# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1922_S18 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 18 Verhandlungen der achtundzwanzigſten Verſammlung Chriſti ſind wir auch in unſerm Schulkampf. Nur ſolange wir das im Auge behalten, wird unſer Kampf ein rechtſchaffener ſein; ſobald ſich aber andere Elemente einmiſchen, iſt er verderbt und verloren. Daß die Erziehung unſerer Kinder in der Zucht und Vermahnung zum HErrn mit unſerm Zeugenberuf gegeben iſt, liegt auf der Hand. Wir wollen unſere Betrachtung dabei zunächſt auf einen Punkt be⸗ ſchränken. Wenn wir als Zeugen JEſu Chriſti das Werk der Erziehung betreiben, wird uns niemals der Gedanke beeinfluſſen: Wieviel muß ich tun, um meiner Zeugenpflicht zu genügen? Die Frage hat ja doch meiſtens nur den Sinn: Mit wie wenig Arbeit und Opfer kann ich mich allenfalls noch durchdrücken? Dieſe Frage zeigt, daß, der ſie ſtellt, die Arbeit als etwas von außen Auferlegtes empfindet. Ein Zeuge Chriſti arbeitet an der Erziehung ſeiner Kinder, weil ſeine ganze Natur ihn dazu treibt, zwingt. Er kann es nicht laſſen, er müßte ſonſt gegen ſeine Natur handeln, ſeine Natur vergewaltigen, töten. Ein Zeuge JEſu Chriſti fragt bei der Erziehungsarbeit nur: Was muß ich tun? Was erfordern die Umſtände? Da möchte ich nun auf eins hinweiſen, was in gegenwärtiger Zeit die Umſtände gebieteriſch fordern. Die Verhältniſſe, unter denen wir unſer Zeugnis für JEſum an unſere Kinder in der Erziehung ablegen, haben ſich ſeit der Gründung der Synodalkonferenz gewaltig verſchoben. Früher ſtand es ſo, daß für die meiſten unſerer Kinder mit der Konfirmation der Schulbeſuch auf⸗ hörte. Nach der Konfirmation traten ſie in irgendeine lohnbringende Arbeit ein. Ja, es machte ſich bei vielen Eltern das Beſtreben geltend, ihre Kinder möglichſt früh konfirmieren zu laſſen, damit ſie ſich durch ihre Arbeit an dem Broterwerb für die Familie beteiligen könnten. Unter damaligen Verhältniſſen lag kein Anlaß vor, daß eine Gemeinde mehr als eine Elementargemeindeſchule für ihre Kinder einrichtete. Der Unterhalt einer ſolchen ſtellte auch ſchon hohe Anſprüche an die Kräfte der Gemeinde. Wenn damals ein Knabe mehr als eine Ele⸗ mentarſchulbildung erhielt, ſo geſchah das, weil er Paſtor oder Lehrer werden wollte, und er beſuchte ſelbſtverſtändlich die höheren Lehr⸗ anſtalten der Synode. Und das wurde in vielen Fällen von den Leuten als ein großes Opfer angeſehen. Heute liegen die Dinge anders. Daß Kinder ſich ſofort nach der Konfirmation dem Broterwerb zuwenden müſſen, gehört doch wohl zu den Ausnahmefällen. In vielen Staaten ſchreibt das Geſetz den Beſuch einer Schule bis zur Vollendung eines beſtimmten Lebensjahres oder bis zur Abſolvierung eines gewiſſen Lehrpenſums vor. Bei der all⸗ gemeinen Erhöhung des Wohlſtandes unſerer Gemeindeglieder und bei der verſchärften Schulgeſetzgebung macht es ſich von ſelbſt, daß viele, vielleicht die meiſten unſerer konfirmierten Kinder nach Abſolvierung der acht Grade einer Elementarſchule noch einige Jahre eine Hochſchule be⸗ ſuchen, ſelbſt wenn ſie ſich nicht auf einen der ſogenannten gelehrten Berufe vorbereiten.