# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1860_S53 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die geheimen Gesellschaften ꝛc. 53 noch völkerweise lebenden Heiden; aber das ist keine Herrschaft der Gewalt, sondern des Geistes. Der Verfasser wirft selbst das Bedenken auf, ob denn seine Auffassung in Uebereinstimmung mit dem kirchlichen Bekenntniß stehe, und beruhigt sich und seine Leser damit, daß die Bekenntnisse unserer Kirche sich nur der Meinung von der Aufrichtung eines rein weltlichen Reiches am Ende der Tage widersetzen. Wir halten dies für eine Selbsttäuschung. Allerdings richtet sich die Augustana (Art. 17) zunächst gegen die Schwärmereien der Wiedertäufer, und die deutsche Abfassung spricht von einem „„weltlich Reich““, aber die allgemeine Bezeichnung der ausdrücklich verworfenen jüdischen Meinung, quod ante resurrectionem mortuorum pii regnum mundi occupaturi sint, ubique oppressis impiis (daß vor der Auferstehung der Todten die Frommen das Reich der Welt einnehmen würden, nach allenthalben geschehener Unterdrückung der Gottlosen), paßt, wenn man nicht gewaltsam künsteln will, vollständig auch auf die Meinung des Verfassers; die Zurückweisung eines rein weltlichen Staates und der Gewaltherrschaft macht jene vom Verfasser behauptete Herrschaft der Gläubigen noch nicht zu etwas Anderem, als dieses regnum mundi ist. Mit einer bloßen Verfeinerung ist die Sache nicht wesentlich geändert; weltlich im Gegensatz zu dem rein Geistlichen wird bei der angegebenen Gestaltung das Reich Christi, als herrschend über die draußen stehenden Heidenvölker, doch immer sein, wie wir ja auch die römische Hierarchie, auch wo sie keine Gewalt gebraucht, als eine weltliche bezeichnen. Die Hauptsache, worauf es ankommt, ist die Annahme einer ersten Auferstehung tausend Jahre vor dem Weltgericht; die Augsburgische Confession kennt aber schlechterdings nur eine allgemeine Auferstehung aller Todten am jüngsten Tage; und damit steht der Chiliasmus in einfachem Widerspruch. So hat es auch die lutherische Kirche zu allen Zeiten verstanden, und die Chiliasten sind — obgleich nicht gerade als Häretiker — mit Entschiedenheit bekämpft worden.*) (Dr. A. Wuttke.)“ Die geheimen Gesellschaften im Lichte der bloßen natürlichen Vernunft. Bekanntlich gibt es sogar Prediger, welche zu den Gläubigen gerechnet werden wollen, die nichts desto weniger mit gutem Gewissen Glieder gewisser geheimer Gesellschaften sein zu können glauben. Diese meinen denn gewöhnlich, nur eine gewisse bornirte Hyperorthodoxie mache die Theilnahme an dergleichen Gesellschaften zur Sünde; das wohl verstandene Wort Gottes aber sei keinesweges dagegen, geschweige denn die vorurtheilsfreie gesunde Vernunft. Man sieht hieraus, daß es jetzt sog. „gläubige“ Prediger gibt, *) Walch, Einl. in die Religionsstr. der luth. K. II, 586 ff. (Repert.)