# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1930_S30 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 30 Verhandlungen der zweiunddreißigſten Verſammlung Evangelii begehren zu unterdrücken, die ganze Gemeinde Gottes, be⸗ ſonders aber die Diener des Worts, als die Vorſteher der Gemeinde Gottes, ſchuldig ſeien, vermöge Gottes Worts die Lehre und was zur ganzen Religion gehört, frei öffentlich nicht allein mit Worten, ſondern auch im Werk und mit der Tat zu bekennen, und daß alsdann in dieſem Fall auch in ſolchen Mitteldingen den Widerſachern nicht zu weichen, noch leiden ſollen, ſich dieſelben von den Feinden zur Schwächung des rechten Gottesdienſtes und Pflanzung und Beſtätigung der Abgötterei mit Gewalt oder hinterliſtig aufdringen zu laſſen.“ (Conc. Trigl., 828. 1054.) Dabei iſt die treulutheriſche Kirche bis auf dieſen Tag geblieben. Und obgleich man geneigt wäre, es zu bedauern, daß die Folgen des Dreißigjährigen Krieges und der Einfluß des Rationalismus (zuſam⸗ men mit gewiſſen pietiſtiſchen Tendenzen) unſer liturgiſches Erbteil ſehr geſchmälert haben, ſo ändert das doch nichts am Lehrſtandpunkt. Auch wäre es wohl zu wünſchen, daß man bei einem weiteren liturgi⸗ ſchen Ausbau des lutheriſchen Gottesdienſtes wieder auf die Grundſätze zurückginge, die Luther in ſeinen liturgiſchen Schriften niedergelegt hat. Aber bei alledem bleibt das Prinzip des zehnten Artikels der Konkordien⸗ formel beſtehen. Ein Gedanke muß freilich noch nach unſerer Theſe hier eingefügt werden, nämlich dieſer, daß Umſtände eintreten können, die uns nötigen, wie auch in der Konkordienformel angedeutet wird, auch bei kirchlichen Gebräuchen und Zeremonien unſer Bekenntnis zum Ausdruck zu bringen. Es ſeien hier nur zwei Fälle genannt. Weil die Baptiſten und die mit ihnen verwandten Sekten die Form des Untertauchens in der Taufe für die einzig richtige Form halten und darauf beſtehen, ſo iſt es in der lutheriſchen Kirche zu einem Bekenntnis geworden, ſich dieſer Form der Taufe zu enthalten. Weil die meiſten reformierten Sekten es für weſent⸗ lich halten, daß das Brot im heiligen Abendmahl gebrochen werde, des⸗ halb weigert ſich die lutheriſche Kirche, dieſen Gebrauch anzunehmen, und wir bedienen uns der ſchon in der alten Kirche gebräuchlichen Hoſtien oder Oblaten. In ähnlicher Weiſe beſtehen wir auch in andern Fällen in der Freiheit, damit uns Chriſtus befreiet hat, ſo daß wir uns nicht in das knechtiſche Joch menſchlicher Verordnungen fangen laſſen. So hat auch Luther, der in den erſten Jahren das Untertauchen bei der Taufe, ſonderlich bei Kindern, ſtark befürwortete, ſpäter eine andere Stellung eingenommen, um nicht ſeine Freiheit verurteilen zu laſſen durch eines andern Gewiſſen. In dieſem Sinne richten wir uns nach dem Wort des Apoſtels Röm. 14, 19: „Darum laſſet uns dem nach⸗ ſtreben, was zum Frieden dienet und was zur Beſſerung untereinander dienet.“ 5. Gegen die Einigkeit der Kirche verſtoßen die Synkretiſten und Unioniſten jeder Art. Das Wort Sunkretismus, im klaſſiſchen Griechiſch als Zeitwort ge⸗ braucht, bezeichnete zu Anfang der Reformation das Zuſammenſtehen von Parteien, die zwar nicht in allen Dingen miteinander einig ſind, aber gegen einen gemeinſchaftlichen ſtärkeren Feind eine geſchloſſene Front bilden wollen. Trotzdem alſo ſolche Gruppen ſich der Differenz⸗ punkte bewußt ſind, trotzdem dieſe Punkte die Stellung in Lehre und Praxis mehr oder weniger beeinfluſſen, läßt man ſie doch auf ſich be⸗ ruhen, und zwar in kirchenpolitiſchem Intereſſe. Seit der Zeit der Reformation, und beſonders ſeit den ſogenannten ſynkretiſtiſchen Strei⸗