# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1860_S19 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vilmar's Lehre von Amt und Kirche ꝛc. 19 Die Handauflegung soll zwar kein Sacrament sein, „aber noch weniger eine leere Ceremonie, sie soll im N. T. eine Machtverleihung sein, welche der Herr den Aposteln gewährte, eine Machtausübung, mittelst deren der heilige Geist mit seinen Charismen ausgetheilt wurde.“ Und diese Machtverleihung wurde von den Aposteln fortgepflanzt. Und weiter sagt Herr Vilmar: um jene Machtausübung zu vollziehen, müssen wir selbst den heil. Geist besitzen: „Wir sind in diesem Falle keine Sacramentsspender, von deren Würdigkeit und Unwürdigkeit die Wirksamkeit unserer Handlung nicht abhängt; der heil. Geist ist diesmal nicht, wie in der heil. Taufe, an das Element, an das Wort (der Einsetzung) hingegeben, oder, wenn man so will, gebunden, sondern mit unserem Geiste verbunden und geht durch die Organe des Geistes, die Seele und den Leib, über auf den Geist des Anderen. Es ist diesmal unser Ich in der allerpersönlichsten Weise bei der Mittheilung des heil. Geistes durch die Handauflegung betheiligt.“ Von dem Geistlichen sagt er (p. 90): „von ihm, von seiner Seele fordern alle diese Seelen das Leben und die Seligkeit, fordern sie — er kann sich das nicht verhehlen, mit Recht.“ „Und fragt man woher dieses Recht? woher die, diesem Recht entsprechende Macht? — Jene eine Quelle ist Christus der Herr selbst, der ihn, den wenn auch noch so schwachen, in Sünden selbst verstrickten und an Sünden kranken armen Menschen an Seiner Statt in das Amt des Worts und Sacraments gesetzt hat, welches Amt direkt und unmittelbar Sein Amt ist, nur Sein Amt in unmittelbarster Weise sein kann, weil allein von diesem Amt die Wahrheit ausgeht, der Weg gewiesen wird, das Licht hinableuchtet in die Gemeinde.“ „Nur aus dieser Sicherheit, aus dieser Gewißheit, heißt es dann weiter, daß das Amt direkt von Christus vertreten wird, . . . fließt für uns die unbedingte Unbeugsamkeit in den Stürmen der Welt und in den Anfechtungen, welche auch die Gläubigen und Heiligen erleiden .... die Kraft, der Sünde mit einem einzigen Worte das Haupt zu spalten, die Kraft, auch in eine Seele, in welche der böse Feind die Nacht des Wahnsinns gesenkt hat, hineinzusteigen und durch die tiefe Finsterniß den Lichtstrahl „„Christus kommt!““ zu werfen. — Das alles kann die Gemeinde nicht, auch nicht die Gemeinde der Heiligen, also kann sie auch dazu nicht Macht, Auftrag, Mandat und Kraft verleihen. Zumal vermag sie nicht in des Teufels zornige Augen zu sehen. . . Nur wir erschrecken nicht und fürchten uns nicht, denn der, welcher den Fürsten dieser Welt ausgestoßen hat, hat uns vor des Teufels ödes Schlangenauge, vor seinen lästernden und hohnlachenden Mund und vor sein in Höllenzorn zuckendes Angesicht gestellt.“ — Auch eine Kraft hat der Geistliche vermöge seines Amtes (nicht als Charisma) — „die Kraft der geistigen Nüchternheit und Besonnenheit.“ Endlich hat der Geistliche kraft seines Amtes die Macht, nicht etwa dem Einzelnen die Vergebung seiner Sünden zu verkündigen, sondern ihm diese seine Sünden zu vergeben. Welche Vorstellungen sind aber das von dem geistlichen Amt und dem Geistlichen, was könnte ein Katholik mehr davon aussagen! Wie ärmlich denkt der von dem geistlichen Amt, der da meint, dasselbe habe nur die Gna⸗