel als die Norm seiner Dogmatik auf: „Kein Lehrsatz kann in dem ausführenden Theile der christlichen Dogmatik Aufnahme finden, welcher sich nicht zurückführen läßt auf eine Aussage des Gewissens.“ „Irgend einmal muß, was in der Dogmatik gegenwärtig als Wahrheit des Heils gelehrt wird, in einem Gewissen unmittelbar eine religiöse und sittliche Thatsache gewesen, irgend einem muß es wie ein höherer Lichtstrahl in dem Innern eines Menschengeistes aufgegangen sein und denselben der Gemeinschaft Gottes näher gebracht haben, als er ihr bisher war“ (I, 218 f. vgl. I, 81 f.). Wollte Schenkel die Dogmatik vom Standpuncte eines Gewissens auferbauen, welches gefangen und gebunden ist durch das Wort Gottes, so ließe sich die Ausführbarkeit eines solchen Versuches immerhin zum Gegenstande einer Controverse machen. Allein dessen sind wir durch Schenkels eigene Erklärungen überhoben. Nach ihm ist nämlich Gewissen gleich Selbstbewußtsein, dieses gleich Geist und dieser gleich Vernunft und Gewissen. Somit sind also Vernunft und Gewissen im Grunde ein und dasselbe. Denn der Unterschied, den er zwischen beiden statuirt, ist nichts als ledige Wortklauberei. Will er ihn jedoch pro forma beibehalten, so würde er sich so herausstellen: während die Rationalisten sagen, es sei gegen ihre Vernunft, den Inhalt der Offenbarung gläubig anzunehmen, so wird Schenkel behaupten, es sei gegen sein Gewissen. Allein so consequent ist Schenkel nicht einmal, sondern er tritt ganz unbedenklich in die Fußtapfen seiner rationalistischen Vorgänger. Ueber Schenkels Verhältniß zur heil. Schrift sagt die Erl. Kritik S. 282: „Wir behaupten, daß es der Schenkel'schen Dogmatik an einer methodischen Schriftauslegung fehle, trotzdem daß er selbst sagt (I, 388.): „daß der Dogmatiker zur Begründung der Wahrheit des Heils den fortlaufenden Faden des heilsgeschichtlichen Zusammenhanges der Schriftheilsthatsachen, der Schriftlehrerkenntnisse, der Schriftgemeindestiftungen ꝛc., daß er die gesammte heilsökonomische Bewegung und Entwickelung der göttlichen Offenbarungen, daß er die Kunde vom Heil von ihren ersten Spuren bis zu ihren herrlichsten Manifestationen erforschen, erkennen, unter einen Gesichtspunct fassen müsse.“ Schenkel ist selbst diesen seinen schönen Forderungen nur sehr wenig nachgekommen.“ Da das Gewissen, wie Schenkel vorgiebt, Formal- und Material⸗ Princip seiner Dogmatik ist, so gebraucht er die Schrift nur dazu, um damit die Aussagen des Gewissens hinterher beiläufig zu begründen. Sträubt sie sich dagegen, so wird sie rationalistisch weg erklärt. Hören wir nun einiges, was Schenkeln das Gewissen offenbart, zunächst seine Anthropologie. Erl. Krit. S. 275: „Wenn Schenkel sagt: „Der Mensch ist Geist“ (womit zu vergleichen I. 22.: „Der Mensch hat wohl Geist, und er ist vorzugsweise Geist, aber er hat auch Seele und Leib), und wenn der Geist Persönlichkeit (Person) ist, so scheint Schenkel sich die Sache allerdings so vorzustellen, daß der eine der drei Factoren des Menschen Person