# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1860_S29 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Aus der Norwegischen Synode. 29 lichen Blättern geführt worden ist, sicherlich vielen mehr zur Irrleitung als zur Aufklärung darüber gedient hat, was in dieser wichtigen Frage recht und was darin unsere Meinung sei: so haben wir sämmtliche Prediger der „evangelisch⸗lutherischen Kirche in Amerika“ in unserer gegenwärtigen Ver⸗ sammlung zu einer Conferenz in Koskonong einstimmig beschlossen, folgende öffentliche Erklärung darüber abzugeben, was wir in dieser Hinsicht für das Wahre und Rechte ansehn und immer angesehn haben. 1. Gründliche Kenntniß der englischen Sprache ist für die Norweger, welche sich in diesem Lande niedergelassen haben und hier Bürger werden wollen, nicht allein höchst nützlich für die Förderung ihrer zeitlichen Wohl⸗ fahrt, sondern setzt sie auch besser in Stand, ihre Bürgerpflichten zu erfüllen, und gibt ihnen bessere Gelegenheit, sich nützliche Einsichten durch den Umgang mit ihren neuen Landsleuten und durch deren Schriften zu verschaffen, was sie auch geschickter machen wird, die verschiedenen religiösen Lehrmeinungen in diesem Lande zu beurtheilen. Es ist darum eines jeden norwegischen Ameri⸗ kaner's Pflicht, daß er soviel als möglich sich diese Kenntniß zu erwerben suche. 2. Als einen der größten Vorzüge der amerikanischen Verfassung sehn wir die vollkommene Religionsfreiheit an, welche auch uns wie allen andern Bewohnern dieses Landes gestattet, denjenigen religiösen Glauben zu haben und zu bekennen, welchen wir selbst für den rechten halten. 3. In Uebereinstimmung mit dieser Freiheit, welche uns die Gesetze des Landes geben, gedenken wir und unsere Gemeinden an dem evangelisch⸗luthe⸗ rischen Glauben, welcher nach unserer Ueberzeugung die reine biblische Wahr⸗ heit enthält, unerschütterlich fest zu halten, und die alte norwegische Kirchen⸗ ordnung, welche wir für die erbaulichste ansehn, beizubehalten. 4. Wir sehen es darum auch für unsere heilige Pflicht gegen Gott an, unsere Kinder in demselben Glauben zu erziehn, wie Eltern und Pathen bei der Taufe dieser Kinder gelobt haben. 5. So lange die meisten Glieder unserer Gemeinden noch keine hinläng⸗ liche Kenntniß der englischen Sprache haben, und so lange die norwegische Sprache noch fast überall unter uns Familiensprache ist, worin auch das täg⸗ liche Gebet und Hausandacht am natürlichsten gehalten werden muß, ist es nothwendig, daß sowohl unsere Gottesdienste als unser Religionsunterricht in der norwegischen Sprache geschehe. 6. Sowohl deswegen als auch wegen der natürlichen Liebe, welche wir noch alle zu unserm alten Heimathlande fühlen, müssen wir vor der Hand unsern Kindern Unterricht in der norwegischen Sprache geben, und da wir als Christen unsere Religion für das Wichtigste von allen Kenntnissen an⸗ sehn, so muß auch die Sprache, worin sie uns mitgetheilt wird, wichtiger sein als irgend eine andere. 7. Indeß sind wir überzeugt, daß im Allgemeinen alle Kinder sehr leicht sowohl Kenntnisse in der Religion, welche noch in der norwegischen Sprache gelehrt werden muß, erlangen, als auch zugleich englisch lernen können. Nur wenn die englische Schule sich als ein Hinderniß des Religionsunterrichts