# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1860_S86 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 86 Die gegenwärtige Spannung unter den separirten Lutheranern Preußens. neues Aufsichtsamt schaffen, so tritt man aus der Schrift und unsern Symbolen heraus.“ Gleichwohl übertreibt Diedrich auch hier. Weil es kein besonderes Aufsichtsamt nach göttlichem Rechte gibt, so soll es gar kein Aufsichtsamt geben, gerade wie es keine Kirche geben soll, wo es keine reine Lehre gibt. Ohne Frage hat die Kirche von Gott Befehl, Aufsicht zu führen, daß nicht der Wolf in die Heerde bricht. Wer will es ihr nun wehren, daß sie besondere Personen damit beauftragt und ein Amt dafür schafft? Dies Amt besteht zwar nicht nach göttlichem Rechte, denn die Kirche hat es geschaffen; aber es besteht doch aus Verleihung und Uebertragung der Kirche um der guten Ordnung willen, die auch göttlichen Rechtes ist. An einer solchen Behörde ist nichts zu tadeln, so lange sie in ihren Grenzen bleibt, also nicht aus eigener Machtvollkommenheit befiehlt oder an Gottes Statt Gehorsam fordert, sondern im Auftrage der Kirche, mit ihrem guten Willen und in ihrem Sinne der Kirche dient. Denn zwingende Gewalt hat sie nicht, die hätte sie nur, wenn die Obrigkeit hinter ihr stände, und gewissenshalber kann sie nicht Gehorsam fordern, weil sie sich nicht wie die römischen Bischöfe auf eine göttliche Einsetzung gründen kann. Das möge man ihr immer vorhalten, damit sie sich nicht auf falsche Bahnen verirrt. Aber in diesen protestantischen Grenzen sollte man doch ja das Oberkirchencollegium gewähren lassen und sich freuen, daß sich unter Gottes Leitung eine solche Behörde gebildet hat, welche Zusammenhang, Einheit und Ordnung in die zerstreuten Gemeinden bringt. Hat sie doch noch immer die Synode zur Seite, welche ihr Grenzen setzt, und steht es doch jeder Gemeinde frei, zu jeder Zeit abzutreten. Warum will man nicht für diese Behörde öffentlich beten, daß Gott sie in ihrem schweren Werke segne und auf der rechten Bahn erhalte? Klingt das verfänglich, nun so nehme man jedes vierte Jahr die Synode mit ins Gebet, so ist nichts verfängliches mehr zu sehen. Aber Diedrich hat noch einen andern Grund, weshalb er gegen das Oberkirchencollegium angeht, und dieser Grund ist gleichermaßen gegen die Synode gerichtet. Die ganze gegenwärtige Ordnung des Kirchenwesens mißfällt ihm. Im Oberkirchencollegium sitzen Laien, und auf der Synode haben Laien mit zu rathen und mit zu entscheiden. Also haben die Laien, und in ihnen die Gemeinden, Antheil an der Kirchengewalt. Das ist der Stein des Anstoßes. Zwar ist durch die Synode von 1840 festgesetzt, daß die Lehrsachen von dem Lehrstande abgeurtheilt werden sollen. Indessen hält man darauf nicht mehr, und es möchte schwer sein, das durchzuführen. Nach Stimmenmehrheit wird durchschnittlich alles entschieden. Ueber diese Mehrheitsbeschlüsse ist Diedrich sehr ungehalten. Er sagt von den Synoden: „Ein großer Theil der Synodalen verstand gerade von den wichtigsten Sachen nichts. Dazu kam, daß alle immer nach Hause eilten. Und wie konnten auch sämmtliche Pastoren lange von Hause fortbleiben? So ging denn alles eilfertig vorwärts. Viele Deputirte dachten komischer Weise, weil sie