# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1930_S26 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 26 Verhandlungen der zweiunddreißigſten Verſammlung ſollten, ſo kommen doch in Verbindung damit leicht Mißverſtändniſſe vor, ſo daß ſogar in der lutheriſchen Kirche ein adiaphoriſtiſcher Streit zu verzeichnen iſt, der für uns manche wichtige Lehre enthält. In den erſten drei Theſen iſt nämlich ausgeführt worden, was zur wahren Einigkeit der Kirche genügt. Damit ſollte es eigentlich ſein Bewenden haben. Es ſollten ſich alle Chriſten einigen können auf die Worte des achten Artikels der Augsburgiſchen Konfeſſion, wo es heißt: „Denn dieſes iſt genug zu wahrer Einigkeit der chriſtlichen Kirche, daß da ein⸗ trächtiglich nach reinem Verſtand das Evangelium gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden. Und iſt nicht not zu wahrer Einigkeit der chriſtlichen Kirche, daß allenthalben gleich⸗ förmige Zeremonien, von den Menſchen eingeſetzt, gehalten werden, wie Paulus ſpricht Eph. 4, 5. 6: ‚Ein Leib, ein Geiſt, wie ihr berufen ſeid zu einerlei Hoffnung eures Berufs; ein HErr, ein Glaube, eine Taufe.‘“ (Conc. Trigl., 46.) Dies wird in der Apologie (Art. VII und VIII, § 30. 36; Conc. Trigl., 236. 240) weiter ausgeführt: „Auch verdammen die Widerſacher dieſes Stück vom ſiebten Artikel, da wir ge⸗ ſagt haben, daß genug ſei zur Einigkeit der Kirche, daß einerlei Evan⸗ gelium, einerlei Sakramente gereicht werden, und ſei nicht not, daß die Menſchenſatzungen allenthalben gleichförmig ſeien. Dieſe Stücke laſſen ſie alſo zu, daß nicht not ſei zur Einigkeit der Kirche, daß traditiones particulares gleich ſeien. Aber daß traditiones universales gleich ſeien, das ſei not zu wahrer Einigkeit der Kirche. . . . Zu derſelben Einig⸗ keit ſagen wir nun, es ſei nicht not, daß Menſchenſatzungen, ſie ſeien universales oder particulares, allenthalben gleich ſeien. Denn die Ge⸗ rechtigkeit, welche vor Gott gilt, die durch den Glauben kommt, iſt nicht gebunden an äußerliche Zeremonien oder Menſchenſatzungen. Denn der Glaube iſt ein Licht im Herzen, das die Herzen verneuert und lebendig macht; da helfen äußerliche Satzungen oder Zeremonien, ſie ſeien uni⸗ verſal oder partikular, wenig zu. . . . Denn das iſt Pauli Meinung [zu Kol. 2, 16. 17]: Der Glaube im Herzen, dadurch wir fromm werden, iſt ein geiſtlich Ding und Licht im Herzen, dadurch wir verneuert werden, andern Sinn und Mut gewinnen. Die Menſchenſatzungen aber ſind nicht ein ſolch lebendig Licht und Kraft des Heiligen Geiſtes im Herzen, ſind nichts Ewiges; darum machen ſie nicht ewig Leben, ſondern ſind äußerliche, leibliche übungen, die das Herz nicht ändern. Darum iſt nicht zu halten, daß ſie nötig ſeien zu der Gerechtigkeit, die vor Gott gilt.“ (Vgl. Art. XV der Apologie.) Auch im 12. Artikel der Schmal⸗ kaldiſchen Artikel wird geſagt: „Denn alſo beten die Kinder: ‚Ich glaube eine heilige chriſtliche Kirche.‘ Dieſe Heiligkeit ſteht nicht in Chor⸗ hemden, Platten, langen Röcken und andern ihren Zeremonien, durch ſie über [hinausgehend über] die Heilige Schrift erdichtet, ſondern im Wort Gottes und rechtem Glauben.“ Endlich wird die Sache auch richtig dar⸗ gelegt im 10. Artikel der Konkordienformel, auf den wir noch zurück⸗ kommen werden. In dieſen verſchiedenen Ausſprüchen unſerer Bekenntniſſe iſt der Grundſatz, der zu beobachten iſt, kurz und richtig dargelegt. Wann immer und wo immer kirchliche Gebräuche und Zeremonien in dem Sinn und Geiſt beobachtet werden, als ob ſie irgendeine Beziehung hätten zu der Rechtfertigung eines armen Sünders vor Gott, dann ſind ſie zu verurteilen. Das Reich Gottes iſt nicht Eſſen und Trinken, auch nicht Anzünden von Kerzen, Antun von Gewändern, Altäre, Kan⸗ zeln, Bilder oder dergleichen mehr, ſondern Gerechtigkeit und Friede und Freude in dem Heiligen Geiſt. Das iſt vor allem in dieſer Frage feſt⸗ zuhalten.