# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1860_S85 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die gegenwärtige Spannung unter den separirten Lutheranern Preußens. 85 sein soll. Diedrich muß vorwärts nach Rom, oder er muß der ganzen Kirche die Kirchengewalt beilegen. Hier treffen wir ihn aber im zähen Kampfe gegen katholisirende Weiterbildungen. Den Anlaß dazu hat ihm das Oberkirchencollegium gegeben, welches auf der Generalsynode von 1856 das Begehren stellte, daß seiner möchte im Kirchengebete mit Fürbitte gedacht werden. Es hat einen triftigen Grund für dies Begehren, denn es hat die Sorge für alle Gemeinden auf sich liegen und führt thatsächlich den Vorsitz bei den Synoden. Seiner Kirchenleitung verdankt die separirte Kirche sehr viel, und Diedrich selbst spendet ihr bereitwillig großes Lob. Es ist also billig, daß die Kirche derer vor Gott gedenkt, die aus Gottes Gabe an der Kirche so treu und mit so viel Aufopferung im Segen arbeiten. Allein Diedrich ist gerade darüber sehr ungehalten und hat seine Gründe in der oben erwähnten Schrift über das Kirchenregiment auseinander gesetzt. Fürbitte, sagt er, sind wir ja jedem Kinde schuldig, wie vielmehr dem Oberkirchencollegium. Indeß mit der Fürbitte im öffentlichen Kirchengebete hat es mehr zu bedeuten. Eine solche gibt dem Oberkirchencollegium in den Augen der Gemeinden das Ansehen, als wäre es eine von Gott verordnete Behörde, welche im Namen Gottes die Kirche regiert. Dann wird aus dem Oberkirchencollegium ganz etwas anderes, als was es ist und sein darf. Dem muß man sich um so ernster widersetzen, da die Neigung dazu schon sehr verbreitet ist. Man betrachtet das Oberkirchencollegium als eine Art Consistorium, wie in den Landeskirchen; es ist auch ungefähr so zusammengesetzt aus geistlichen und weltlichen Räthen, nur daß der Fürst an der Spitze fehlt. Freilich fehlt damit sehr viel, und Diedrich hat das bündig nachgewiesen. Unsere fürstlichen Consistorien haben Boden unter den Füßen, wenn sie über einen Haufen Gemeinden ein bischöfliches Aufsichtsamt üben und die äußere Kirchengewalt handhaben. Denn das geschieht aus Befehl der christlichen Obrigkeit, welche von Gott über das ganze Land gesetzt ist.*) Was hat aber das Breslauer Oberkirchencollegium davon aufzuweisen? Nichts, gar nichts. Seine Geistlichen sind einfache Pastoren, und seine Laien sind Rechtsgelehrte, Geschäftsleute und dergl., die nichts weiter, als einfache Gemeindeglieder sind und noch weniger Recht haben, als seine Pastoren. Wie kommen die zu einem bischöflichen Aufsichtsamte? Wo steht das geschrieben, oder wo lehren die Symbole, daß Gott solche Behörden eingesetzt und sie zu berechtigten Inhabern der Kirchengewalt oder des Bisthumes gemacht hat? Will das Oberkirchencollegium sich in eine solche Gewalt setzen, so ist das ein Weg nach Rom, und es ist hohe Zeit, daß man Verwarung einlegt. Diedrich sagt deshalb: „Will man ein besonderes *) Diesen Sätzen des theuren Verfassers liegt ohne Zweifel eine Vermischung des Staates mit der Kirche zu Grunde. Der christliche Fürst ist in der Kirche nicht Fürst, sondern nur Christ, und was er als Fürst seinen Unterthanen befiehlt, dem gehorchen diese nicht als Kirche, sondern als Bürger. Hat der Fürst zugleich ein Amt in der Kirche, so ist er der Kirche Diener und kann nur auf Grund der Einwilligung der Kirche und in Uebereinstimmung mit ihr „die äußere Kirchengewalt handhaben“, nicht aber deßwegen, weil er als christliche Obrigkeit in der Kirche befehlen könne. D. R. p. t.