# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1860_S41 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vorwort zu Jahrgang 1860. 41 besten Zeiten unserer Kirche geforderte hinaus gehe, sondern das auch „ohne immer fortgehende Zerbröckelung und Auflösung der Kirche nicht sein könne.“ Wir geben nun zu, daß es allerdings ein Maaß von Uebereinstimmung gebe, dessen Forderung die Kirche nothwendig zerbröckelt und auflös't. Das rechte Maaß ist nehmlich offenbar erstlich dann überschritten, wenn man nicht nur Uebereinstimmung in der Lehre des Evangeliums und in der Verwal⸗ tung der Sacramente, sondern auch in Ceremonien, Bräuchen, Verfas⸗ sung und dergl. als nothwendig fordert. So große Vorliebe wir aber auch gerade für die Ceremonien, Bräuche und Verfassung haben, die uns von un⸗ seren Vätern überliefert worden sind, so sind wir doch weit entfernt, Gleich⸗ heit in diesen Dingen zur Bedingung kirchlicher Einigkeit zu machen. Mit lauter Stimme bekennen wir vielmehr mit unseren Vätern im 7. Artikel der Augsb. Confession: „Denn dieses ist gnug zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirchen, daß da einträchtiglich, nach reinem Verstand das Evangelium geprediget und die Sacrament dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden. Und ist nicht noth zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirchen, daß allenthalben gleich⸗ förmige Ceremonien, von den Menschen eingesetzt, gehalten werden, wie Paulus spricht Ephes. 4: Ein Leib, ein Geist, wie ihr berufen seid zu einer⸗ lei Hoffnung eures Berufs, ein HErr, ein Glaube, eine Taufe.“ Obgleich Löhe das „Es ist gnug“ des 7. Artikels „das große, für unsere Zeiten vielleicht größte Wort der Augustana“ nennt (s. das Vor⸗ wort zu seiner Agende 1. Ausgabe): so dürfte doch eine Vergleichung der Praxis unserer und derjenigen Synode, deren „Dasein keine andere Absicht hat, als Löhe's Richtung in America zu repräsentiren“ (s. voriges Heft S. 4), bald zeigen, daß es unserer Synode jedenfalls ein nicht geringerer oder vielmehr ein größerer Ernst mit jenem Worte der Augustana ist, als der Löhischen. Wir geben aber zweitens von Herzen noch dieses zu, daß das rechte Maaß von nöthiger Uebereinstimmung auch dann überschritten sei, wenn Consens auch in nicht fundamentalen Artikeln zur Bedingung kirchlicher Gemeinschaft gemacht wird. Wir meinen damit alle solche Lehren, welche zwar bei der Erörterung der fundamentalen in Frage kommen, die aber weder in Gottes Wort klar und deutlich geoffenbart, noch nothwendige Consequenzen der klar und deutlich geoffenbarten sind. Wir rechnen darun⸗ ter u. a. folgende fragliche Lehren: an welchem Tage der Schöpfungswoche die Engel geschaffen seien; in welcher speciellen Sünde der Abfall gewisser Engel bestanden habe; auf welche Weise die menschlichen Seelen nach Adam entspringen, ob durch Erschaffung, oder durch Fortpflanzung vermittelst der Zeugung (per traducem); ob die sichtbare Welt am jüngsten Tage ihrem Wesen, oder nur ihrer zufälligen Beschaffenheit nach untergehe, ob sie nehm⸗ lich vernichtet, oder nur verwandelt und verklärt werde; ob Paulus, oder Barnabas, oder ein anderer apostolischer Mann Verfasser des Briefes an die Ebräer sei u. dergl. Wir gestehen keinem Menschen zu, und vindiciren