# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1860_S39 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vorwort zu Jahrgang 1860. 39 würdiges Beispiel der gewissenhaften Lehrzucht, welche unsere Kirche in ihren besten Tagen geübt hat, ist endlich auch das Verhalten, welches gegen Ste— phan Prätorius (aus dessen Schriften später Statius die bekannte und so beliebte „Schatzkammer“ ausgezogen und herausgegeben hat) beobachtet worden ist. Dieser theure Mann hat aus Mangel an tieferer theologischer Erkenntniß in seinen sonst von echt evangelischem Geiste durchdrungenen Schriften manches sehr Bedenkliche, namentlich Antinomistisches mit einflie⸗ ßen lassen. So wurde denn eine Commission bestellt, welche Prätorius seine Irrungen vorhalten mußte. Die Folge war, daß der redliche Mann fol— genden Revers unterzeichnete: „Ich, M. Steph. Prätorius, der Neuen Stadt Salzwedel, bekenne mit dieser meiner Handschrift, daß, nach— dem ich hiebevor etliche Tractätlein, so wider die normam et formam sano- rum verborum (wider die Norm und das Vorbild der gesunden Worte) und sonderlich wider die uralte Augsb. Conf. Anno 1530 Kaiser Karolo V. über— geben, und wider unser christliches Concordien-Bekenntniß, dem ich mit Herz und Mund unterschrieben, laufen und derselben entgegen sein: als erstlich, vom dritten Gebrauch des Gesetzes antinomische Phrases ausgesprengt und geschrieben; zum andern, von der Heiligen Fällen wider das Gewissen, daß sie dadurch den hl. Geist und die Gnade Gottes nicht sollen verlieren; zum dritten, von den Sünden, da ich den Unterschied peccati mortalis et venialis (der Tod- und läßlichen Sünde) nicht gehalten noch observirt; zum vierten, von den Christlichen Fragstücken Dr. M. Lutheri, an seinen kleinen Kate⸗ chismus gehänget, die ich unbillig sugilliret und improbiret habe; inmaßen ich aus Gottes unfehlbarem Worte von den Herren Visitatoren überwiesen und eines Besseren unterrichtet worden: als thue ich mich in Kraft dieses und bei Verlust meines Dienstes reversiren, daß ich alle Exemplaria oben geregter verdächtigen meiner Büchlein den Herrn Visitatoren will überant— worten jetzo bei währender Visitation, auch hinfüro nichts mehr ausgehen und drucken zu lassen in Theologia, es sei denn zuvor von dem Ehrw. Con⸗— sistorio zu Cöln an der Spree oder von der theol. Fac. zu Frankfurt a. O. übersehen und approbirt. Welches ich hiemit beliebet und angenommen, auch stet und fest zu halten angelobet. Actum in der alten Stadt Salzwedel den 4. Junii 1600.“ (S. Unschuld. Nachrr. Jahrg. 1727. S. 916f.) Selbst heim, großer Mathematiker, durch das Stuttgarter Consistorium abgesetzt 1681 (s. Jöcher's Gelehrten-Lexikon IV, 2207.); Friedr. Breckling, seines Amtes zu Zwoll in den Niederlanden durch das luth. Amsterdamer Consistorium entsetzt 1665 (Ib. I, 1350.) Adolph Held, Pastor zu Stade, abgesetzt 1639 (wie derselbe auf seinem Todtenbett wi⸗ derrufen, haben wir im „Lutheraner“, Jahrg. 15. No. 24. berichtet); Joh. David Schäfer, ein Prediger in Franken, welcher im J. 1725 lieber sein Amt freiwillig nieder · legte, als den geforderten Widerruf thun wollte (Unsch. Nachrr. 1725, 1098); Pfarrer Stier zu Meclau im Hessischen, welcher, nachdem er im J. 1724 eine chiliastische Schrift Apologia pro Nepote (wider seines Superintendenten antichiliastische Schrift) heimlich zum Druck befördert und verbreitet hatte, sogleich gefangen gesetzt und erst nach öffentlicher Abbitte auf freien Fuß gestellt wurde (A. a. O. S. 603. f.); endlich Jacob Taube, Pfarrer zu Arnheim, welcher 1669 abgesetzt worden ist, aber später seine chiliastischen Irr- thümer öffentlich revocirt hat (S. Aug. Pfeiffer's Antichiliasmus. S. 70. 71.).