# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1860_S68 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 68 Die fleißige Uebung des Katechismus in der lutherischen Vorzeit. hören auslegen und verstehen lernen, was ein jeglich Stück in sich habe, also, daß sie es auch können aufsagen, wie sie es gehört haben und fein richtig ant⸗ worten, wenn man sie fragt, auf daß es nicht ohne Nutz und Frucht gepredi⸗ get werde; denn darum thun wir den Fleiß, den Katechismum oft vorzupre⸗ digen, daß man solches in die Jugend bleue, nicht hoch noch scharf, sondern kurz und aufs einfältigste, auf daß es ihnen wohl eingehe und im Gedächt⸗ niß bleibe.“ In den Kirchen-Ordnungen finden sich darüber keine gleichmäßigen Be⸗ stimmungen, indem eine Classe derselben in treuem Anschluß an die erwähn⸗ ten Rathschläge Dr. Luthers, die Verbindung der Predigt mit dem Examen vorschreibt, die andere Classe aber beides getrennt aufführt und bald über die Predigt, bald über das Examen, wie wir letzteres am häufigsten finden, nähere Bestimmungen giebt. Die Vorschriften jener Kirchen-Ordnungen müssen uns natürlich um ihrer Uebereinstimmung willen mit Dr. Luthers Vorbild von besonderem Gewicht sein. Im Bezug hierauf führt Dr. R. nur drei Kirchen-Ordnungen an, denen ich noch einige hinzufügen will. In der Markgräflich Anspachischen und Nürnbergischen Kirchen-Ord⸗ nung vom Jahre 1533, deren Vorschriften im Betreff des Katechismus in die Brandenburgische vom Jahre 1540 und später auch in die Mecklenbur⸗ gische übergingen, findet sich ein Abdruck der kurzen Kinderpredigten, welche nach dem Zeugniß Strobels in der Lebensbeschreibung Veit Dietrichs, diesen treuen Schüler Dr. Luthers zum Verfasser haben und die „von Wort zu Wort dem Volke vorgelesen und dabei die Kinder von dem rechten Verständ⸗ niß des Katechismi gefragt werden sollen, da denn die Antwort aus dem kleinen Katechismo Luthers genommen.“ Sie sind aufs Neue herausgege⸗ ben worden in Nürnberg 1831 (9 Krzr.) und in Berlin 1839 und verdie⸗ nen nach meiner Ueberzeugung den Vorzug vor allen ähnlichen Katechis⸗ muspredigten bis auf unsere Zeit. Dr. R. empfiehlt sie mit folgenden Wor⸗ ten: „Wir wollten, so Gott Gnade dazu giebt, mit einer Form anfangen, wie sie sich in den so eben erwähnten „Kinderpredigten“ herausstellt, wo die biblische Wahrheit aufs allereinfältigste dargelegt und ins Leben gleichsam hineingelegt wird; denn wir haben ein junges Volk vor uns, das erst geist⸗ licher Weise geschaffen werden soll, wo also auch die Form nicht anschmiegend und anpassend genug gedacht werden kann.“ Noch deutlichere Bestimmungen enthalten die Chursächsischen Visita⸗ tionsartikel vom Jahre 1557, worin unter andern die Prediger angewiesen werden, „in der Woche einmal oder zwier dem jungen Volk den Katechismus zu predigen, und die Kinder daraus zu examiniren.“ Absonderlich aber war der Sonntag Nachmittag der Katechismuspredigt bestimmt. „Es geschehe aber, zu welcher Zeit es wolle, so sollen sie den Katechismus der Jugend flei⸗ ßig fürtragen, und im Lehren desselben nicht ihre Kunst und Geschicklichkeit beweisen, sondern die Kinderlehre aufs allereinfältigste und immer auf einer⸗ lei Form und Weise fürtragen.“ Die Braunschweig⸗Wolfenbüttelsche Kirchenordnung vom Jahre 1569,