# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1858_S375 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. 375 nung der Obrigkeit, welche den Wittwen innerhalb des Trauerjahres zu heirathen verbietet, auf ehrbaren und gerechten Gründen. Derselbe Apostel Paulus verlangt Phil. 4, 8., daß wir dem, was ehrbar ist und was wohl lautet, nachdenken sollen: aber eine solche Ehe hat den Makel der Infamie; daß wir uns der Ehrbarkeit vor allen Menschen befleißigen sollen: aber eine solche Ehe ist nicht ehrbar. 5) Wenn die Wittwen wegen der vom Apostel festgesetzten Freiheit der Ehe während des Trauerjahres von der Verheirathung nicht abgehalten werden dürfen, warum halten sie denn den ganzen geistlichen Stand gänzlich von der Ehe ab? warum behaupten sie, daß die Ehe wegen geistiger Verwandtschaft verhindert sei? warum führen sie so viele verbotene Grade ein? u. s. w. Wenn sie meinen, daß in diesen und ähnlichen Verordnungen des kanonischen Rechts der Freiheit der Ehe kein Hinderniß in den Weg geworfen werde, warum behaupten sie dies denn von dem, auf den billigsten Gründen beruhenden Verbote des bürgerlichen Rechts? Was das zweite Stück betrifft, so halten wir es für billig, daß auch die Wittwer während der Zeit des Trauerjahres oder wenigstens eines halben Jahres vom Tode ihrer ersten Frau an sich nicht wieder verheirathen. Denn obgleich sie nicht gerade durch ein göttliches oder bürgerliches Recht dazu verpflichtet sind; obgleich auch der erste Grund, nämlich Verwechslung der Nachkommenschaft, bei den Männern wegfällt: so hat doch der zweite Grund, nämlich die öffentliche Ehrbarkeit, auch bei ihnen statt. Denn ein Mann scheint nicht mit aufrichtiger Gattenliebe der zugethan gewesen zu sein, deren Andenken er sogleich mit dem Tode derselben bei Seite legt, und ohne öffentliches Aergerniß wird über dem frischen Grabhügel der ersten Gattin nicht der neue Ehebund geschlossen. Daß zwischen dem Tode der Sarah und der zweiten Ehe des Abraham einige Zeit verflossen war, zeigt die Mosaische Erzählung. Obgleich darum diejenigen, welche nach dem Tode der ersten Frau zur zweiten Ehe eilen, nicht der Infamie des Gesetzes verfallen, wie Seneca sagt: „den Männern ist keine bestimmte Trauerzeit gesetzt, weil keine auch ehrbar ist“: so können sie doch von der Infamie der That und vom Verdachte der Leichtfertigkeit und Unenthaltsamkeit kaum frei sein. Es ist unmenschlich, „mit denselben Augen die Beerdigung der Seinigen zu sehen, mit denen man sie selbst gesehen hat, ihr Gedächtniß mit ihrer Leiche hinauszutragen und nicht bewegt zu werden in Folge der ersten Zerreißung des Familienbandes“, sagt derselbe Seneca: nun aber wird diese Trauer grade am meisten dadurch an den Tag gelegt, daß man sich einer neuen Ehe enthält.