# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1860_S93 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 93 der Gegner vergeblich. Die Sache sei bei ihnen entschieden, denn ihr liege nichts Anderes zu Grunde, als männlich: Unabhängigkeit, Consequenz und Selbstachtung. Sie wollen, anderen Denominationen gegenüber, nicht verantwortlich sein für Lehren und Gebräuche, die sie nicht annehmen. „Wir glauben nicht,“ heißt es wörtlich, „an die leibliche Gegenwart, Wiedergeburt durch die Taufe, an die Ceremonien der Messe und ähnlichen Unsinn.“ Doch wollen sie sich in der Generalsynode mit den Symbol-Gläubigen vereinigt erkennen; denn es sei heuchlerisch, unhistorisch und lächerlich zu sagen: die augsburgische Confession sei das Band kirchlicher Vereinigung in der Generalsynode. Nichts als die Generalsynode selbst sei das Band kirchlicher Vereinigung unter ihnen. — Müßte einmal diese sogenannte lutherische Generalsynode in corpore ihren Glauben bekennen — hu welch wirres Getös verschieden gearteter Stimmen würde dann aus dem Einen Schafstall hervordringen! Man vergleiche die für alle Zeiten gültige apostolische Beschreibung der Heerde Christi: Ein Leib und Ein Geist, Ein Herr, Ein Glaube, Eine Taufe. Ohiosynode. Den Verhandlungen der Extra-Versammlung der Allgemeinen ev.-luth. Synode von Ohio und den angrenzenden Staaten, gehalten vom 9. bis 15. Nov. 1859, entnehmen wir das Folgende: „Die Stellung der Allgem. evang.-luth. Synode von Ohio u. a. St. gegenüber andern lutherischen Synoden. In dem Versuche, die Stellung der allgemeinen Synode gegenüber andern lutherischen Synoden zu bezeichnen, sieht sich Ihre Committee mit tiefem Bedauern genöthigt, sowohl wegen der Wahrheit selbst, als auch des Wohles unserer Synode und der Hochachtung wegen, die wir unsren Bekenntnißschriften schuldig sind, vor Denen zu warnen, die wir unter anderen Verhältnissen gern als Brüder betrachten. Solche glaubt ihre Committee finden zu müssen in Synoden, die mit der sogenannten General-Synode in Verbindung stehen. Allerdings bekennen Manche mit uns die Wahrheit, wie sie in unseren symbolischen Büchern enthalten ist, allein bis jetzt haben sie noch nicht die Inconsequenz eines solchen Bekenntnisses mit ihrem Verbleiben in obiger Verbindung einsehen gelernt. — Ferner bedauert Ihre Committee, daß zwischen Synoden, die nicht in Verbindung mit der General-Synode sind, sondern mit uns auf demselben Boden des Bekenntnisses stehen, große Bitterkeit und gegenseitige Anfeindungen stattfinden, die in dem Streite über Kirche und Amt, und in Fragen, damit verbunden, ihren Ursprung haben, und einen direkten schädlichen Einfluß auf unser Verhältniß zu den betreffenden Synoden ausüben. Ihre Committee erachtet es nun als eine unerläßliche Pflicht, die unsrer Synode obliegt, und die sie andern Synoden schuldig ist, daß sie ihren Ansichten über diese Punkte Ausdruck gebe, damit Jedermann unsren Standpunkt kenne, und uns die Achtung zolle, die uns als Synode gebührt. Ihre Committee, in Anbetracht dieser Verhältnisse, schlägt nun ergebenst folgende Erklärungen dieser Synode vor: Erstens, diese Synode betrachtet die Verbindung mit der General-Synode als einen Widerspruch mit den Bekenntnissen unserer Kirche, und räth Allen, die darin stehen, und die wirklich die Symbole der lutherischen Kirche als Norm der Lehre und Praxis anerkennen, vor allem dahin zu arbeiten, die General-Synode auf einen entschiedenen lutherischen Standpunkt zu bringen, und wenn dieses fehlschlägt, rücksichtslos und unbedingt jegliche Verbindung mit einem solch unlutherischen Körper zu brechen. Zweitens, obwohl Ihre Committee die Frage „über Kirche und Amt“ als eine offene ansieht, und überzeugt ist, daß die differirenden Partheien mit voller Anhänglichkeit an die Symbole den Streit führen, und indem sie die Wichtigkeit dieser Frage anerkennt — so kann sie doch nicht umhin, Folgendes als ihre Ueberzeugung in Betreff derselben auszusprechen: a. Die Kirche nach ihren einzelnen Gliedern ist unsichtbar; sie ist aber auch vorhanden in der sichtbaren Gemeinde, in welcher das Wort rein und lauter gepredigt und die Sakramente nach Christi Einsetzung verwaltet werden. b. Das Predigtamt ist ein besonderes, göttlich verordnetes, fortbestehendes Amt in der Kirche; ist eher als die Gemeinde, und kann also nicht aus derselben entstehen. c. Der Ruf in das heilige Amt kommt von der Kirche nach ihrer ministerialen und