# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1920_S14 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14 Verhandlungen der ſiebenundzwanzigſten Verſammlung Mich., ſtattfand, waren zu unſerer großen Freude zwei Glieder Ihrer Ehrw. Synode, die Herren Profeſſoren Präſes D. H. G. Stub und D. J. Ylvisaker, als Delegaten erſchienen und haben dem beſtehenden glaubensbrüderlichen Verhältnis Ausdruck gegeben. Dieſes Verhältnis, das innige Band, das trotz der Verſchiedenheit der Nation und der Sprache Ihre Ehrw. Synode und die Synoden der Synodalkonferenz ver⸗ bindet, bewegt uns, dieſes Schreiben an Sie zu richten, und wie es aus inniger Bruderliebe hervorgeht, ſo bitten wir Sie, teure Väter und Brüder, es in ebenſolcher Liebe aufzunehmen. „Das glaubensbrüderliche Verhältnis bringt heilige Pflichten mit ſich, auch die Pflicht der brüderlichen Erinnerung und Vorſtellung. Da⸗ für haben wir die ausdrückliche bibliſche Weiſung und das ſchöne Vorbild der altchriſtlichen Gemeinden. Nun hat die Synodalkonferenz Kennt⸗ nis genommen von der Vereinigungsbewegung unter den norwegiſchen Synoden unſers Landes, an denen auch Ihre Ehrw. Synode beteiligt iſt. Sie hat auch die veröffentlichten Vereinbarungsſätze, das ſogenannte ‚Opgjör‘, mehr als zwei Tage eingehend verhandelt, einen Tag in Gegen⸗ wart Ihrer Ehrw. Delegaten, und es an Schrift und Bekenntnis genau geprüft, da es ſich ja um eine Vereinigung mit einem norwegiſchen Kirchenkörper handelt, der vor dreißig Jahren und ſeitdem immer wieder die Lehrſtellung der Synodalkonferenz, ſonderlich in den Artikeln von der Bekehrung und Gnadenwahl, bekämpft und verworfen hat. Dieſe Prüfung des ‚Opgjör‘ bewegt uns, ehrwürdige, teure Väter und Brüder, Sie ebenſo herzlich als dringend zu bitten, uns in den drei nachfolgenden Punkten Gehör zu geben, damit bei Ihnen wie bei uns die eine, reine Wahrheit des göttlichen Wortes und des lutheriſchen Bekenntniſſes be⸗ ſtimmt, klar und feſt bekannt, wider allen Irrtum feſtgehalten und ver⸗ teidigt, die in Gottes Wort und in dem lutheriſchen Bekenntnis ge⸗ bundenen Gewiſſen geſtillt werden, und die Glaubenseinigkeit unter uns allen erhalten bleibe. „Wir bitten alſo Ihre Ehrw. Synode um des Bekenntniſſes willen: „1. in den Theſen 1 bis 3 über die Gnadenwahl die Gleichſetzung der ſogenannten erſten und zweiten Lehrform auszuſcheiden, da nur die erſte die Wahrheit der Schrift und des Bekenntniſſes iſt, die zweite keinen Grund in Gottes Wort und in dem Bekenntnis der lutheriſchen Kirche und daher in der Kirche keine Berechtigung hat; „2. in den Theſen eine Verwerfung des menſchlichen Verhaltens, beſonders auch des Unterlaſſens des ſogenannten mutwilligen Wider⸗ ſtrebens vermöge natürlicher oder Gnadenkräfte, als Erklärungsgrundes, warum Gott die einen vor den andern bekehrt und auserwählt hat, wie dies von unſern Gegnern in der amerikaniſch⸗lutheriſchen Kirche gelehrt wird, zu veranlaſſen, da die gegenwärtigen kirchlichen Zuſtände eine ſolche Antitheſe fordern; „3. mit uns eine chriſtbrüderliche Beſprechung der früheren Theſen über die Berufung und Bekehrung und der gegenwärtigen über die