# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1860_S108 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 108 Ueber die Grundlagen der Schenkel'schen vom Standpuncte des Gewissens ꝛc. immer wieder das bekannte Schalksgesicht des alten Rationalismus an, wie wir weiter sehen werden. Wenn der Herr Kirchenrath Dr. Schenkel die Dogmatik definirt als „die wissenschaftlich zusammenhängende in persönlicher Ueberzeugung begründete Darstellung von der Wahrheit des christlichen Heils, wie dieselbe geschichtlich vermittelt ist in der Form des christlichen „Gemeindebewußtseins“, so ist damit der Sack weislich weit genug aufgethan, um darin alle Irrthümer aufzunehmen und für christlich auszugeben. Hienach soll also das christliche Gemeindebewußtsein das Erkenntniß⸗-Princip seiner Dogmatik sein. „Allein,“ so erinnert die Erl. Kritik S. 268, „daß die Auffassung des christlichen Gemeindebewußtseins dem Heile vollkommen entspreche, leugnet Schenkel gerade (I. 10.); er sagt, das christliche Gemeindebewußtsein schließe die Thatsache des Heils nicht in ihrer Unmittelbarkeit in sich, sondern habe sich von derselben nur ein Bild entworfen, und dieses Bild ist nur ein relativ wahres.“ Mit Recht schließt deshalb die Kritik: „daß, weil die Auffassung der Gemeinde von dem christlichen Heil eine dem christlichen Heil selbst nicht vollkommen adäquate ist, auch jeder Versuch, das christliche Heil so, wie es sich in dem Bewußtsein der Gemeinde getrübt oder unvollkommen abspiegelt, als das wahre, dem Heilsbedürfniß Genüge thuende Heil nachzuweisen, von vornherein ein vergeblicher sein muß, der nichts austragen kann.“ Doch Schenkel verspricht ja, seine Dogmatik vom Standpuncte des Gewissens aus darzustellen. Was ist denn nach ihm das Gewissen eigentlich? Hierüber sagt die Kritik S. 289: „Wir müssen vorausschicken, daß wir nicht glauben, daß durch diese Bestimmungen die wissenschaftlichen Untersuchungen über das Gewissen sonderlich gefördert worden seien. Denn das wesentlich Neue in den Auseinandersetzungen Schenkels ist eigentlich nur dies, daß er das Gewissen nennt, was man außerdem Selbstbewußtsein oder auch schlechtweg das menschliche Bewußtsein nannte. Der menschliche Geist ist nämlich „theils nach Innen ursprünglich auf Gott, theils nach Außen auf die Welt bezogen“ (I, 142.). Sofern der menschliche Geist nun auf die Welt bezogen ist, dienen ihm Vernunft und Wille als die Organe seiner Selbstbethätigung; das Gefühl aber gehört ursprünglich überhaupt nur „der seelisch⸗ sinnlichen Natur-Seite des Menschen“ an (I, 136.). Sofern dagegen der Mensch nach Innen auf Gott bezogen ist, ist das Gewissen das Organ seiner Selbstbethätigung. Das Gewissen ist daher „ein eigenthümliches und selbstständiges Organ im menschlichen Geist“ neben Vernunft und Willen; es ist das mit den religiösen Functionen betraute Organ, das Organ für das religiöse Vermögen des Geistes (II, 136 f.). Als solches nun ist es „seinem allgemeinen Wesen nach eine eigenthümliche selbstständige, ja, die eigenthümlichste und selbstständigste Form des Selbstbewußtseins. Im Gewissen ist sich der menschliche Geist zu nächst seiner selbst bewußt. Dasselbe manifestirt sich, wie ein Jeder leicht an sich selbst erfahren kann, zunächst als ein gesteigertes Selbstbewußtsein in der Form der Selbstgewißheit (I. 138 f.). Hiemit hat Schenkel vom Gewissen dieselbe Definition ge⸗