# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1847 07 07_S132 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) und Blutes Chriſti aus ihren Herzen zu reißen. Dies hat u. a. entdeckt der bekannte Unioniſt David Pareus. Derſelbe war von lutheri⸗ ſchen Eltern geboren, wurde aber durch ſeinen Lehrer, Namens Schilling, einen heimlichen Calviniſten, den Rector auf dem Gymnaſium zu Hirſchberg in Schleſien, ſchon in ſeiner Ju⸗ gend zur reformirten Religion verführt. Er ward endlich 1584 Profeſſor auf der reformir⸗ ten Univerſität zu Heidelberg und bemühte ſich nun mit großem Eifer, eine Union zwiſchen den Reformirten und Lutheranern zu ſtiften. Derſelbe ſchreibt in ſeinem Buch „vom Brod und Brodbrechen“ Folgendes: „Durch das Brechen des Brodes werde der abgöttiſche fal— ſche Wahn vom Leibe Chriſti in, mit oder unter dem Brode und von der mündlichen Genießung am allerkräftigſten zerbrochen und dem gemei⸗ nen verirrten Volke aus dem Herzen geräumt; denn was binnen einer Stunde in drei hundert, 400, 3000, 4000 Brocken zerſtückt wird, das könne der natürliche Leib Chriſti nicht ſein.“ (S. Amberger Ausg. S. 199.) Welchem redlichen Lutheraner muß es nach ſolchen unverhohlenen Erklärungen von Seiten der Reformirten nicht Gewiſſensſache ſein, das Brechen des Brodes beim heil. Abendmahle zu unterlaſſen? Hier findet ſeine volle Anwen⸗ dung, was einſt St. Paulus that, als falſche Lehrer auf die Beſchneidung dringen wollten, um dadurch die falſche Lehre, daß die Haltung des Ceremonialgeſetzes nöthig ſei, einzuſchie⸗ ben. Zuvor hatte Paulus aus Liebe zu den ſchwachen Juden die Beſchneidung noch zuge⸗ laſſen, als es aber nun den Schein gewinnen wollte, als billige er dadurch die falſche Lehre jener Irrlehrer, da ſpricht er: „Da etliche fal⸗ ſche Brüder ſich eingedrungen, und nebenein⸗ geſchlichen waren, zu verkundſchaften unſere Freiheit, die wir haben in Chriſto IEſu, daß ſie uns gefangen nähmen: wichen wir denſel— ben nicht eine Stunde, unterthan zu ſein, auf daß die Wahrheit des Evangelii bei uns be— ſtünde.“ Gal. 2, 4. 5. Wir meinen, ein Predi⸗ ger, der, wenn er dies erwägt, doch noch das Brodbrechen beibehält, iſt entweder ein heim⸗ licher Zwinglianer, oder das Geld, was ihm die reformirt geſinnten Glieder ſeiner Gemeinde einbringen, iſt ihm lieber, als die Wahrheit, von der er in ſeinem Gewiſſen überzeugt iſt. Sollte aber jemand ſagen, bei ihm ſei ein ganz anderes Verhältniß, er habe mit den Re⸗ formirten gar nichts zu thun, es trete daher bei ihm der Fall nicht ein, daß er um des Be⸗ kenntniſſes willen das Brodbrechen unterlaſſen müſſe, — dann antworten wir: nachdem ſich die reformirte Kirche von der lutheriſchen durch ihre falſche Lehre abgeſondert hat und nun beide Kirchen einander gegenüberſtehen, ſo macht ſich nun jede einzelne Gemeinde, auch die nicht mit Reformirten in Berührung kommt, äußerſt verdächtig, daß ſie mit unſeren Widerſachern halte, wenn ſie ſelbſt diejenigen ihrer Ceremo— nien gebraucht, womit dieſelben die reine Lehre unſerer Kirche den Leuten „aus den Herzen zu räumen“ ſuchen. Böſen Schein und Aergerniß ſoll aber eine chriſtliche Gemeinde meiden. Zu⸗ dem iſt gerade in America nicht eine Gemeinde, 132 die nicht, um der in ihrer Nähe wohnenden Re⸗ formirten und um des hier immer allgemeiner werdenden Religionsgemiſches willen, in Ge— fahr wäre, die Wahrheit auch durch gewiſſe Ceremonien zu verleugnen. Uebrigens hat auch ein Prediger an die Zu— kunft zu denken. Kann er aber nicht leicht, wenn er reformirte Ceremonien in ſeiner Ge— meinde duldet, dadurch den Weg ſelbſt dazu bahnen, daß ſeine Gemeinde ſpäter der luther. Kirche verloren geht und in die Hände eines reformirten Lehrers fällt? Wie will er das aber einſt vor Gott verantworten? Die Erfah— rung hat es bewieſen, daß jene Befürchtung keineswegs ungegründet iſt. Wir wollen ein Beiſpiel geben. Der reformirte Churfürſt Georg Wilhelm von Brandenburg ſchreibt in einem Reſcript an die Cleveſche Regierung vom 18. December 1637 u. a. Folgendes: „Und was das Aergſte iſt, kommt uns dergleichen Bericht ein, als ſollet ihr auch an anderen Or⸗ ten die lutheriſche Gemeine bedrängen, ihnen das reformirte Exercitium (Gottesdienſt) wider ihren Willen aufdringen und des ihrigen ent— ſetzen wollen, und zu dem Ende auch einiger ganz undienlicher Prätexte(Vorwände) gebrau⸗ chen; da nehmlich ein lutheriſcher Pfarrherr bei ermangelten Oblaten, nach Anzahl der Communicanten, einige hätte in mehrere Stücke zertheilen und brechen müſſen, oder ein Schul⸗— meiſter hätte in Mangelung anderer Bücher einige Knaben aus dem (reformirten) Heidel⸗ bergiſchen Katechismo nur zu leſen unterwieſen, ſollet ihr ſolches zu einem Beweis des her— gebrachten reformirten Exercitii anziehen.“ (Siehe: Sammlung von A. u. N. theol. Sachen vom Jahre 1738. Seite 143. 44.) Haben nun hiernach die Reformirten ſchon daraus bewei⸗— ſen wollen, daß eine Gemeinde reformirt ge— worden ſei, weil der Pfarrer einigemal aus Noth die Hoſtien zerbrechen mußte, wie viel mehr werden ſie das, wenn der Pfarrer das re— formirte Brodbrechen geradezu einführt? (Fortſetzung folgt.) Erſter Synodalbericht der deutſchen Evangeliſch⸗Lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio und andern Staaten, vom Jahre 1847. Dieſer Bericht, angefertigt von dem Secretair der Synode, und mit Weglaſſung alles Unweſentlichen einen Auszug aus dem Proto⸗ koll der diesjährigen Verſammlung derſelben enthaltend, iſt ſo eben im Druck erſchienen.“) Wir können es nicht unterlaſſen, unſern Leſern Folgendes auszüglich daraus mitzutheilen: In Folge der von mehren Dienern der Ev. Lutheriſchen Kirche im September 1845 zu Cleveland und im Juli 1846 zu Fort Wayne abgehaltenen Conferenzen, deren Hauptzweck die Berathung und Aufſtellung einer durch das Wort Gottes und das reine Bekenntniß der Evang. Lutheriſchen Kirche gegründeten Sy— *) Der Bericht iſt als Pamphlet zu beziehen durch Mr. F. W. Barthel, care of C. F. W. Walther, St. Louis, Mo., oder durch Rev. Dr. Sihler, Fort Wayne, Ind. @ 10 cts., 2 St. 15 Cts., 3 St. 20 Cts., 12 St. 80 Cts. nodalverfaſſung war, und der in der letzten Conferenz getroffenen Beſtimmung gemäß, ver⸗ ſammelte ſich am 24. April 1847 und an den folgenden Tagen zu Chicago, Ill., eine Anzahl von Predigern und Deputirten, um auf Grund der in der letztern Conferenz aufgeſtellten, in No. 1. des dritten Jahrgangs des „Luthera— ner“ publicirten und ſpäter in Pamphletform abgedruckten Synodalverfaſſung, als „Deutſche Evangeliſch-Lutheriſche Synode von Miſſouri, Ohio und andern Staaten“ zuſammenzutreten. Leider waren manche in jener Conferenz ge⸗ genwärtig geweſene und auch andere zum An⸗ ſchluß an dieſe Synode geneigte Amtsbrüder durch ſchwierige Umſtände verhindert worden, bei dieſer erſten wichtigen Verſammlung per— ſönlich zu erſcheinen und mitzuwirken. — Ein liebes Mitglied jener Conferenzen, der theure Bruder Burger, Paſtor zu Wilſhire, Van Wert Co., Ohio, war am 26. März d. J. vom Herrn der Ernte zur himmliſchen Heimath abberufen worden. — Dagegen erſchienen bei der Synode andere im Laufe des letzten Jahrs von Deutſch— land herübergekommene Glaubensbrüder, die bier in das große Arbeitsfeld des „fernen Weſtens“ eingetreten waren. Schon vor dem Anfang der eigentlichen Sy⸗ nodalgeſchäfte, nämlich am Sonntage Jubi⸗ late, ſo wie während der Sitzungszeit der Sy— node wurde mehrere Male von verſchiedenen Amtsbrüdern gepredigt. Die Synodalſitzungen begannen Montag Morgen den 26. April und dauerten bis Don⸗ nerstag Abend den 6. Mai. Die Sitzungen wurden täglich mit Geſang eröffnet, und zu Anfang und Schluß derſelben wurde von ir— gend einem, durch den Präſes dazu beauftrag— ten Bruder, Gott, der Geber aller guten Gaben, um ſeinen Beiſtand und Segen angefleht. Die Vormittagsſitzungen währten gewöhn— lich von 8 bis 12 Uhr, die Nachmittagsſitzun⸗ gen von 13 oder 2 bis 5 oder 6 Uhr. Die vorläufige Aufnahme und Erwägung der zur Berathung vorliegenden Gegenſtände, ſo wie ſpäter die endliche Beſchlußnahme über dieſelben geſchah ſtets in öffentlicher Synodal⸗ verſammlung. Sachen, die einer beſondern Prüfung oder Vorbereitung bedurften, wurden an entſprechende Committeen überwieſen, dit in einer ſpätern Sitzung ihren Bericht einbrach⸗ ten, der dann von der Synode ſorgfältig ge⸗ prüft und, wo nöthig, verbeſſert, zu einem Sy⸗ nodalbeſchluß erhoben wurde. Alle im Auftrage der Synode vom Seeretär oder einzelnen Mitgliedern abgefaßte Schrei— ben wurden gleichfalls der Synode erſt zur Prüfung und Billigung vorgelegt. Die Vorſchrift in Kap. V. § 24, nach wel⸗ cher ſich die betreffenden Prediger einem Collo— quium zu unterwerfen haben, fand mehre Male Anwendung ;— doch wurden dieſe Colloquien nicht in öffentlicher Sitzung, ſondern privatim vor der Synode gehalten. Während der Synodalverſammlung wurden nach und nach zehn temporäre Committeen ernannt, denen größtentheils ſehr wichtige und ſchwierige Arbeiten vorlagen; ein Gutachten wurde ausgeſtellt; drei Inſtructionen und ſechs