# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1860_S33 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang VI. Februar 1860. No. 1. Vorwort zu Jahrgang 1860. (Fortsetzung und Schluß.) Oder sollte etwa Herr Pf. Löhe von der Zeit nach Annahme der Con⸗ cordienformel reden, wenn er schreibt: „Ehedem, und in ihren besten Zeiten zumeist, wußte die lutherische Kirche ihre Richtungen zu tragen und verstand es, wie weit man, um Einigkeit zu haben, Einigkeit fordern durfte“? — Es dürfte dies kaum anzunehmen sein. Denn gerade von dieser Zeit an wurde ja in unserer Kirche der auf die symbolischen Bücher von allen Amtspersonen zu leistende Eid immer distincter und die darauf sich gründende Lehrdis⸗ ciplin immer strenger.*) Was jenen Eid betrifft, so verweisen wir auf ein Referat über diesen Gegenstand, welches unsere Synode westlichen Di⸗ stricts im Jahre 1858 angenommen und sowohl in ihrem Berichte, als im „Lutheraner“ und vermittelst eines besonderen Pamphlets der Oeffentlichkeit übergeben hat. Was aber die in unserer Kirche nach Annahme der Con⸗ cordienformel gehandhabte Lehrdisciplin betrifft, so erinnern wir im Folgenden nur an einige Beispiele aus vielen. Als der (namentlich wegen der calvinischen Prädestinationslehre) aus der reformirten zur lutherischen Kirche übergetretene schweizerische gelehrte und begabte Theolog Samuel Huber im Jahre 1592 Professor der Theologie zu Wittenberg geworden war, trat derselbe immer deutlicher mit seiner, schon, als er noch in Tübingen war, laut gewordenen Lehre von einer allgemeinen Erwählung aller Menschen, sowie von einer allgemeinen Wie⸗ dergeburt aller Getauften und von einer allgemeinen Rechtfertigung aller Erlösten hervor; und zwar mit der Prätension, daß alle diese Lehren mit den Symbolen unserer Kirche, auch mit der Concordienformel wohl zu vereinigen sein. Seine Collegen, Polykarp Leyser, Aeg. Hunnius und Sal. Gesner, ermahnten ihn, konnten ihn aber nur bewegen, von der Behauptung der beiden letzteren Lehren abzustehen. Es wurde ihm zugestanden, daß, wenn von ihm unter einer allgemeinen Erwählung nur die allgemeine Liebe Gottes verstanden werde, die Meinung nicht zu verwerfen, daß aber die *) Die kurze Galgenfrist, welche die Kryptocalvinisten im Churfürstenthum Sachsen nach dem Tode des theuren Churfürsten August unter Christian I. von 1586—1591 wieder erhielten, brauchen wir wohl nicht in Rechnung zu bringen.