# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1847 09 29_S18 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) geworden, ein den ganzen Rath in ſich ſchließen⸗ des Lehrbuch, und zugleich ein geiſtreiches Er⸗ bauungsbuch; und wenn ein Chriſt neben der Bibel kein anderes Buch beſäße, als ein Concor⸗ dienbuch, ſo hätte er genug. So wäre denn nichts mehr zu wünſchen, als daß ſelbiges in jedermanns Händen wäre und daß es, neben der Bibel, als das regelmäßige Hand⸗ und Hausbuch in jeder Familie gebraucht würde. Ein zweiter Grund, warum ein jeder Lutheraner das Con⸗ cordienbuch beſitzen und kennen ſollte, liegt in der Schuldigkeit eines jeden Gliedes der lu— theriſchen Kirche, ihr aus eigner Ueber-— zeugung zugethan zu ſein. Niemand ſoll auf das Anſehen eines Menſchen, auch nicht einer ganzen Kirche, in Glaubensſachen etwas anneh⸗ men oder glauben, was die Kirche glaubt, bloß weil ſie ſo oder ſo glaubt. Auch die lutheriſche Kirche, wiewohl ſie durch Gottes Gnade rühmen kann, daß ſie im Beſitz der Wahrheit, der vollen Wahrheit iſt, verlangt von keinem ihrer Kinder, ihr aus bloßer Pietät zu glauben. Sie kann Prüfung vertragen, braucht ſie nicht zu ſcheuen und fordert jedes ihrer Kinder auf, ihre Lehre nach der heiligen Schrift zu prüfen. Wie aber kann man ihre Lehre prüfen, wenn man ſie nicht zuvor ſorgfältig hat kennen gelernt? Entweder man wird der lutheriſchen Kirche zufallen ohne eigne Ueberzeugung von der Schriftgemäßheit ihrer Lehre und ſolcher Kirchenglaube taugt nichts und iſt nicht beſſer, als der jenes Polaken, der, als er gefragt wurde: was glaubſt du? antwortete: ich glaube, was mein König glaubt. Oder es wird ihm keine ſonderliche Ueberwindung koſten, ſeine Kirche, deren Vortrefflichkeit er nicht kennt, mit einer Secte zu vertauſchen. Ein dritter Grund liegt in der Pflicht jedes lutheriſchen Chri— ſten, von ſeinem und ſeiner Kirche Glauben Antwort zu geben dem, der ihn darum fragt. Heutzutage wird oft geſtritten über Kirche; einer ſpricht: eine Kirche iſt ſo gut wie die andere, der andere: eine iſt ſo ſchlecht wie die andere; einer: man kann in allen Kirchen ſelig werden, der an⸗ dere: die meinige iſt die alletn ſeligmachende. Was willſt du nun dazu ſagen, wenn du gefragt wirſt: nun, was meinſt du denn dazu? Willſt du ſagen: ich weiß es ſelber nicht, oder: ich will meinen Prediger für mich antworten laſſen? Da⸗ mit würdeſt du deiner Kirche geringe Ehre machen. Ein mit der Gabe der Erkenntniß ausgeſtatteter Chriſt brüſtet ſich freilich nicht mit ſeinem Wiſſen, ſucht auch nicht aus Streitluſt Gelegenheit zum Disputiren; aber wo er einmal reden ſoll und muß, da redet er in Demuth und in Gottesfurcht, und zehn Worte, mit Verſtand und gutem Grund geredet, ſind mehr werth, als tauſend im Eifer mit Unverſtand. Ein vierter Grund, der eine mög⸗ lichſt ſorgfältige Kenntniß des Concordienbuchs nöthig macht, iſt das hieſigen Landes auf die einzelnen Gemeinden zurückfallende Wahl⸗ und Berufungsrecht ihrer Prediger. In Deutſchland war dieſes Recht meiſtens den Con⸗ ſiſtorien und Patronen übertragen und wir ſind weit entfernt, dieſe Form der Berufung zu ver⸗ werfen oder die unſrige für die allein apoſtoliſche 18 ausgeben zu wollen, zumal wenn jene von gottes⸗ fürchtigen, rechtgläubigen Perſonen ausgeübt wird ohne Gewiſſenstyrannei und den Gemeinden die freie Annahme oder Verwerfung der gewähl⸗ ten Perſonen, wenn ſie gegründete Urſache haben, unbenommen bleibt; ſondern wir ſagen nur ſo viel, ſintemal hier das Berufungsrecht bei den einzelnen Gemeinden iſt, und der HErr es in ihre Hände gelegt hat, ſo haben ſie auch eine um ſo größere Verantwortlichkeit übernommen, nach dem Wort des HErrn: wem viel gegeben iſt, von dem wird man auch viel fordern. Nun ſoll eine Ge⸗ meinde bei höchſter Ungnade Gottes keinem das Amt des Worts anvertrauen, als von dem ſie verſichert iſt, daß er die Lehre der lutheriſchen Kirche wohl kennt und mit Herz und Mund ihr zugethan iſt. Wie kann ſie aber das beurtheilen, wenn ſie ſelbſt dieſe Lehre nicht genau kennt und von den vielerlei Truggeſtalten nicht zu unterſchei⸗ den verſteht? Wird ſie nicht vielleicht ſich einen Menſchen aufladen, der um des Brodes willen die beſten Verſicherungen gibt von ſeiner lutheri⸗ ſchen Geſinnung und doch im Grunde ein Irr— geiſt, ein Schwärmer, ein Ketzer iſt, der, hat er ſich einmal in den Schafſtall eingeſchlichen, nun nichts thut, als daß er ſtehle, würge und um⸗ bringe? Wird nicht alſo die Freiheit der Ge⸗ meinde, ſich ſelbſt ihre Prediger zu wählen, ihr ein Gift, ein verwundendes Schwert werden, wenn ihr der richtige Maßſtab ihrer Wahl fehlt? Geſetzt, eine Gemeinde ſteht im Verbande mit einer rechtgläubigen Synode, welche die Predigt⸗ amtscandidaten prüft und nur Tüchtigerfundene ordinirt, ſo hat ſie allerdings einen großen Vor⸗ theil und eine menſchliche Gewähr; aber dem ungeachtet iſt ſelbſteigne Prüfung Seitens der Gemeinde nicht überflüſſig dadurch gemacht, viel⸗ mehr wird erſt dann der Zweck der Prüfung durch die Synode wirklich erreicht werden, wenn die betreffende Gemeinde ihr eignes wohlbegründetes Ja und Amen dazu ſagt. Iſt ſie aber ſelbſt un⸗ bekannt mit dem Maßſtabe, darnach lutheriſche Prediger oder Candidaten zu prüfen ſind, ſo wird ſie entweder bloß von der menſchlichen Autorität der Synode abhängen, oder ſie wird, nachdem ſie ſich von dem blendenden Schein eines Indivi⸗ duums hat einnehmen laſſen, auch nach dem Ur⸗ theile der Synode nichts fragen, wenn ſelbiges ungünſtig über den Gegenſtand ihrer Wahl aus⸗ fallen ſollte. Will alſo eine Gemeinde von ihrer Freiheit, ſich ſelbſt Prediger zu wählen und zu berufen, einen göttlichen, für ſich ſelbſt heilſamen Gebrauch machen, ſo muß nothwendiger Weiſe wenigſtens überwiegende Kenntniß der Kirchen⸗ lehre ſich in ihr finden. Um nun nicht zu weit⸗ läufig zu werden, gedenken wir nur fünftens noch überhaupt des großen ſeligen Nutzens, den derjenige zu genießen hat, welcher mit dem Con⸗ cordienbuch genau vertraut iſt. Wie glück⸗ lich wird ein ſolcher ſich ſchätzen, der lutheriſchen und keiner andern Kirche anzugehören; wie herz⸗ lich wird er ſich freuen, wenn ihm Gott einen Prediger beſchert hat, der treu und feſt bei dem Bekenntniß ſeiner Kirche ſteht; wie ſüß wird ihm die Predigt des Wortes ſchmecken, von der er aus eigner Prüfung weiß, daß ſie der lautere Abdruck des kirchlichen Bekenntniſſes iſt! Was für ein liebliches, geſegnetes Verhältniß des gegenſeitigen Vertrauens wird daraus zwiſchen Prediger und Gemeinde erwachſen! Welche Freudigkeit gibis einem rechtſchaffenen Diener Chriſti, ſein Amt zu treiben in einer Gemeinde, die von dem Sauer⸗ teig geſunder Kirchenlehre durchdrungen iſt und mit ihm gemeinſchaftlich über dem Kleinod der⸗ ſelben kämpft, es koſte was es wolle! Wohl dürfen wir uns kaum der Hoffnung hin⸗ geben, daß ein ſolcher Reichthum von Erkenntniß alle Glieder unſerer Gemeinden durchdringen werde; wohl müſſen wir uns auch hüten, den Bo⸗ gen zu ſcharf zu ſpannen, und von allen Gliedern einen gleichen Grad von Erkenntniß zu fordern; es wird nimmer an Schwachen, Unwiſſenden, Gleichgültigen fehlen; dennoch iſts unzweifelhaft: je allgemeiner die Kenntniß des Concordienbuchs wird und je größer die Zahl wohlunterrichteter Glieder in unſern Gemeinden wird, deſto fröh⸗ licher wind der innerliche Wohlſtand derſelben wachſen und ein deſto reicherer Segen wird von der Gabe der einzelnen auf alle überfließen. Un⸗ redliche Prediger werden natürlich das Concordien⸗ buch ſcheuen und die Bekanntſchaft desſelben un⸗ ter ihren Anbefohlenen zu hintertreiben ſuchen. Rechtſchaffene Diener Chriſti werden ſich freuen, wenn dieſe Bekanntſchaft immer allgemeiner wird, und werden aus allen Kräften ſie fördern. (Fortſetzung folgt.) * Ueber Privat⸗ und allgemeine Beichte. (Von Paſtor Keyl.) (Fortſetzung.) Daß die lutheriſche Kirche jederzeit die Privat⸗ beichte feſtgehalten habe, erhellet auch „aus den vielfältigen Zeugniſſen der Schriften Dr. Lu⸗ thers“. Die Anführung ſolcher Zeugniſſe außer den aus den ſymboliſchen Büchern bereits mit⸗ getheilten (von denen die erſtern Dr. Luther aus⸗ drücklich gebilligt, die andern aber mit Ausſchluß des letzten ſelbſt abgefaßt hat), geſchieht nicht in der Meinung, als wenn die öffentlichen Be⸗ kenntnißſchriften nicht an ſich ſelbſt ſchon hin⸗ reichend wären, ſondern deshalb, weil dieſe ſelbſt, und beſonders häufig die Concordienformel, auf Dr. Luthers Lehr⸗ und Streitſchriften mit der tiefſten Ehrerbietung ſich berufen und dadurch ſeinen Schriften den Vorzug vor denen aller an⸗ dern lutheriſchen Lehrer geben, den er auch in der lutheriſchen Kirche bis jetzt behalten hat und noch fernerhin behalten wird, da ja Alle, was ſie Rech⸗ tes und Heilſames lehren, dieſem unübertrefflichen Lehrmeiſter zu verdanken haben. Dr. Luther hat die Lehre von der Privatbeichte und Abſolution in mehreren Predigten ſeiner Kirchenpoſtille, z. B. über die Evangelien am Sonntage Quasimodogeniti, am 19. Sonntage nach Trinitatis, am Tage Maria Magdalena, außerdem aber in einigen beſondern Schriften ab⸗ gehandelt, namentlich in ſeinem Büchlein von der Beichte (vom Jahre 1521), und ſeinem Sermon vom heiligen Abendmahl wider die Schwärmer