# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1926_S28 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 28 Verhandlungen der dreißigſten Verſammlung (1925) insgeſamt die wirklich erſtaunliche Summe von $31,648.47 aufgebracht, in zwei Jahren $60,223.50. Durchſchnittlich hat jedes konfirmierte Glied, ob jung oder alt, $11.77 im Jahr für kirchliche Zwecke beigeſteuert. Ihre große Gebefreudigkeit zeigt klar, wie dank⸗ bar ſie für das Rettungswerk ſind, das wir unter ihnen und ihren Kindern treiben. Da kommt es vor, daß eine alte Negertante am Samstag zur Stadt geht mit einem Huhn unter dem Arm, das ſie ver⸗ kaufen will, damit ſie das Geld am Sonntag dem lieben Heiland auf den Altar legen kann. 5. Erſtaunlich niedrige Sterberate. Laut des Zenſus von 1920 ſtarben aus je 1,000 Negern in unſerm Land 18. In unſerer Negermiſſion dagegen ſind voriges Jahr (1925) nur 9 aus je 1,000 geſtorben. Es iſt dies ein weiterer Beweis dafür, daß die Neger, die lutheriſch werden, ganz anders leben als ihre andern Volksgenoſſen. Ihre Umwandlung iſt gründlich. Man ſtelle ſich unſern lutheriſchen Neger nicht vor wie den gewöhnlichen Neger. Er iſt ganz anders. Die Hautfarbe bleibt freilich die gleiche; aber ſonſt bewahrheitet ſich bei ſeiner Bekehrung das Wort des Apoſtels: „Iſt jemand in Chriſto, ſo iſt er eine neue Kreatur. Das Alte iſt vergangen; ſiehe, es iſt alles neu worden.“ 6. Gewährung des Kaufrechts. Angeſichts des bevor⸗ ſtehenden goldenen Jubiläums der Negermiſſion im Jahre 1927 emp⸗ fiehlt die Miſſionskommiſſion der Synodalkonferenz, unſern älteren und erkenntnisreicheren Gemeinden Gelegenheit zu geben, das von ihnen benutzte Miſſionseigentum käuflich zu erwerben und ratenweiſe abzuzahlen. Dabei ſollte ihnen gutgeſchrieben werden, was ſie für den urſprünglichen Bau, für Reparaturen und für Ankauf aufgebracht haben. Bei der Feſtſtellung des gegenwärtigen Wertes des Eigentums ſollte die Gemeinde ſowohl als die Kommiſſion vertreten ſein. Beide Parteien wählen ein drittes Glied. Wir glauben, dieſe Einrichtung wird die Gemeinden ſtark anſpornen, dem Ziel der Selbſterhaltung näher zu kommen. 7. Die Kommiſſion läßt hiermit bei der Synodalkonferenz an⸗ fragen, ob es ihrem Wunſch und Willen gemäß iſt, im Notfall Geld zu borgen und Eigentum hypothekariſch zu belaſten (mort⸗ gage). Dies iſt bisher nicht geſchehen. 8. Aufnahme ins Budget. Die Miſſouriſynode hat auf ihrer letzten Delegatenſynode unſere Negermiſſion mit in ihr Budget aufgenommen und beſchloſſen: „Daß das Board of Directors hiermit bevollmächtigt und an⸗ gewieſen werde, folgende Poſten oder Kaſſen ins Synodalbudget auf⸗ zunehmen: die Verſorgungskaſſe, die Allgemeine Kirchbaukaſſe, den Reſervefonds, die Kaſſen für Taubſtummenmiſſion, Europäiſche Miſſion, Heidenmiſſion, Fremdſprachige Miſſionen, Allgemeine Innere Miſſion, Immigranten⸗ und Seemannsmiſſion, Indianermiſſion, Judenmiſſion, Negermiſſion, Miſſion in Südamerika ſowie die Synodalkaſſe und die Synodalbaukaſſe; „Daß alle Synodalbehörden und Kommiſſionen, deren Arbeiten ins Synodalbudget eingeſchloſſen ſind, hiermit bevollmächtigt und an⸗ gewieſen ſind, in ihr Budgetgeſuch, das ſie an das Board of Directors richten, irgendwelche und jede vorausgeſehene notwendige Ausgabe ein⸗ zuſchließen, die mit der erfolgreichen Ausführung ihrer Arbeit zuſam⸗ menhängt, es ſei denn, daß ſonſtwie Vorkehrungen dafür getroffen ſind; „Daß die in dem vom Board of Directors und der Finanzkonferenz