# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1860_S22 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 22 Vilmar's Lehre von Amt und Kirche ꝛc. auf die Bedingungen, welche das Eintreten dieser neuen Zeit ermöglichen, wollen wir unsere Leser aufmerksam machen und greifen darum wieder zur Theologie der Thatsachen zurück. Es sind freilich wieder dunkle Worte, die Herr Vilmar da redet (p. 101). „Wird das geistliche Amt“, sagt er, „wieder in seiner wahren Gestalt als unmittelbares göttliches Mandat erfaßt und geltend gemacht sein, so wird sich sofort daran die, einst einseitig und darum unfruchtbar behandelte, von den Pietisten bereits aufgeworfene Frage knüpfen, ob nicht jeder Pfarrer ein Bekehrter sein müsse.“ Und diese Frage wird alsdann, aber auch alsdann erst, wenn die Lehre vom Amt, als einer direkten und unbedingten Mandatsvollstreckung Christi wieder fest bei uns steht, vollständig beantwortet werden können, damit aber die ganze Lehre vom geistlichen Amt und vom geistlichen Stand eine Umgestaltung erfahren und zwar nicht allein in der evangelischen Kirche. Dieses neue Erlebniß muß in unserer Mitte ein Licht anzünden, bei welchem wir das Angesicht des zu seiner Wiederkunft sich rüstenden Herrn so deutlich sehen, wie es die Christenheit bis daher noch nicht gesehen hat, und eben darum wird dieses Licht wie ein Blitzstrahl von uns aus durch die ganze occidentalische Kirche leuchten. Dieses Erlebniß werden wir machen, nicht die katholische Kirche.“ — Wir wollen uns nicht anheischig machen diese dunklen Worte ganz zu erklären. Doch so viel erhellt daraus doch mit Sicherheit: Herr Vilmar sagt uns da nicht, wie die Frage, ob nicht jeder Pfarrer ein Bekehrter sein müsse, für den gesetzten Fall zu beantworten sei, aber aus früher Gesagtem läßt sie sich unschwer errathen. Kann der Geistliche den heil. Geist nur mittheilen, wenn er ihn selbst hat (p. 62), so muß jeder Geistliche auch ein Bekehrter sein, wenn er soll wirken können, was er kraft seines Amtes wirken soll. Die ganze Zukunft der Kirche steht eben darauf, daß der geistliche Stand werde, was er werden kann, ein vom heil. Geist erfüllter Stand. Das ist das neue Erlebniß, welches jenes Licht in unserer Mitte anzünden wird. Also vor allem Aufrichtung des geistlichen Amtes, mit dem dann so recht im eigentlichen Sinn ein Regiment über die Gemeinde aufgerichtet ist, denn der geistliche Stand, der ganz eigentlich an Christi Statt steht, regiert und herrscht auch über sie an Christi Statt und ihm ziemt Herrschermiene und Herrscherton. Kein Zweifel ist für Herrn Vilmar, daß wenn es, wie er erwartet, zur Trennung von Kirche und Staat kommt, der Anfang der Umgestaltung der Kirche damit beginnt, daß alle Leitung der Kirche in die Hand des geistlichen Standes übergeht. Davon handelt er ausführlich in dem Aufsatz: Was soll die evangelische Kirche in unseren Tagen thun? (1849). „Das geistliche Amt, lesen wir da (p. 69), dem allein Wort und Sacrament und Zucht und die Kräfte dieser erlösenden und heiligenden Mittel überwiesen sind, das geistliche Amt allein hat noch göttliches Mandat in vollkommenem Maße und reicher Fülle, die Gemeinde zu sammeln und zu gestalten.: Sonst Niemand: nicht die Welt, nicht die gläubigen Individuen in den Gemeinden,