# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1930_S29 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. 1930. 29 Jahren 1523 und 1526 vorſchlug und empfahl. Kurz nach Luthers Tode aber kam ein Umſchlag zuungunſten der Kirche der Reformation. In zwei Verordnungen des Jahres 1548 nämlich, in dem ſogenannten Augsburger und im Leipziger Interim, wollten die Römiſchen wieder die alten Zeremonien einführen. Das Augsburger Interim allerdings, von den päpſtlichen Biſchöfen Pflugk und Helding und dem gewiſſenloſen Namenlutheraner Johann Agricola von Eisleben verfaßt, das zwar den Lutheranern die Prieſterehe und das Abendmahl unter beider Geſtalt geſtattete, aber dafür von ihnen Unterwerfung unter den Papſt als den oberſten Biſchof forderte, die Wiedereinführung vieler päpſtlichen Ge⸗ bräuche auferlegte und in wichtigen Artikeln der Lehre Wahrheit und Irrtum greulich untereinandermengte, war ſo allgemein verhaßt, daß es ſich wenig durchſetzte, obgleich man mit der vollen Wucht der kaiſer⸗ lichen Autorität ihm volle Geltung zu verſchaffen ſuchte. Das Leipziger Interim vom 22. Dezember 1548 dagegen war in gewiſſem Sinne weit gefährlicher, weil es von den Wittenberger Profeſſoren unter Melan⸗ chthons Leitung genehmigt worden war. Am gefährlichſten waren auch in dieſem Dokument die Stellen, die eine zweideutige Darſtellung der ſtreitigen Stellen brachten und Unterwerfung unter das Regiment der päpſtlichen Biſchöfe forderten. Aber in einem kaum geringeren Grade bedenklich waren auch ſolche Stellen, die allerlei Zeremonien und Ge⸗ bräuche wieder einzuführen ſuchten, die wegen des ihnen anhaftenden päpſtlichen Sauerteiges abgeſtellt worden waren. Viele dieſer Gebräuche waren nun tatſächlich an und für ſich Mitteldinge und hätten auch fernerhin ſo angeſehen und behandelt werden können, wenn ſie nicht im Laufe von mehr als zwei Jahrzehnten auf der päpſtlichen Seite zu einem Bekenntnisakt geworden wären, der die Teilnehmer an dieſen Zeremo⸗ nien mit der Papſtkirche identifizierte. Aber eben weil dieſe Gebräuche von Melanchthon und den ihm Gleichgeſinnten mit Vorliebe als Adia⸗ phora (Mitteldinge) bezeichnet wurden, ſo daß ſogar Bugenhagen, Paul Eber und Georg Major in die ganz allgemeine Behauptung mit ein⸗ ſtimmten, daß man in Mitteldingen auch den Feinden allerdings weichen könne, ja um des Friedens und Beſtandes der rechtgläubigen Kirche willen weichen ſolle, kam es zu den adiaphoriſtiſchen Streitigkeiten. In dieſem Streite ſpitzte ſich die Diskuſſion ſchließlich zu der Frage zu, ob man den Gegnern der reinen Lehre auf ihr Dringen um Frieden und Einigkeit hin in Mitteldingen nachgeben und ſo eine Art Union eingehen könne und ſolle, womit die andere Frage zuſammenhing, ob man ſich auf des Kaiſers Befehl der Beſchuldigung enthalten dürfe, daß der Papſt der Antichriſt ſei. (Vgl. Walther, Der Konkordienformel Kern und Stern, 14 ff. 25. Lehre und Wehre, 75, 327 ff.) Die adiaphoriſtiſche Frage iſt in der lutheriſchen Kirche gelöſt wor⸗ den durch die Konkordienformel, in Artikel X, wo deutlich und klar ge⸗ ſagt wird: „Wir glauben, lehren und bekennen, daß die Gemeinde Gottes jedes Orts und jeder Zeit derſelben Gelegenheit nach guten Fug, Gewalt und Macht habe, dieſelben [Kirchengebräuche in Mitteldingen] ohne Leichtfertigkeit und Ärgernis ordentlicher⸗ und gebührlicherweiſe zu ändern, zu mindern und zu mehren, wie es jederzeit zu guter Ord⸗ nung, chriſtlicher Disziplin und Zucht, evangeliſchem Wohlſtand und zur Erbauung der Kirchen am nützlichſten, förderlichſten und beſten an⸗ geſehen wird. Wie man auch den Schwachen im Glauben in ſolchen äußerlichen Mitteldingen mit gutem Gewiſſen weichen und nachgeben könne, lehrt Paulus Röm. 14 und beweiſt es mit ſeinem Exempel, Act. 15 und 21; 1 Kor. 9. Wir glauben, lehren und bekennen auch, daß zur Zeit des Bekenntniſſes, da die Feinde Gottes die reine Lehre des heiligen