# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1920_S5 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. 1920. 5 Lehrverhandlungen. Herr Prof. Johann P. Meyer vom Seminar zu Wauwatoſa trug an der Hand einiger Notizen ſehr lebhaft und anſprechend ein Referat vor, über welches er ſelber freundlichſt folgende kurze ſchriftliche Aus⸗ arbeitung geliefert hat: Der Kampf um unſer Schulweſen. Unſer Schulweſen iſt beſonders wieder ſeit dem Kriege heftigen Angriffen ausgeſetzt. Man verſchreit unſere Schule als undemokratiſch; ſie befördere den Klaſſengeiſt. Man erſtrebt ein vom Staat ſelbſt ge⸗ leitetes Erziehungsweſen. Es liegt in der Natur der Sache, daß bei zunehmender Bevölke⸗ rungsdichtigkeit auch mehr Beſchränkung der Einzelrechte und größere Zentraliſation der Gewalt einſetzt. Dabei werden dann auch leicht die ſogenannten unveräußerlichen Rechte in Mitleidenſchaft gezogen. Abgeſehen von andern, ſtehen jetzt die Rechte chriſtlicher Eltern be⸗ treffs der Erziehung ihrer Kinder in Gefahr. Da gilt es zu kämpfen. Soll aber der Kampf mit Sieg gekrönt werden, ſo muß er im rechten Geiſt geführt werden. Es iſt ein köſtliches Ding, daß das Herz feſt werde (Hebr. 13, 9). — Darum ſoll vorliegendes Referat vor allem dem Zweck dienen, daß wir uns auf die in Gottes Wort niedergelegten Prin⸗ zipien beſinnen. I. In dieſem Kampfe handelt es ſich für uns nicht um äußerliche Güter (beſtimmte Formen, die Schule als ſolche), ſondern um die Erziehung unſerer Kinder. II. Unſere Schule iſt nach Ziel, Vorausſetzung und Mittel der Er⸗ ziehung der Staatsſchule diametral entgegengeſetzt. III. Um dieſes weſentlichen Unterſchiedes willen muß unſere Stellung die ſein, daß wir kämpfen, um zu ſiegen (oder lieber untergehen). Kompromiſſe bedeuten Verleugnung. IV. Weil unſer Schulweſen Sache des Reiches Gottes iſt, wird Gott uns mächtig beiſtehen und den Kampf zum Siege führen. I. Kinder ſind von Gott den Eltern überwieſen; er läßt ſie in eine be⸗ ſtimmte Familie hineingeboren werden. Damit weiſt er ganz beſtimmten Perſonen Vater⸗ und Mutterpflichten gegen ganz beſtimmte Kinder zu und legt ihnen die Verantwortung für deren Ausführung auf. Damit