# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1926_S41 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. 1926. 41 Diakoniſſenſache. Von der Diakoniſſengeſellſchaft war folgende Eingabe an die Synodalkonferenz gelangt: „Teure Brüder! „Der Zweck der Diakoniſſengeſellſchaft iſt bekanntlich dieſer, chriſt⸗ liche Jungfrauen für den Dienſt der Kirche auf dem Gebiet der Miſſion und der chriſtlichen Liebe auszubilden. Seit 1919 hat die Geſellſchaft Anſtalten gemacht, ihren Zweck zu erreichen. Es beſtehen jetzt vier Diakoniſſenſchulen, in denen 36 Schülerinnen ſich auf den Diakoniſſen⸗ beruf vorbereiten. Auch ſteht bereits eine Anzahl Diakoniſſen im Dienſte der Kirche. Zwei ſtehen im Dienſte der Indianermiſſion, welche die Ehrw. Wisconſinſynode unter den Apachen in Arizona treibt, zwei im Dienſte von Stadtmiſſionen, eine iſt in der italieniſchen Miſſion tätig, und etliche ſind von Gemeinden als Diakoniſſen angeſtellt. Da nun dieſe Diakoniſſen im Dienſte der Synoden, die die lutheriſche Synodalkonferenz bilden, ihre Tätigkeit entfalten, ſo fragt die Diako⸗ niſſengeſellſchaft eine Ehrw. Synodalkonferenz um Rat, wie es ſich ein⸗ richten läßt, Bewilligungen von den Synoden, die Glieder der Synodal⸗ konferenz ſind, für die Ausbildung von Diakoniſſen zu bekommen. „Mit aller Hochachtung „Die Diakoniſſengeſellſchaft innerhalb der Synodalkonferenz. „Ph. Wambsganß, Präſident. „W. Klauſing, Sekretär.“ Das vom Präſes ernannte Komitee berichtete wie folgt: Ihr Komitee, eingeſetzt vom Ehrw. Präſes der Synodalkonferenz, macht in Sachen der Eingabe der Diakoniſſengeſellſchaft innerhalb der Synodalkonferenz die Empfehlung, daß beſagte Geſellſchaft ſich in ihrer Angelegenheit an die einzelnen Diſtrikte der verſchiedenen zur Synodal⸗ konferenz gehörenden Synoden wende. Wir machen dieſe Empfehlung, da wir meinen, daß die anweſenden Delegaten keine Autorität haben, in dieſer Sache zu handeln. Andererſeits ſind wir der Meinung, daß durch die vielen Diſtrikte in der Synodalkonferenz die Diakoniſſenſache, ihre Notwendigkeit und Wichtigkeit, beſſer bekannt gemacht werden kann; und ſo dürfte auch die gewünſchte Hilfe für die Diakoniſſenſache erfolgen. Es zeichnet mit gebührender Hochachtung Ihr Komitee: J. Gauß, Vorſitzer. G. E. Bergemann. Karl Niermann, Sekretär. Dieſer Bericht wurde angenommen. Modus Procedendi in interſynodalen Streitfällen. Angeſichts eines Beſchluſſes der Miſſouriſynode in ihrer Verſamm⸗ lung, abgehalten zu St. Louis im Juni dieſes Jahres, dahin lautend, daß ſie, die Miſſouriſynode, ſich einer ähnlichen Verordnung der Wis⸗ conſinſynode anpaſſend, ihre Diſtriktspräſides bevollmächtigt habe, in interſynodalen Streitfällen in ihrem Diſtrikte als erſte Inſtanz zu han⸗ deln, und den Wunſch äußernd, daß auch die Synodalkonferenz einen modus procedendi in interſynodalen Streitfragen ſchaffe, wurde auf Beſchluß der Synodalkonferenz vom Präſes folgendes Komitee er⸗