# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1860_S35 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vorwort zu Jahrgang 1860. 35 keine Weise es an dir ermangeln lassest. Hinwiederum aber, wenn du (wie es im Sprüchwort heißt) deinen Satz behaupten und deinen gottselig und recht glaubenden Herren Collegen widersprechen und dich ihnen widersetzen wolltest (was von dir zu argwöhnen deine Frömmigkeit verbietet): was könnte man daraus anderes ahnen, als ein gefährliches und bedrohliches, ja ein durchaus unheilvolles Schisma, dazu nicht deine Collegen, sondern du den Anfang gemacht hättest?.. Wir schweigen davon, daß, wenn du dem Urtheil der Collegen, welches dem Worte Gottes und der Concordienformel in allem gemäß ist, deine Beistimmung nicht geben wolltest, du gewiß Gefahr laufen würdest, die Stellung, welche du jetzt einnimmst, zu verlieren, aus welcher vertrieben du schwerlich jemals hernach eine ähnliche erlangen wür⸗ dest, da eine verständige Obrigkeit einen Theologen wohl kaum aufnehmen wird, von dem sie sieht, daß er so unfriedfertig und für Ermahnungen so un⸗ zugänglich und so unbeugsam ist, daß er nicht lieber seine Redeweise bessern und die der Rechtgläubigen nachahmen, als einen unheilvollen Krieg (dessen Anfänge oft klein sind) in der Kirche erregen sollte. Doch wir sind nach un⸗ serer Meinung schon zu weit gegangen. Denn wir dürfen ja nicht denken oder fürchten, daß du, der du (wie wir zuversichtlich glauben) in den Sa⸗ chen selbst durchaus mit uns gleicher Meinung bist, um Worte willen eine Trennung von uns machen werdest, ja, daß du, der du bisher dem Teufel und seinen Werkzeugen, den Calvinisten und Jesuiten, ein Dorn im Auge gewesen bist, mit Veränderung deiner Bestrebungen etwas begehen werdest, was jener böse Geist zur Verderbung der glücklichen Saat des Evangeliums auf irgend eine Weise mißbrauchen könnte. Gegeben am 8. Decbr. 1593.*) Als nun auch diese Ermahnung und die Verhandlungen mehrerer vom Chur⸗ fürsten verordneten Commissionen mit Huber nichts verfangen wollten, erhielt er im Jahre darauf seinen Abschied und 200 Thaler Reisegeld. Als er aber, nun in Wittenberg privatisirend, die entstandene Unruhe zu erhalten suchte, erhielt er vom Hofe endlich Befehl, binnen 8 Tagen Wittenberg zu räumen. Sich als einen Irrgeist offenbarend, behauptete nun Huber auch das wie⸗ der, was er bereits als irrig zugestanden und widerrufen hatte, und suchte sich einen Anhang zu verschaffen, unter welchem sich ein Würtemberger Na⸗ nens Caspar Hirsch namentlich hervorthat, der darüber abgesetzt und aus dem Lande verwiesen wurde. Als jedoch Huber 1624 starb, legte sich der Sturm für immer.**) Ein anderes merkwürdiges Beispiel der Lehrzucht innerhalb unserer Kirche nach Annahme der Concordienformel bietet das Verfahren gegen Johann Melchior Stenger, Diakonus und Inspector des Gym⸗ nasiums zu Erfurt, daselbst geboren 1638, dar.†) Es war dies ein für *) S. den Brief lateinisch in den Unschuld. Nachrr. Jahrg. 1730. S. 568 ff. **) S. Walch's Einleitung in die Streitigkeiten der ev.-luth. K. I, 176 ff. Siehe auch die Consilia Th. Witebergensia I, 537—656, wo sich alle von der Wittenb. theol. Facultät in den Huberischen Streitigkeiten herausgegebenen Schriften gesammelt finden. †) Er war der Sohn des guten Theologen Nicolaus Stenger, Seniors des Erfurter Ministeriums und später Prof. der Theologie, gest. 1680.