# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1860_S83 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die gegenwärtige Spannung unter den separirten Lutheranern Preußens. 83 Ernste nach dem vorgesteckten Ziele liefen. In das strenge Gericht möge sich setzen, wer da wolle; ich thue es nicht, damit ich mir nicht selber den Stab breche. Zu Liebe der Separation hat Diedrich den Kirchenbegriff überspannt; er erreicht aber nichts, als daß er seine eigene Kirche in Frage stellt und ihr den Boden unter den Füßen wegzieht. Diedrich's Lehre ist nach der einen Seite gut lutherisch. Nur die wahrhaft Gläubigen gehören ihm zur Kirche, nicht der Haufen der Maulchristen. Nur wird die Forderung der reinen Lehre so überspannt, und der Kirchenbegriff so in die Höhe geschroben, daß man von da aus die Zinnen von St. Peter zu Rom mit Händen greifen kann. Ist die Kirche in Rom ein Haufen (maul⸗ oder wirklich) Gläubiger unter der Herrschaft des Papstes, so ist die Kirche in Jabel ein Haufen Gläubiger unter der Herrschaft der reinen Lehre; und beidemale ist die Kirche alleinseligmachend, die über ihre Umzäunung hinaus nur Sekten und Rotten kennt. Wo die reine Lehre so übermäßig betont wird, und das reine Predigtamt allein die Kirche kenntlich und sichtbar macht, da kann es nicht fernab liegen, daß das Wesen der Kirche sich noch enger zusammenzieht und in dem Predigtamte auskrystallisirt. Diedrich überweist dem Predigtamte die Kirchengewalt ausschließlich ohne Mitberechtigung der Gemeinde; und so lange der Gemeinde nichts wider Gottes Wort zugemuthet wird, hat die Gemeinde gewissenshalber zu gehorchen. „Gott handelt durch das Predigtamt, und zwar in der Art allein, daß die Prediger ihm für das, was sie in diesem Amte thun und lassen, ganz allein verantwortlich bleiben, Fürsten und Gewaltige, Einzelne oder große Haufen mögen dazu reden, was sie wollen. Kein Mensch kann ihnen die Verantwortung für Lehre, Kirchenzucht, Seelsorge, Sacramentsverwaltung abnehmen, er heiße nun Fürst, Consistorium oder Gemeinde. Darum ist dies, Kirchenordnungen zu machen, den Pfarrern allein zugeschrieben.“ Welchen Umfang Diedrich dieser Kirchengewalt gibt, ist nicht recht deutlich. Wenn er aber die Gemeinde davon ausschließt und ein eigentliches Pastorenregiment herstellen will, so haben wir doch einige starke Bedenken dagegen vorzubringen. Wir setzen den Fall, das Pastorenregiment wäre in der separirten Kirche aufgerichtet und durchgeführt. Wie weit erstreckt sich nun z. B. Diedrich's Kirchengewalt? Doch sicherlich nicht weiter als seine Gemeinde. Und wie weit erstreckt sich die Kirchengewalt seiner Nachbaren und aller seiner Amtsbrüder? Doch sicherlich auch nicht weiter. Ein jeder ist nach lutherischem Recht auf seine eigene Gemeinde beschränkt und hat nur vor seiner eigenen Thür zu fegen. Wir setzen nun den Fall, Diedrich stirbt, dem wir übrigens langes Leben wünschen. Wer soll die Pfarre wiederbesetzen? Man wird sagen: Das sollen die übrigen Prediger thun. O nein! das sollen sie nicht thun; sie haben in einer fremden Gemeinde nichts verloren, am wenigsten aber haben sie ihr einen Pfarrer zu setzen. Dann bleibt nichts anders übrig, als entweder die Gemeinde muß es thun, wozu sie unbedingt das Recht, und zwar allein das Recht hat. Thut sie es aber, so übt sie das vornehmste Recht der Kirchengewalt, die Pfarren zu versorgen, worin natürlich das andere