# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1847 09 20_S15 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) ö beſten Fall aus der Mitte der Neubekehrten den lauteſten Schreier zum Prediger zu ſetzen, von denen uns einer offen bekannte, er wiſſe vom Worte Gottes gar nichts, ſondern predige ihnen eben nach ſeiner Einſicht, wie ſie ſich verhalten ſollen. — Dagegen müſſen wir aber auch Gott von Grund unſerer Herzen danken, daß ER Seinem reinen Wort und Seinem ungefälſchten Sacrament bei den armen Indianern unſerer Nachbarſchaft immer noch eine offene Thür ge⸗ laſſen, uns auch in dem Dresdner Miſſionszögling Herrn Eduard Baierlein einen treuen Gehilfen auf unſerm beſchwerlichen Arbeitsfelde zugeſendet hat, der bereits mit Hilfe des Dolmetſchers den Indianerkindern jeden Sonntag indianiſchen Got⸗ tesdienſt hält. Der gute Hirte und treue Heiland IEſus Chri⸗ ſtus ſegne ferner das Werk unſerer Hände und öffne die Herzen und Hände vieler unſerer Glaubensbrüder, daß ſie mithelfen mit ihrem Gebet und ihren Gaben, damit ihrer noch viele verſammelt werden zu der Schaar der tauſendmal Tauſend, deren Vollendete bereits um den Thron des Lammes das dreimal Heilig ſingen. Amen. A. C. Ueber Privat.⸗ und allgemeine Beichte. (Von Paſtor Keyl.) Es gehört zu den erfreulichen Lebenszeichen der lutheriſchen Kirche, daß ſeit Kurzem hier, ſowie in Deutſchland, viele ſeit langer Zeit verklungene Fragen hinſichtlich des gegenſeitigen kirchlichen Verhältniſſes der Privat- und der allgemeinen Beichte, der hohen Vorzüge der erſteren vor der letzteren und der wünſchenswerthen Rückkehr zur Privatbeichte aufs Neue laut geworden ſind. Noch weit erfreulicher würde es ſein, wenn die Beantwortung dieſer Fragen nicht nur eine immer regere Theilnahme unter Predigern und Zuhörern fände, ſondern auch einen heilſamen Einfluß auf das kirchliche Leben äußerte, ſo daß die Zahl derer fortwährend zunähme, in welchen die kraft⸗ vollen Zeugniſſe unſerer erfahrungsreichen Vor⸗ fabren von der inneren Vortrefflichkeit der Privat⸗ beichte das Verlangen erweckten, dieſelbe auch aus eigener Erfahrung kennen zu lernen. Es ſoll nun fürs Erſte nachgewieſen werden, daß in den beſten Zeiten der lutheriſchen Kirche allein die Privatbeichte, aber die allgemeine Beichte weder neben der Privatbeichte, noch viel weniger aber allein gebräuchlich geweſen ſei. Fürs Zweite ſollen die Gründe widerlegt werden, welche man ſowohl für die Beibehaltung der allgemeinen Beichte, als auch gegen die Ein— führung der Privatbeichte anzuführen pflegt. Zum beſſern Verſtändniß des Folgenden dienen noch folgende Bemerkungen: In den anzuführen⸗ den Zeugniſſen wird faſt immer nur die Privat— abſolution erwähnt und zwar als der wichtigſte Theil, ja als die eigentliche Abſicht der Privat— beichte, ſo daß die Erwähnung der erſteren faſt durchgängig das Vorhandenſein der letzteren vor⸗ ausſetzt. Daß in den beſten Zeiten der lutheriſchen Kirche allein die Privatbeichte gebräuchlich geweſen ſei, 15⁵ erhellet( aus dem öftern und einſtimmi— gen Zeugniß ihrer öffentlichen Be— kenntnißſchriften. In dem 11. Artikel der Augsb. Confeſſion, der inſonderheit von der Beichte handelt, heißt es ſo: „Von der Beichte wird alſo gelehret, daß man in den Kirchen privatam absolutionem erhalten und nicht fallen laſſen ſolle.“ Mit den letzteren beiden Ausdrücken ſollten die Vorwürfe der Pa⸗ piſten abgewieſen werden, als ob die lutheriſche Lehre lauter ſchädliche Neuerungen hervorbrächte, wie denn bekanntlich ſchon Carlſtadt das ganze, von Luther gereinigte Beichtweſen verwarf. Da⸗ gegen bezeugte die lutheriſche Kirche mit jenen Worten, daß ſie die Privatabſolution und zwar nach dem Vorbilde der alten chriſtlichen Kirche feſthalten wolle (retinere); denn ſchon im 3ten Jahrhundert finden ſich Spuren davon und zwar ging damals das Verlangen darnach von den Gemeindegliedern aus. Vom 5ten Jahrhundert an kam dieſe Weiſe beſonders durch Leo den Gro⸗ ßen immer mehr in Gebrauch und war bereits im 7ten Jahrhundert faſt an allen Orten eingeführt, worauf ſie freilich ſpäter durch vielen Sauerteig falſcher Lehre immer mehr verderbt und aus einer Gewiſſens-Arznei zu einer Gewiſſens-Marter, unter dem Namen Ohrenbeichte, gemacht wurde; gegen die letztere wird in der zweiten Hälfte des 11ten Artikels der Augsb. Confeſſion mit den Worten proteſtirt: „Wiewohl in der Beichte nicht noth iſt, alle Miſſethat und Sünde zu erzählen, dieweil doch ſolches nicht möglich iſt. Pſ. 18.: Wer kennt die Miſſethat?“ In dem 25ſten Artikel der Augsb. Confeſſion wird ebenfalls von der Privatbeichte und Abſolu⸗ tion aus denſelben Urſachen, aber noch vollſtän⸗ diger und namentlich im Gegenſatz gegen die ein⸗ geriſſenen Mißbräuche gehandelt. Es heißt da⸗ ſelbſt gleich im Anfange: „Die Beichte iſt durch die Prediger dieſes Theils nicht abgethan, denn dieſe Gewohnheit wird bei uns gehalten, das Sacrament nicht zu reichen denen, ſo nicht zuvor verhöret und abſolviret ſind.“ Dieſe letzteren, noch öfter vorkommenden Ausdrücke können einzig und allein von der Privatabſolution verſtanden wer— den, indem nur dieſe und keine andere, damals in der lutheriſchen Kirche bekannt und gebräuch— lich war. Am Schluſſe jenes Artikels wird den Gegnern aus dem geiſtlichen Recht des Pabſtes bewieſen, daß die Beichte nicht durch die Schrift geboten, ſondern durch die Kirche eingeſetzt ſei; es wird aber auch hinzugefügt: „Doch wird durch die Prediger dieſes Theils fleißig gelehrt, daß die Beichte von wegen der Abſolution, welche das Hauptſtück und das Fürnehmeſt darin iſt, zu Troſt der erſchrockenen Gewiſſen, dazu um etlicher an⸗ derer Urſachen willen, zu erhalten ſei.“ In der Vertheidigung des erwähnten 11ten Artikels der Augsb. Confeſſion (Apologie S. 159) wird unter Anderem geſagt: „Wenn die Leute alle gleich auf eine gewiſſe Zeit (wie früher geſchah) zum Altar laufen, können ſie nicht ſo fleißig ver⸗ höret und unterricht werden, wie ſie bei uns un⸗ terricht werden.“ Bald darauf wird noch bemerkt, daß es gut ſei, wenn die Prediger die Leute unter⸗ wieſen, „daß ſie etliche Sünden in der Beichte namhaft machen, was ſie drückt, damit man ſie leichtlicher unterrichten kann“. Beide Stellen kön⸗ nen ebenfalls nicht von einem andern Gebrauch, z. B. nicht von den damals ungewöhnlichen Beichtmeldungen, noch weniger von der damals unbekannten allgemeinen Beichte, ſondern nur von der Privatbeichte verſtanden werden. In der Apologie Art. 12 (S. 181) wird gleich zu Anfang wiederholt erklärt, daß die Privatbeichte um der Privatabſolution willen behalten werde, „welche iſt Gottes Wort, dadurch uns die Ge— walt der Schlüſſel losſpricht von Sünden“. Dann aber wird ein kurzes, aber gewaltiges, ja ohne Zweifel das ſtärkſte Zeugniß gegen die Ab⸗ ſchaffung der Privatabſolution mit folgenden Worten abgelegt: „Darum wäre es wider Gott, die Abſolution aus der Kirchen alſo ab⸗ thun.“ In dem lateiniſchen Original lautet es noch nachdrücklicher: „Impium esset“, es wäre gottlos, die Abſolution aber wird noch genauer durch den Beiſatz privata beſtimmt. Dieſes ſcharfe Urtheil ſollte wohl zunächſt dem unſinnigen Beginnen Carlſtadts gelten, der bekanntlich die Privatbeichte unter dem Vorgeben, als gehöre ſie zu dem päbſtlichen Sauerteige, gänzlich abſchaffen wollte, worin ihm damals die Anhänger der Lehre Zwinglis, z. B. in der Schweiz und in Frankfurt am Main, und andere Schwärmer hohnſprechend gegen die lutheriſche Kirche beiſtimmten, wie dies auch jetzt noch häufig geſchieht. In den Schmalkaldiſchen Artikeln beginnt Dr. Luther mit folgenden Worten: „Weil die abso- lutio oder Kraft der Schlüſſel auch eine Hülf und Troſt iſt wider die Sünde und böſe Gewiſſen im Evangelio durch Chriſtum geſtiftet, ſo ſoll man die Beichte oder Abſolution bei Leibe nicht (la⸗ teiniſch: nequaquam, durchaus nicht) laſſen ab⸗ kommen in der Kirchen, ſonderlich um der blöden Gewiſſen willen, als auch um des jungen, rohen Volks willen, damit es verhört und unterrichtet werde in der chriſtlichen Lehre.“ Gleich darauf heißt es ferner: „Weil die absolutio privata von dem Amt der Schlüſſel herkömmt, ſoll man ſie nicht verachten, ſondern hoch und werth halten, wie alle anderen Aemter der chriſtlichen Kirchen.“ Wer ſie nun nicht begehrt, kann ſie der wohl hoch und werth halten? Einer der ausführlichſten und deutlichſten Be⸗ weiſe, daß die Privatbeichte, und zwar mit gänz⸗ licher Ausſchließung der allgemeinen Beichte, in der lutheriſchen Kirche feſtgehalten werden ſoll, iſt der treffliche Unterricht Dr. Luthers in ſeinem kleinen Katechismus, den aber leider die wenig⸗ ſten Lutheraner kennen, ſchätzen und benutzen, weil ſchon längſt die Privatbeichte von der allgemeinen verdrängt worden iſt. Alle Worie dieſes Unter⸗ richts dringen auf die Privatbeichte und Abſolu⸗ tion, z. B. die Vergebung von dem Beichtiger (Beichtvater) empfahen, vor dem Beichtiger ſollen wir die Sünden bekennen, die wir wiſſen und fühlen im Herzen; ferner die Anrede: Würdiger lieber Herr, u. ſ. w., die Formulare zur Beichte, die Anſprache und die Frage an den Beichtenden: Glaubſt du auch, daß meine Vergebung Gottes