# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1920_S11 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. 1920. 11 Dieſes Mittel mag äußerlich Erfolg erzielen, iſt aber Gift für das Chriſtentum. Es tötet den Glauben, macht aufgeblaſen oder ver⸗ zagt oder gleichgültig⸗frech. Wehe der Kirche, wenn ſie ihre Kinder nicht mehr durch die „Barmherzigkeit Gottes“ (Röm. 12, 1) er⸗ ziehen läßt! Das Wort Gottes iſt noch in einem andern Sinn Erziehungsmittel. Was Gottes Wort über Religion und Moral ſagt, iſt endgültig. Die Bibel iſt von Gott eingegeben. In der öffentlichen Schule dagegen herrſcht der ſogenannte wiſſen⸗ ſchaftliche Geiſt der freien Forſchung auch auf dem Gebiet der Moral und Religion. Die Vernunft iſt die oberſte Richterin. Beugung unter die inſpirierte Schrift iſt ein drückendes Joch, entehrende Knechtſchaft. Wer erkennt da nicht den fundamentalen Unterſchied der beiden Er⸗ ziehungsſyſteme! Wer erkennt nicht die Gefahr, die der Kirche von ſeiten der Staatsſchule droht! Wir müſſen unſer Erziehungsweſen hegen und jeden Angriff auf dasſelbe entſchieden abwehren. Geben wir die Er⸗ ziehung unſerer Kinder aus der Hand, ſo ſind wir verloren. III. (Da ein großer Teil der Verſammlung nicht erkannte, daß die Ausführungen zur dritten Theſe nur eine praktiſche Anwendung der in den beiden vorhergehen⸗ den Theſen dargelegten Grundſätze bieten, ſo ſollen die Verhandlungen darüber fortgeſetzt werden. Daher hier auch nur eine ganz gedrängte Darlegung der Hauptgedanken. Anm. d. Ref.) Es iſt kein Kompromiß, wenn man dem Staat die ihm zuſtehende Polizeigewalt einräumt: Fire, Health, and Truancy Departments (in ihren legitimen Grenzen). Allenfalls kann man dem Staat auch das Recht zugeſtehen, gewiſſe Reſultate des Unterrichts zu fordern. Ein heute viel empfohlener gefährlicher Kompromiß iſt die Akkredi⸗ tierung unſerer Schulen. Die Eltern haben die Aufgabe, ihre Kinder zu erziehen; der Staat beanſprucht das Erziehungsrecht für ſich. Da bieten wir dem Staat den Kompromiß an, wir wollen die Erziehung künftig unter ſeiner Aufſicht beſorgen. Damit iſt das Prinzip, daß die Erziehung Sache der Eltern (und der Kirche) iſt, aufgegeben. Das Erwerben von Staatszertifikaten ſeitens der Lehrer ſteht nicht auf gleicher Stufe mit Akkreditierung, obwohl es auch eine Anerkennung von ſeiten des Staates bedeutet. Der Lehrer beweiſt dem Staat ſeine Befähigung durch ein einmaliges Examen; er iſt auch nicht genötigt, in den Staatsdienſt zu treten. Eine akkreditierte Schule aber unter⸗ ſtellt ſich einer dauernden Aufſicht und Regulation und wird de facto dem akkreditierenden Schulſyſtem eingegliedert. Im Unterſchied von dem hie und da getroffenen Privatabkommen zwiſchen dem Leiter einer Gemeindeſchule und dem Prinzipal der öffent⸗ lichen iſt Akkreditierung die offizielle Anerkennung einer Privatſchule von ſeiten der Staatsſchule. Wird aber nicht dadurch, daß wir die Akkreditierung erlangen,