# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1860_S48 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 48 Melanchthon's Todestag. es mit einem doppelten Melanchthon zu thun, mit M. dem Lutheraner von 1518—1530, und mit M. dem Unionstheologen von 1530—1560. In dieser doppelten Natur ist M. vorbildlich für die Geschichte unserer Kirche. Er stellt in seiner Person zuerst die festen abgeschlossenen Grundlagen unserer Kirche dar, wie sie anderthalb hundert Jahre durch das Uebergewicht des lutherischen Geistes bestanden haben. Er zeigt darnach in seiner Person den Einfluß des reformirten Geistes in Deutschland, welcher sich durch die Unionsbestrebungen Bahn bricht und die Kirche bis auf diesen Tag zersplittert. Nur hat der zweite M. den ersten reformirt und sich von ihm losgesagt, weshalb die Unionstheologen einen begründeten und fast ausschließlichen Anspruch auf seine Person haben. Der lutherischen Kirche bleiben nur die Werke seines ersten Lebensabschnittes, und wie sehr sie dieselben feiern mag, die Person mit ihrem spätern Leben hat sich ihr entzogen und selbst ihre früheren Werke zu einem guten Theile cassirt. Es ist daher begreiflich, daß M. von dem gegenwärtigen Geschlechte hoch gefeiert wird, nachdem die freie Unionstheologie mit ihren noch freieren Hintermännern so große Eroberungen in der lutherischen Kirche gemacht hat. Ihr ist das Erbe M.'s sammt seinen Halbheiten und Zweideutigkeiten zugefallen, und wenn sie auf seinen Schultern steht, so hat sie es auch noch weiter gebracht als er. Sie hat sich aus dem innern Widerspruche M.'s mehr herauszuwickeln gesucht und von seinen katholischen Ansätzen nur das aufgenommen, was sich mit einer freien vernünftigen Theologie verträgt. Solche Betrachtungen sind es wohl bei der Mehrheit der Eisenacher Conferenz gewesen, weshalb sie auf die Feier des Todestages gedrungen hat. Alle Unionsfreunde können und müssen den Todestag feiern; sie feiern damit den Triumph M.'s über Luther, den Sieg der Union über die Kirche der Reformation; und man wird schon dafür zu sorgen wissen, daß dies trotz aller Lobpreisungen Luthers gehörig ins Licht gestellt wird. Was sollen aber die lutherischen Lande anfangen, in denen die Union noch nicht zur gesetzlichen Geltung gekommen ist? Sollen sie sich von M. lossagen? M. hat unsrer Kirche übel mitgespielt, das ist nicht zu leugnen. Allein er ist doch in der Gemeinschaft unserer Kirche gestorben. Luther selbst, welcher den ganzen M. recht wohl durchschaute und seine Verfälschung der Augsb. Confession noch erlebte, war wohl aufgebracht über ihn, aber er trug ihn in Hoffnung bis an's Ende im Angedenken der großen Dienste, welche er der Reformation geleistet hatte. So will es auch nicht möglich scheinen, ihn aus der kirchlichen Feier zu entfernen. Jedes Reformationsfest ist eine Aufforderung, den Namen M.'s neben dem Namen Luthers zu nennen, welche beide die wichtigsten Jahre der Reformation von 1518—1530 zusammen durchgekämpft haben. Als eine Frucht dieser Verbindung stehen die Augsburg. Confession und deren Apologie als unvergängliche Denkmäler da. Vielleicht sind das die Gründe der lutherischen Minderheit in der Conferenz gewesen, weshalb sie den Beschluß zu dem ihren machte. Doch bleibt noch immer die Frage übrig, unter welchen Gesichtspunkt