# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1860_S36 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 36 Vorwort zu Jahrgang 1860. Ernst im Christenthum heftig eifernder Mann. Durch die Beobachtung aber verleitet, daß so viele mit der Buße nur scherzten, und meinten, es habe mit dem Fall aus der Gnade nicht so viel auf sich, da man ja immer Buße thun und wieder Gnade erlangen könne, schrieb Stenger eine Schrift unter dem Titel: „Einschärfung zweier nützlicher zum wahren Christenthum ge⸗ höriger Lehrpuncte“ (1670.) Darin hieß es u. A.: „Die große Buße wird von den wahren Kindern Gottes so oft nicht wiederholt, als manche sich einbilden; sondern entweder bedürfen die wahren zum ewigen Leben verord⸗ neten Kinder Gottes derselben großen Buße nie, oder doch ja nicht zum an⸗ dern mal, geschweige zum dritten, oder zum zehnten, hundertsten mal.“ (S. 1.) „Wer zum dritten mal in muthwillige Sünden zurück falle, der werde wohl zu einer rechten Buße nicht erneuert. Geschähe es ja und man merkte es klärlich an dem ganz anderen heiligen Wandel, der nunmehr an dem Bußfertigen hervorleuchte, so müßte das ein gar Minus consuetum, et⸗ was Außerordentliches heißen.“ Auf deswegen ihm gethanen Vorhalt und auf eingegangene Bedenken der theol. Facultät zu Wittenberg und Jena und des Ministeriums zu Frankfurt*) wich er zwar scheinbar; aber als er aufs neue öffentlich angegriffen wurde, kehrte er zu seiner Meinung zurück und erklärte: „Ich halte es mit denen, so den Auserwählten gewöhnlich mehr nicht, als Einen Rückfall zutrauen.“ („Antwort auf das Lästerbuch Hart⸗ nacc's.“) Einen anderen Irrthum sprach Stenger also aus: „Wer an seinem letzten Ende nicht auch hat das gute Zeugniß eines in dieser Welt heilig und Christi Geboten gemäß geführten Wandels, der stirbt unselig, und kömmt (von dem, was gewöhnlich und ordentlicherweise geschieht, zu reden) nicht ins Reich Gottes.“ („Einschärfung.“) In einer andern Schrift be⸗ merkte er, aus diesem Satz folge zwar nicht, daß man mit der Frömmigkeit das ewige Heil verdiene, aber: „daß die Spätreuenden nicht auf or⸗ dentliche Art und Weise selig werden.“ („Buch für die, welche ihr Christen⸗ thum wollen lernen besser verstehen,“ S. 239.) Ein dritter Punct war die Behauptung Stenger's: Es sei ein Unterschied unter den Gesetzen Mosis und Christi; 1. Moses verbiete auch die Erbsünde und menschlichen Fehler, Christus nur die muthwilligen Sünden; 2. Mosis Gesetz gehe die Unwie⸗ dergebornen, Christi die Wiedergebornen an; 3. wer Mosis Gesetz übertrete, der werde deswegen nicht verdammt, indem kein Mensch sei, der solches nicht übertrete, wer aber Christi Gesetz nicht halte, der werde verdammt. Vier⸗ tens endlich lehrte er von den muthwilligen Sünden: „Wer da an sich merket solche Sünden, die an andern frommen Christen nicht zu finden, der kann daher schließen, daß sie keine gemeinen, sondern grobe muthwillige Sünden sein müßten.“ („Buch für die“ ꝛc. S. 17.) Dabei erklärte er alle Sünden der Unwiedergebornen nicht nur (richtig) für Todsünden, sondern auch insgesammt für muthwillige, Davids Sünde aber nicht für eine muthwillige, sondern für einen menschlichen Fehltritt, und gab spä⸗ *) Bei welchen letzteren J. Musäus und Spener die Feder geführt hatten.