# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1860_S42 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 42 Vorwort zu Jahrgang 1860. noch weniger uns selbst die Macht, wegen der einen oder anderen Beantwor⸗ tung dieser Fragen einem Christen die kirchliche Gemeinschaft zu versagen. Wir lassen diese Fragen vielmehr bleiben, was sie sind, — theologische Pr o- bleme, über welche ohne Seelengefahr in utramque partem disputirt wer⸗ den mag. Etwas anderes ist es freilich mit jenen Fun damental-Artikeln des Glaubens, die klar und deutlich in Gottes Wort offenbart sind. In Betreff dieser fordern wir allerdings vollkommene Uebereinstim⸗ mung, wenn wir kirchliche Gemeinschaft eingehen sollen. Wir fordern sie aber darum, weil es nach Gottes Wort 1. nur Eine Kirche gibt (Joh. 10, 16.), 2. weil diese Eine Kirche nicht auf menschliche Gedanken, sondern allein auf den Grund der Apostel und Propheten, das ist, auf Christum und sein Wort erbaut ist (Ephes. 2, 20.), 3. weil es nur Einen Glauben gibt, den die Kirche hat und durch den sie Ein Leib und Ein Geist ist (Ephes. 4, 4. 5.), 4. weil auch der scheinbar kleinste Irrthum, wenigem Sauerteige gleich, die ganze sonstige reine Lehre verderben kann (Gal. 5, 9.) und endlich 5. weil jeder Irrthum in Betreff eines Glaubensartikels ein Abgehen von Gottes Wort und Gebot und daher auch ein jeder eine schwere Sünde ist, welcher nie und nimmer in der Kirche irgend eine Berechtigung zugestanden werden kann, indem es vielmehr heißt: „Ich sage euch wahrlich: Bis daß Himmel und Erde zer— gehe, wird nicht zergehen der kleinste Buchstabe, noch ein Titel vom Gesetz, bis daß es alles geschehe. Wer nun Eins von diesen kleinsten Geboten auflöset, und lehret die Leute also, der wird der Kleinste heißen im Himmelreich; wer es aber thut und lehret, der wird groß heißen im Himmelreich.“ Matth. 5, 18. 19. vgl. Jak. 2, 10. Dies alles zeigt so unwidersprechlich, daß Uebereinstimmung in allen Arti⸗ keln des Glaubens die nothwendige Bedingung kirchlicher Gemeinschaft sei, daß Herr Pfarrer Löhe selbst vor zehen Jahren schrieb: „Innerhalb einer und derselben Confession verlangt man mit Recht nicht blos in den funda⸗ mentalen, sondern in allen denjenigen Artikeln Uebereinstimmung, über welche die Confessionen zum Abschluß gekommen sind.*) Hierher gehört, was wir Form. Concord. Art. 10 Epit. lesen: In doctrina ejusque articulis omnibus“ (dieses Wort läßt auch Löhe gesperrt drucken) „et in vero sa- cramentorum usu sit inter ecclesias consensus d. i. in der Lehre und in al⸗ len ihren Artikeln, sowie im rechten Brauch der Sacramente sollen die Kir— chen einstimmig sein.“ (S. Unsere kirchliche Lage. Nördlingen 1850. S. 18.) Wenn jedoch Löhe hier den Zusatz macht: „worüber die Confessionen zum Abschluß gekommen sind,“ so ist dieser Zusatz, wenn er, wie aus dem Zusammenhange hervorgeht, eine Einschränkung enthalten soll, offenbar *) Wenn Löhe auch in nicht fundamentalen Artikeln Uebereinstimmung fordert, so meint er damit jedenfalls die articuli fundamentales secundarii. **) In der Declaratio heißt es: in omnibus illius partibus, d. i. in allen ihren Theilen.