# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1860_S38 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 38 Vorwort zu Jahrgang 1860. damit verbundenen Umstände) Sünde sei, nicht fahren lassen wollte und die⸗ ser Lehre gemäß Kirchenzucht übte. (A. a. O. V, 151 ff.) Ferner wurde M. Siegmund Beerensprung, Pfarrer zu Tautenhayn, 1703 vom Chursächsischen Oberconsistorium von seinem Amte removirt, weil er hart⸗ näckig lehrte, daß die Gläubigen, die in der Gnade stünden, nicht nöthig hätten, zur Beichte zu kommen und von neuem Vergebung zu holen; was man schon habe, brauche man ja nicht erst zu bekommen; die Gläubigen be⸗ kämen daher auch nichts bei der Absolution. (A. a. O. III, 127 ff. Vergl. Löscher's Unsch. Nachrr. 1707. S. 496.) Ferner wurde 1723 seines Amtes entsetzt M. Joh. Ge. Cuntius, Pastor Primarius zu Tönningen im Holsteinischen, weil er für die Union und gegen den s. g. Symbolzwang geschrieben hatte und nicht widerrufen wollte; daher ihn seine Gesinnungs⸗ genossen als einen „Unionsmärtyrer“ hoch feierten. (Ibid. 1723. S. 494. f. 1725. S. 760.) Dasselbe Schicksal hatte M. Ge. Klein-Nicolai, Pfarrer zu Frießdorf und Rammelburg in der Grafschaft Mannsfeld; es wurde derselbe nehmlich im Jahre 1706 darum removirt, weil er erstlich hartnäckig behauptete, die Privatabsolution könne nur 1. bei der Taufe, 2. bei Wiederaufnahme nach dem Bann, 3. in einem besonderen Anliegen und. 4. bei Vollziehung der brüderlichen Versöhnung heilsam geschehen, und weil er zum andern lehrte, die Unwürdigen empfiengen den Leib des HErrn nur anbietungsweise. (Ib. 1706. S. 229. f.) Wie in unserer Kirche mit of— fenbaren Chiliasten verfahren worden ist, ist vor zwei Jahren ausführ- lich im „Lutheraner“ (Jahrg. 14. No. 8 und 9) an dem Beispiel des Predi⸗ gers Georg Laurentius Seidenbecher gezeigt worden, welcher auf mehrere Gutachten der großen gottseligen Theologen Ernst Gerhard's und Johannes Musäus, welche dieselben im Namen der ganzen theol. Fa⸗ cultät zu Jena auf Erfordern abgegeben hatten,*) und auf Erkenntniß des Consistoriums zu Gotha mit Genehmhaltung Herzog Ernst des Frommen am 12. Decbr. des Jahres 1661 seines Amtes entsetzt wurde.**) Ein merk⸗ *) In dem letzten Gutachten heißt es: „Im Fall Seidenbecher bei solcher Hart- näckigkeit auch nachmals bei einziger letzter Vorforderung beharren würde, halten wir Got⸗ tes Wort, dem Religionseid und der in unsern Kirchen üblichen Praxis gemäß, daß er seines Lehr- und Predigtamtes entsetzet, auch damit er nicht seinen irri⸗ gen Wahn weiter fortpflanze und mehr Aergerniß stiften möge, mit einem körperlichen Eide oder zum wenigsten einem an Eides statt unterschriebenen Revers dahin verbunden werde, daß er mehrgedachten seinen Lehrsatz vom tausendjährigen Reiche und was dem anhängig, weder schriftlich noch mündlich fortzupflanzen oder jemanden beizubringen und ihn damit zu verführen suchen solle.“ **) Ein anderes besonders merkwürdiges Beispiel eines um seines Chiliasmus willen abgesetzten luth. Kirchendieners ist J. W. Petersen, Lüneburgischer Superintendent, der um dieses Irrthums willen im Jahre 1692 seines Amtes entsetzt wurde, der aber hernach auch noch in den greulichen Irrthum der Wiederbringung aller Dinge und in die entsetzlich- sten Schwärmereien verfiel und schon im Jahre darnach öffentlich schrieb: „Niemand leugne die tausend Jahr, als die, deren Qual darinnen angehen werde.“ S. Heinsius' K. G. II, 815. Andere abgesetzte oder doch in strenge Kirchenzucht genommene Chiliasten sind: Joh. Jac. Zimmermann, erst Repetent zu Tübingen, später Diaconus zu Bietig⸗