# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1916_S108 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 108 Verhandlungen der ſechsundzwanzigſten Verſammlung Dieſer Komiteebericht wurde von der Verſammlung ſehr eingehend beraten. Das Schlußergebnis war, wie folgt: Punkt 4 wurde angenommen. Betreffs der Punkte 1—3 wurde beſchloſſen, die Sache noch auf zwei Jahre zurückzuſtellen und inzwiſchen an die einzelnen Synoden und Diſtrikte der Synodalkonferenz zur Beratung zu verweiſen. IV. Lehrwache. über dieſe Sache lag folgende Eingabe vor: „An die Ehrw. Synodalkonferenz, verſammelt zu Toledo, Ohio. Zu⸗ handen des Herrn Präſes C. Gauſewitz. „Soviel uns bekannt iſt, erſtreckt ſich die gegenſeitige Beaufſich⸗ tigung der zur Synodalkonferenz gehörenden Synoden, was die Lehre betrifft, nur auf die Prüfung der Synodalberichte. „Wir ſind aus naheliegenden Gründen der Meinung, daß dieſe Beaufſichtigung ausgedehnt ſein ſollte auch auf die innerhalb unſers Kreiſes erſcheinenden Zeitſchriften, wie ‚Lehre und Wehre‘, ‚Theol. Quartalſchrift‘, ‚Hom. Magazin‘, Theol. Quarterly u. dgl. „Wir bitten daher eine Ehrw. Synodalkonferenz, dieſer Angelegen⸗ heit einmal ihre Aufmerkſamkeit zu ſchenken. „Im Auftrage der Marquette Co.⸗Spezialkonferenz zeichnet mit gebührender Hochachtung „Walter J. Pliſchke, Sekretär. „P. S. Herr P. R. Schroth, der Delegat des Süd⸗Wisconſin⸗ Diſtrikts, wird bereit ſein, dieſe Sache vor der Konferenz zu vertreten.“ Außerdem legte der im P. S. der Eingabe genannte Herr P. R. Schroth in einem mündlichen Bericht ſehr eingehend dar, was die Kon⸗ ferenz bewogen habe, dieſe Eingabe zu machen, und welchen Segen ſie ſich von dem empfohlenen Schritte verſpreche. Die Eingabe wurde an ein Komitee zur Berichterſtattung ver⸗ wieſen. Folgendes iſt der Bericht dieſes Komitees: „An die Ehrw. Synodalkonferenz. „Ihr Komitee erlaubt ſich, in betreff der Eingabe der Marquette⸗ Konferenz folgendes zu unterbreiten. „1. Wir halten dafür, daß keine Einrichtung, die die Synodal⸗ konferenz treffen könnte, die perſönliche Verantwortung weder der ein⸗ zelnen Glieder der zur Synodalkonferenz gehörenden Synoden noch der Synoden als ſolcher für den Lehrinhalt der innerhalb der Synodal⸗ konferenz erſcheinenden Publikationen aufheben kann. „2. Wir halten ferner dafür, daß keine Einrichtung, welche die Synodalkonferenz treffen könnte, den einzelnen Bruder oder die Brüder, die an einem Artikel oder einzelnen Ausdrücken eines Artikels Anſtoß