# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1847 09 20_S12 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) geiſtlichen Lebens geworden und ſonderlich iſt er der mächtige Hebel des heutigen Miſſionseifers. Eines ſolchen Hebels bedarf aber die Miſſion nicht erſt, welche ſchon im Geböt der Nächſtenliebe das Siegel ihrer Rechtmäßigkeit und in der All⸗ gemeinheit des göttlichen Gnadenberufs das Siegel ihres Erfolgs hat. Sollte aber nicht ſchon der Widerſpruch dieſes Chiliasmus gegen den Lehrbegriff der Reformatoren und aller reinen Lehrer des 16. und 17. Jahrhunderts uns gegen ihn bedenklich machen, deſſen chronologiſche Un⸗ haltbarkeit ohnehin der Verlauf des letzten Jahr⸗ zehntes deutlich genug bewieſen hat? Ich bin himmelweit entfernt, auf jene gott⸗ ſeligen Männer, welche dieſe Lehre in der Kirche eingeführt haben, einen Flecken bringen zu wollen, ſie ſind mir, als denen ich die erſten Buchſtaben heilſamer Erkenntniß verdanke, viel zu theuer, als daß ich ihre Namen verunehren wollte. Es ſind einige Stoppeln geweſen, die ihnen, wie vielen ihres gleichen, in dieſem zeitlichen Leben an⸗ gehangen haben, dieſe aber ſind vom Feuer ver⸗ zehrt, das Gold aber iſt geblieben und ſie ſelbſt ſind ſelig im Anſchauen Gottes. Ebenſo himmel⸗ weit entfernt bin ich, die Augsb. Confeſſion oder Luthern, oder irgend einen Kirchenlehrer zur Re⸗ gel des Glaubens zu machen. Ich wollte durch die aufgeworfene Frage zunächſt nichts anderes thun, als der Meinung entgegentreten, als ſei die Verträglichkeit des modernen Chiliasmus mit der Augsb. Confeſſion eine bereits ausgemachte Sache, und wollte eine geübtere Feder einladen, auch deſſen Unverträglichkeit mit der heiligen Schrift ſelbſt nachzuweiſen. Th. B. (Eingeſandt.) Eine Probe, wie der Apologet die Schrift und ſeine Leſer anführt. Vor einiger Zeit kamen dem Unterzeichneten einige Nummern des Apologeten, der ſich hie und da, wie die Methodiſten ſelbſt, unberufen bei den Leuten einſchleicht, in die Hände, und in Nro. 432 fand ich ein angebliches Geſpräch zwiſchen einem ſogenannten Altlutheraner und Methodiſten über den lauten Gottesdienſt, worin der Metho⸗ diſt natürlich! den Altlutheraner gründlich davon überzeugt, daß es bei den Prayer- und Camp Meetings der Methodiſten ganz anſtändig und erbaulich hergeht, — ja, ihn mit Luthers eigenen Worten davon überführt, daß die Weiber in öffentlichen Verſammlungen laut beten müſſen, indem er folgende Stelle von Luther mittheilt: „Im neuen Teſtamente ordnet der Heilige „Geiſt durch St. Paulum, daß die Weiber ſollen „ſchweigen in der Kirche und Gemeinde, und „ſpricht: Es ſei des HErrn Gebot, 1 Cor. 14.; „und er doch wohl wußte, daß Joel zuvor ver⸗ „kündigt hatte, Gott wolle ſeinen Geiſt auch auf „die Mägde ausgießen; dazu geſehen hatte die „vier Töchter Philippi weiſſagen, Ap. Geſch. 21. „Aber in der Gemeinde und Kirche ſollen ſie „ſchweigen und nicht predigen, ſonſt mögen ſie „mit beten, ſingen, loben und Amen ſprechen; 12 „und daheim leſen und ſich unter einander ver⸗ „mahnen, lehren und tröſten, auch die Schrift „auslegen, ſo gut ſie immer können. (Dr. Lu⸗ „ther, 5. Altenb. S. 966. a. b)“ Nun muß man wohl eine Methodiſtenbrille aufhaben, um in dieſen Worten eine Billigung des Unfugs, den die Methodiſten mit dem öffent⸗ lichen, lauten Weibergebet treiben, entdecken zu können, und aus Mangel an einer ſolchen war mir dies nicht möglich. Auf obiges Citat folgt ſodann der Beweis aus der heiligen Schrift, daß es den Weibern ſogar geboten ſei, öffentlich und laut zu beten, und zwar folgender Geſtalt: „Allein aller Zweifel wird verſchwinden, wenn wir bedenken, wie der Apoſtel Paulus 1 Cor. 11, 5. ſpricht: Ein jedes Weib, das da betet oder weiſſaget mit unbedecktem Haupt, die ſchändet ihr Haupt. Und ihnen ferner 1 Tim. 2, 8. 9. ſogar gebietet, gleich den Män⸗ nern an allen Orten zu beten. Er ſpricht: So will ich nun, daß die Männer beten an allen Orten und aufheben heilige Hände ohne Zorn und Zweifel. Desſelbigen gleichen die Weiber u. ſ. w.“ Nun nehme jeder chriſtliche Leſer ſeine Bibel und ſehe nach, ob es nicht eine ſchändliche Cor⸗ ruption des 9. Verſes ſei, wenn man die erſten Worte desſelben, mit Hinweglaſſung der folgenden, ſo an den 8. Vers anſchließt, daß der unerfahrne und argloſe Leſer zu der irrigen Meinung verleitet wird, als ſage der Apoſtel im 9. Vers den Weibern dasſelbe, was er im 8. Vers den Männern geſagt hat; da doch ein Punkt am Schluß des 8. Verſes ſteht, und der Apoſtel im 9. Vers mit keiner Silbe vom Gebet der Weiber redet. „Was denken Sie nun wohl, fährt der Me⸗ thodiſt triumphirend fort, von der Rede Ihres Predigers im Vergleich mit Luther und Paulo, und was war des Letztern Meinung über die Un⸗ ordnung?“ — Ja, was denkſt du, chriſtlicher Le⸗ ſer! wohl von der Redlichkeit eines ſolchen Me⸗ thodiſten und insbeſondere des Apologeten?! — In Nro. 431. findet ſich auch ein Pröbchen von dem gelehrten Scharfſinn des Herrn Mul⸗ finger. — An dem „Haus⸗, Schul⸗ und Kirchen⸗ buch für Chriſten des lutheriſchen Bekenntniſſes“ ſchlägt er ſich ſelbſt zum Ritter! — Er beweiſt nämlich, daß wir Chriſten von der Feier des jü⸗ diſchen Sabbaths, auch des Samstags, keines⸗ wegs entbunden, gleichwohl aber durch einen wahrſcheinlichen Befehl unſers HErrn an die Feier des Sonntags geſetzlich gebunden ſeien. Wir verweiſen den zweifelnden Leſer an jenen ſeinen Aufſatz ſelbſt; — und wünſchte nur ſchließlich noch, Herr Mulfinger hätte ſeinem Ver⸗ dienſt um unſere Belehrung dadurch die Krone aufgeſetzt, daß er uns eine genaue und getreue Ueberſetzung des griechiſchen Worts in Col. 2, 16., welches, wie er ſagt, von Dr. Luther „Sab⸗ bather“ überſetzt iſt, gegeben hätte. — Wollen der Schrift Meiſter ſein, und verſtehen nicht, was ſie ſagen! 1 Tim. 1, 7. F. W. Husmann. * Kirchliche Nachricht aus Sachſen. In Nro. 32 des Wochenblatts der deutſchen Schnellpoſt leſen wir folgende Anzeige, datirt: Altenburg, 30. Juni. — „Dieſer Tage fand in dem Städtchen Gößnitz, unweit Altenburg, eine Verſammlung von Streng⸗Gläubigen ſtatt, wozu namentlich das ſehr fromme Muldenthal eine ſehr bedeutende Zahl geſchickt hatte. Es waren nicht blos Geiſtliche, ſondern auch Laien verſammelt. Den Vorſitz führte der unlängſt zum Paſtor an der Nikolaikirche in Leipzig erwählte Profeſſor Dr. Harleß. Man ſoll ſich ſehr ernſtlich über die Mittel, das Volk zum wahren Glauben zurück⸗ zuführen, berathen haben. Um deſto wirkſamer eingreifen zu können, hat die Verſammlung ſich nach beſtimmten Bezirken in einzelne Miſſionen abgetheilt, von denen aus das Volk bearbeitet wer⸗ den ſoll. Auch ſoll ein neuer Volksſchriftenverein gegründet werden, der dem Zwickauer Verein ent⸗ gegenarbeiten ſoll.“ Spuren des Lutherthums mitten in der Preußiſchen unirten Kirche. Der Wahrheitsfreund theilt in ſeiner letzten Nummer eine kirchliche Nachricht aus der Provinz Sachſen vom 11. Juli mit, die wir auch unſern Leſern nicht vorenthalten können. Aus einer dort erſcheinenden Zeitſchrift erſieht man nemlich, wie jetzt, nachdem die Berliner Landesſynode ab⸗ gehalten worden iſt, manchem, der mitten in der unirten Kirche ein Lutheraner bleiben zu können meinte, die Augen aufgehen. In jenem Blatte, „Kirchliche Monatsſchrift für die Provinz Sach⸗ ſen“, heißt es unter Anderem: „Nun, wenn es denn Gottes Wille ſein ſollte, daß die Symboliſchen von ihrem väterlichen Grund und Boden, aus ihrem wohlerworbenen Beſitz, aus ihren Kirchen, Pfarren und Schulen ver⸗ drängt werden ſollten, wie ſie aus ihren theolo⸗ giſchen Lehrſtühlen und ihren Conſiſtorialzimmern verdrängt zu ſein ſcheinen, ſo wird Gott ſie freilich nicht Hungers ſterben laſſen und kann ihre kleine Heerde wohl wieder, wie des alten Israels Sa⸗ men, mehren, wie den Sand am Meer und die Sterne am Himmel. „Aber der unirten Kirche wird der Kirchenraub nicht wohl bekommen.“ Der Berliner Synode wird vorgeworfen, ſie ſei „nicht wahrhaftig“; es müſſe jetzt entſchieden ausgeſprochen werden, daß das evangeliſche Lan⸗ deskirchenregiment in Preußen auch noch eine lutheriſche Kirche unter ſich habe, die durch „Gottes Gnade“ nicht gewillt ſei, „ſich von dem großen Leibe der lutheriſchen Kirche auf Erden, am wenigſten durch den Majoritätsbeſchluß der Berliner Synode losreißen zu laſſen“. Nach den beſtimmten Erklärungen der Cabinetsordre vom 28. Februar 1834 ſeien die Bekenntnißſchriften noch in ihrer alten Autorität gültig, der Beitritt zur Union ſei Sache des freien Entſchluſſes ꝛc. „Man frage doch nur im Lande herum, man wird unter tauſend Pfarrern und Gemeinden, die nicht im geiſtigen Todesſchlafe liegen, nicht zehn