# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1860_S62 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 62 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. Autorität der heil. Schrift in Glaubenssachen (s. Concordf. Summar. Begr. Einl.) an⸗ erkennen, Aeußerungen hört oder liest, wenn es sich um Begründung streitiger Fragen aus der Schrift handelt, wie die: „„Ihr müßt die Schrift im Licht der Väter verstehen;“ — „„Kirchenprincip über Schriftprincip;““ — „„man muß Luther und den Vätern ein besseres Schriftverständniß zutrauen als sich selbst;““ — „„man kann sich der Schrift⸗ mäßigkeit einer Lehre nur dann versichert halten, wenn nachgewiesen ist, daß sich dieselbe bei Luthern und den Vätern findet, — man glaubt und hält etwas für das rechte Wort Gottes nur, weil man es bei Luther und den Alten findet.““ (!) Solche und ähnliche Aeuße⸗ rungen, welche wohl nicht so schlimm gemeint sind“ (sehr gütig!), „als sie klingen, beruhen auf einer offenbaren Verwechslung des materiellen Schriftprincips (der Analogie des Glau⸗ bens) mit der Theologie · oder dem Maß des Schriftverständnisses eines bestimmten Zeit⸗ alters und sind nur dadurch erklärlich.“ — Es ist in der That entsetzlich, daß man es in Deutschland wagen kann, solche Grundsätze unserer Synode beizumessen und zwar nicht einmal als von unseren Gegnern gezogene Consequenzen, sondern als von unserer Synode wörtlich ausgesprochene Lehren, was offenbar die gebrauchten Redezeichen anzeigen sollen! Doch Gott sei Lob, daß man uns nicht anders beikommen kann, als indem man unsere Lehre schändlich entstellt und uns Principien beimißt, die wir selbst verabscheuen. Wir achten es daher der Mühe nicht werth, die Ungerechtigkeit jener dreisten Imputationen nachzuweisen. Haben es doch die falschen Lehrer in unserer Kirche den Rechtgläubigen immer also gemacht und immer eine Stellung beansprucht, deren Vortrefflichkeit selbst ein Blinder sehen mußte. Episkopalkirche. Vor kurzem wurde der Königin von England in ihrem Mi⸗ nisterrath ein Bittschreiben von 460 Geistlichen der anglikanischen Kirche überreicht, worin um Revision und Abkürzung der Liturgie gebeten wird, namentlich um das Wegfallen des athanasianischen Glaubensbekenntnisses, ferner, daß bei Krankenbesuchen die Absolution klar und ausschließend erklärend (declarativ, nicht collativ) sei, so daß sie nicht verstanden werden könne, als gehe sie von einer priesterlichen Macht aus, ferner, daß die Taufformel so umgeändert werde, daß jeder Gedanke an eine Wiedergeburt durch die Taufe daraus ver⸗ bannt sei u. s. w. Preußisch unirte Kirche. Aus der ev. K. Z. Hengstenberg's erfahren wir, daß die zehn reformirten Gemeinden der Provinz Sachsen auf „„kirchenordnungsmäßigem““ Wege, durch Allerhöchste Genehmigung und Bestätigung, vollständig von der (unirten) Agende von 1829 entbunden und zu ihrer alten ref. Ordnung zurückgekehrt sind. Es heißt in dem Bericht weiter: „Bezieht sich dies Alles zunächst auch nur auf die reformirten Gemeinden, so dürfen wir Lutheraner doch auch einige Hoffnung für uns selbst daraus her⸗ leiten. Was dem Einen recht ist, ist dem Andern billig.“ Köthen. Hier haben die luth. und ref. Kirche bis jetzt separirt gestanden. Neuer⸗ dings, schreibt der Pilger, denkt man daran, beiden Kirchen durch eine Commission einen gemeinsamen Katechismus zu geben. Es ist kaum glaublich, daß die Köthener es wagen können, nachdem sie an Preußen ein so abschreckendes Beispiel bekommen haben, eine äußer⸗ liche Union zu versuchen. Ein solcher Versuch kann leicht den jetzt schlummernden Geist lu⸗ therischer Bekennertreue wecken. Und wir sagen: Gott gebe es! Erste Strahlen der in Preußen neu aufgegangenen Toleranz⸗ Sonne. Bekanntlich haben 5 Kirchenpatrone des Herzogthums Magdeburg öffentlich gegen die allzu toleranten Erklärungen und Verordnungen des neuen Cultministers Bethmann⸗ Hollweg in Betreff der freien Gemeinden und der Civilehe Zeugniß abgelegt. Darauf sind sie nicht nur in erster Instanz wegen Beleidigung des Cultministers, sondern auch in zweiter und zwar noch schärfer verurtheilt worden, weil man in ihrer deutsch-derben Aussprache zwar keine Entstellung der Wahrheit, aber doch eine Beleidigung des Prinz⸗ Regenten fand. Der Pilger a. S. bemerkt hierzu: „Gamaliel's Justiz, die den Jüngern Recht geben muß, aber doch ruhig mit ansieht, wie sie gestäupt werden, wird wieder jung. — Die bedauerliche Geschichte lehrt, daß papistische Unfehlbarkeits⸗Grundsätze von einer Seite her in Anspruch genommen werden, die bei ihrem ersten Auftreten das Banner der Freikirchlichkeit entfaltete.“