# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1847 07 13_S126 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Doch an den Gemeinden ſelbſt, welche den Be⸗ fehl Gottes: werdet nicht der Menſchen Knechte, vergaßen und ſolche falſche Propheten nicht abſetzten, wozu ſie doch nach des HErrn Wort das Recht und die Pflicht haben. E. Eben drum meine ich, um der Gefahr der Prieſterherrſchaft zu entgehen, ſei es das Beſte, ſich an keine Synode anzuſchließen. S. Dann dürfte auch keine Gemeinde einen Paſtor berufen, denn dieſe Gefahr bliebe auch dann ja noch immer. Das heißt aber doch aus Menſcheufurcht Gottes Ordnung und das heil. Predigtamt aufheben, und wäre offenbares Un⸗ recht. E. Das iſt wahr. Aber behält denn auch eine Gemeinde, die ſich der Synode anſchließt, das Recht, ihre Lehrer ein und abzuſetzen? S. Allerdings, vollkommen. Es heißt ausdrücklich: Schützung und Wahrung der Rechte und Pflichten der Paſtoren und Ge⸗ meinden. E. Wie iſt es denn mit dem Wahlrechte? Muß nun eine Gemeinde, im Fall ſie prediger— los würde, den erſten beſten von der Synode ihr zugeſchickten Candidaten aunehmen? S. Nimmermehr, wir wählen unſern Pa⸗ ſtor ſelbſt und laſſen uns dieſes Recht nicht rauben. E. Dagegen droht Euren Rechten von einer andern Seite große Gefahr. Die Sy— node gibt Geſetze, und dieſe legen den Gemein⸗— den einen unerträglichen Zwang auf, ſo iſt doch wieder ein Conſiſtorium da. S. Dieſt drohende Gefahr exiſtirt aber nur in deiner Vorſtellung. Die Gemeinden bilden ja durch ihre Prediger und Deputirten die Synode und ſollten nun ſich ſelbſt knechten! O nein! Die Synode, iſt eine freie chriſtliche Verſammlung, ein bloß berathender Körper, welcher nach beſter Einſicht deu Gemeinden ſolche Rathſchläge gibt, die ihr Beſtes bezwecken. E. Nenne es Rathſchläge, oder wie du willſt, die Gemeinden müſſen ſie doch anneh— men und das bleibt doch immer Zwang. S. Jene Rathſchläge, welche innere Ge— meinde-Angelegenheiten betreffen, erhalten erſt dann Gültigkeit, wenn die Gemeinden ſie nach vorgängiger Berathung freiwillig annehmen. E. So, das iſt etwas Anderes. S. Ueberhaupt hat die Synode ſo wenig Luſt, den Gemeinden ihre theuren Rechte und Freiheiten zu rauben, welche ihr rechtmäßiges Eigenthum ſind, als ein rechtſchaffener Chriſt, ſeinem Nächſten etwas von ſeinem Hab und Gut zu ſtehlen. E. Das iſt mir eine beruhigende Verſiche⸗ rung. Aber wie ſteht es mit dem Koſtenpuncte? Die Synode bedarf doch zur Erreichung ihrer Zwecke bedeutender Geldmittel. S. Gewiß, namentlich zur Gründung und Erhaltung kirchlicher Anſtalten, auf welchen künftige Prediger und Lehrer herangebildet werden. E. Die armen Gemeinden, welche von der Synode beſteuert werden, um all' das dazu er⸗ forderliche Geld aufzubringen! So iſt es denn wahr, was ich gehört habe, daß in den Gemein⸗ den, welche ſich der Synode angeſchloſſen ha⸗ 126 — ben, Alle, Mann für Mann, 10 Dollar be⸗ zahlen müſſen? S. Nicht doch. Wir haben vielmehr unter uns ausgemacht, daß die Gemeinden wo mög— lich jährlich eine freiwillige Collecte dazu bei— tragen. Dagegen wollen die Prediger und Lehrer, welche Mitglieder der Synode ſind, all⸗ jährlich jeder mindeſtens einen Dollar in die Synodalkaſſe zahlen. E. So war jenes Gerücht falſch. S. Jeder Lutheraner wird aber gewiß nach Kräften eifrig mitwirken, da es unſere heiligſte Pflicht iſt, daß wir durch ſolche Anſtalten für die Erhaltung der reinen Lehre unter unſeru Nachkommen ſorgen. E. Es iſt wahr, hätte die luth. Kirche Nordamerieas von Anfang an tüchtige Predi⸗ ger gehabt, ſie würde jetzt blühen, während nun Irrlehre und Seetengeiſt eingedrungen iſt und viele vom rechten Glauben abgefallen ſind. S. Darum müſſen wir Lutheraner, wie wir eins ſind im Glaͤuben, uns auch in Liebe zu gemeinſamem Handeln verbinden und eifrig das Beſte unſerer Kirche ſuchen. E. Dieſer Zweck der Synode iſt auch recht und chriſtlich. Aber wie, wenn nun eine Ge⸗ meinde einen Synodalbeſchluß für ihre Ver— hältniſſe nicht paſſend hält und denſelben nicht annimmt, wird ſie dann ſofort ausgeſtoßen? S. Nein, das bleibt ihrem Gewiſſen über— laſſen. E. Ich könnte mir aber auch den Fall den⸗ ken, daß eine Gemeinde Urſache hätte zu wün⸗ ſchen, die Verbindung mit der Synode wieder aufzugeben. Bleibt ihr dazu die Freiheit, oder iſt ſie immer an die Synode gebunden? S. Unſere Verfaſſung ſagt: Wer zweimal nacheinander ohne gegründete ſchriftliche Ent⸗ ſchuldigung wegbleibt, deſſen gliedliche Ver⸗ bindung mit der Synode iſt dadurch aufgeho— ben. Eine Gemeinde, die der Synode nicht länger anzugehören wünſcht, braucht daher nur zweimal keinen Deputirten und kein Entſchuldi⸗ gungsſchreiben zu ſchicken, ſo hört ihre Ver— bindung mit der Synode von ſelbſt auf. E. Das iſt ja ganz einfach. Aber haltet ihr nicht diejenigen, welche ſich eurer Synode nicht anſchließen, doch, geſund in der Lehre ſind, für rechtgläubige Lutheraner? S. Allerdings. Wir bereden auch Nie- mand, ſich mit uns zu verbinden, wer aber frei⸗ willig zu uns kommt, den nehmen wir mit Freuden auf. E. Ich muß dir geſtehen, daß meine Be— denken in Betreff der Synode, ſo weit ich ſie jetzt kenne, geſchwunden ſind. Ein Conſiſto— rium iſt ſie in der That nicht. S. Um unſere Synode kennen zu lernen, lies doch unſere Verfaſſung, in welcher unſere Gemeinden die Grundſätze, nach welchen ſie ihr gemeinſames Handeln einrichten, öffentlich nie⸗ dergelegt haben. E. Das will ich thun. Doch erlaube, daß ich dich jetzt verlaſſe, um an meine Arbeit zu gehen. (Fortſetzung folgt.) Die Lehre der erſten Kirche vom heil. Abendmahl. Ein Beitrag zur Aufdeckung methodiſtiſcher Geſchichtsverfälſchung. (Schluß.) Die beiden deutlichen Zeugniſſe des apoſtoli⸗ ſchen Vaters Ignatius davon, daß im heil. Abendmahle Chriſtus leiblich gegenwärtig ſei, die wir in voriger Nummer unſern Leſern mit⸗ getheilt haben, könnten wohl genügen, die Be— hauptung der Methodiſten zu widerlegen, daß „die erſten Kirchen Chriſti geiſtliche Gegenwart, aber nie ſeine leibliche gelehrt haben.“ Es mö— gen jedoch zu deſto größerer verdienter Beſchä— mung jener Geſchichtsverfälſcher und zur Glaubensſtärkung ſolcher Chriſten, die ſich un⸗ ter das Wort ihres Heilandes demüthigen, noch einige ſchöne Bekenntniſſe von Chriſten der erſten Jahrhunderte hier Platz finden, aus de— nen unwiderſprechlich erhellt, daß die lutheriſche Lehre vom heil. Abendmahle die Lehre der wahren Kirche aller Zeiten geweſen iſt. Der älteſte Kirchenlehrer nach den apoſtoli⸗ ſchen Vätern iſt Juſtinus Martyr. Der⸗ ſelbe, geboren zu Sichem in Samaria, war aus einem heidniſchen Philoſophen ein eifriger Evangeliſt geworden und mußte endlich, weil er ſich ſtandhaft weigerte, den Göttern zu opfern, nach ausgeſtandener Geißelung um das Jahr 163 den Märtyrer-Tod (er wurde ent⸗ hauptet) ſterben. Dieſer ſchreibt in einer ſei⸗ ner Schriften zur Vertheidigung des Chriſten⸗ thums von der Abendmahlsfeier der erſten Chriſten: „Das iſt die Speiſe, die bei uns Enchariſtie genannt wird. Daran aber darf niemand Theil nehmen, als der da glaubet, daß das, was von uns gelehrt wird, wahr ſei, und der abgewaſchen iſt im Bade der Wiedergeburt“ (hört es, ihr Methodiſten!) „zur Vergebung der Sünden, und der alſo lebt, wie Chriſtus es gelehrt hat. Denn keineswegs empfangen wir jenes als gemeines Brod oder gemeinen Trank, ſondern ſo wie unſer Erlöſer IEſus Chriſtus durch das Wort (Logos) Gottes Fleiſch ward, und Leib und BIint annahm um unſers Heils willen, alſo ſind wir gelehrt, daß auch jene durch das Gebet des Worts, welches von ihm ſtammt, geſegnete Speiſe, durch welche nach der Ver— wandlung“*) unſer Fleiſch und Blut genährt werden, Leib und Blut jenes Fleiſch⸗ gewordenen IEſu ſei. Denn die Apoſtel in den von ihnen hinterlaſſenen Denk⸗ würdigkeiten, welche Evangelien genannt wer⸗ *) Die Römiſch-Katholiſchen führen zwar dieſe Stelle für ſich an, um zu beweiſen, daß ſchon die erſte Kirche, wie ſie, eine weſentliche Ver wandlung des Brodes und Weines in den Leib und das Blut Chriſti, eine Transſubſtantiation, gelehrt habe, aber mit Unrecht. Die Kirchenväter verſtehrn unter Verwandtung vielmehr eine Verſetzung der Elemente in einen ſolchen Zuſtand, in welchem ſie ihr Weſen behalten, aber nun ſatramentliche Symbole ſind, in. mit und unter welchen der Leib und das Blut Chriſti gereicht wird, oder, wie Paulus redet, „eine Gemeinſchaft des Leibes Chriſti.“ Daß dem ſo ſei, geht daraus hervor, weil ſie die ſacramentliche Verrinigung des Brodes und Weines niit der perſönlichen Vereinigung der beiden Naturen in Chriſto, von denen doch nicht eine in die an⸗ dere verwandelt worden iſt, vergleichen, und weil ſie auch von einer ſolchen Verwandlung des Waſſers der Taufe ſprechen, von welchem auch die Römiſch-Katholiſchen nicht lehren, daß es weſentlich verwandelt oder transſubſtantiirt ſei.