# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1860_S94 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 94 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. repräsentativen Vollmacht, aber nur in der „ministerialen“ vollzieht sie die Ordination; der Ruf zu besonderen Ministerial-Handlungen kann entweder von der einzelnen Gemeinde ausgehen, oder auch von der Kirche nach ihrer Synodal-Vollmacht, welches geschieht durch die Installation. Drittens, in Betreff von Applikanten aus andern lutherischen Synoden schlägt Ihre Committee Folgendes vor: a. Applikanten, welche die symbolischen Bücher der lutherischen Kirche anerkennen und unbedingt annehmen, auch eine ehrenvolle Entlassung von einer lutherischen Synode bringen, können sogleich in einzelnen Distrikten aufgenommen werden. b. Applikanten, welche keine solche Entlassung bringen, aber Beschwerde führen, daß ihnen eine solche unrechtmäßig vorenthalten worden sei von der Synode, zu welcher sie gehörten, sollen auf ein Jahr zurückgewiesen sein, während welcher Zeit aber der Präsident des Distrikts, an welchen die Application gerichtet wurde, mit dem Präses der Synode, zu welcher Applikant gehörte, correspondiren soll, um zu ermitteln, aus welchen Gründen eine ehrenvolle Entlassung nicht gewährt wurde. Das Ergebniß dieser Untersuchung soll der nächsten regelmäßigen Sitzung des betreffenden Distrikts vorgelegt werden. Sind die Gründe der Vorenthaltung genügend, so soll Applikant entweder an seine Synode zurückgewiesen werden, um zuerst mit ihr über seine Sache ins Reine zu kommen, oder nach Umständen soll ihm die Aufnahme schlechterdings verweigert werden. Sind jedoch jene Gründe nicht genügend, sondern ungerecht und nur berechnet, den Applikanten einen Synodal-Wechsel zu erschweren oder unmöglich zu machen, und ist sonst alles mit ihm in guter Ordnung, so soll er dennoch aufgenommen werden. Emanuel Schmid; Daniel Worley; Isaak Hursch; J. G. Lehrer; H. W. Rose.“ Der erste Punkt wurde angenommen, ebenso der dritte und die Einleitungen. In Betreff des zweiten aber „beschlossen: daß der zweite Punkt des Berichtes der 5. Committee als Anhang in den Verhandlungen erscheine, mit Beifügung solcher Thesen über die Frage von Kirche und Amt, als die Glieder der Synode während dieser Sitzung dem Secretair verabreichen mögen und welche mit jenen der 5. Committee als Vorschläge für die nächste Allgemeine Synode gelten sollen.“ In Philadelphia sind gegenwärtig 28 römisch-katholische Kirchen innerhalb der Stadtgrenzen und die römisch-katholische Bevölkerung der Stadt wird auf 130,000 geschätzt. (Missionary.) Die Albrechtsleute. Einige der wichtigeren „Empfindungen (eines Gliedes der Gemeinschaft der Albrechtsleute) während der General-Conferenz“ derselben werden mit „Maria“ unterzeichnet in dem schön ausgestatteten Organe dieser Gemeinschaft, dem „Christlichen Botschafter“ von Cleveland in folgender Weise mitgetheilt: „Zweitens war ich beinahe stolz auf die günstige physiognomistische und phrenologische Ansicht, welche dieser ehrwürdige Körper darbot. Und was mir besonders vortheilhaft in dieser Beziehung war, ist der Umstand, daß unser liebe himmlische Vater so viele von unsern Predigern kahlköpfig werden ließ. Für dieses bin ich recht froh, weil sie nun ihren Schöpfer nicht mehr beschimpfen können, damit, daß sie ihr Haar über die Stirne herunter kämmen und sich dadurch ein idiotisches Aussehen geben..... Was mich aber am allermeisten kränkte, war, zu sehen, daß noch so viele von unsern Predigern, die doch vorgeben, an eine völlige Erlösung von allen Sünden in diesem Leben zu glauben, dem unnöthigen Gebrauch des Tabaks ergeben sind.“ „Kirkelig Maanedstidende“ ist in diesem Jahre in doppelter Größe herausgekommen und ist jetzt das Organ „der norwegisch-evangelisch-lutherischen Kirche in Amerika“ geworden, redigirt von Pastor H. A. Preus, früher war es das Privatorgan der Prediger derselben Synode. Die erste Nummer enthält vorzüglich einen Bericht der Verhandlungen der im October v. J. gehaltenen Synode, der vierten dieser kirchlichen Gemeinschaft, welche erst in 1853 völlig organisirt wurde. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war die Frage vom Verhältnisse zwischen dem allgemeinen Priesterthum und dem Predigtamt,