# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1916_S75 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. 1916. 75 mehrheit entſchieden werden, ſondern nur nach Gottes Wort und den ſymboliſchen Büchern unſerer Kirche.‘ „Die Minorität iſt darum in ihrem guten Recht, wenn ſie be⸗ hauptet, daß die Vereinigungsſache — die doch gewiß eine ‚Lehr⸗ und Gewiſſensſache‘ iſt — in Wirklichkeit von der Synode durch die Abſtimmung auf dieſer Verſammlung nicht erledigt iſt. „Darum gab auch die Minorität folgende gemeinſame Erklärung ab: ‚Da die vorgeſchlagene Konſtitution für den vereinigten Körper, der unter dem Namen „Die norwegiſch⸗lutheriſche Kirche in Amerika“ be⸗ kannt ſein ſoll, von der Verſammlung angenommen iſt, „‚und da das „Opgjör“ eine beſtimmte Abweichung von dem bisher von der Norwegiſchen Synode eingenommenen konfeſſionell lutheriſchen Standpunkt darſtellt; „‚da ferner beſchloſſen worden iſt, die Vereinigung durchzuſetzen ohne die geringſte Rückſicht auf den Wunſch, daß Veränderungen im „Opgjör“ vorgenommen werden, die in einer von P. I. B. Torriſon am Freitagmorgen vorgelegten Reſolution ſpezifiziert ſind, und da durch dieſe Handlung das Gewiſſen der Minoritätsglieder im Widerſpruch mit Artikel 5, Pragraph 4, der Synodalkonſtitution gekränkt worden iſt: „‚ſo erklärt die Minorität hiermit, daß, wenn dieſe Veränderungen nicht bewilligt werden, ſie nicht in den neuen Körper eintreten kann, ſondern gezwungen iſt, die Synode aufrechtzuerhalten, deren Arbeit fortzuſetzen und deren Intereſſen zu wahren.‘ „Wenn man dieſe ruhige und beſtimmte Erklärung mit der oben begründeten Bitte um Veränderungen im ‚Opgjör‘ zuſammenhält, ſo ſcheint es in der Tat wunderlich, daß Glieder einer Körper⸗ ſchaft keine Rückſicht darauf nehmen ſollten. „Es verſchlägt nicht mehr, mit der Ausflucht zu kommen, daß die Minorität ‚ſelbſt nicht weiß, was ſie will‘, oder daß ‚in ihrer eigenen Mitte keine Einigkeit beſteht‘. „Im Lichte dieſer einfachen Erklärung wird man wohl nicht länger behaupten, daß ‚die Minorität immer größere Forderungen ſtellen wird, je mehr man ihr einräumt‘, oder daß man ‚keine Gewißheit hat, daß dieſelbe bei der Vereinigung mitgehen werde, ſelbſt wenn jene Berich⸗ tigungen im „Opgjör“ gemacht würden‘. „Nicht einmal die Entſchuldigung kann von der Majorität weiter vorgebracht werden, daß man, ‚um die Minorität zufriedenzuſtellen, Lehrverhandlungen mit den andern Körpern von vorn anfangen müſſe‘. Denn das Verlangen der Minorität iſt ganz beſtimmt, einfach und klar. „Aber vielleicht wird mancher geradeheraus ſagen, die Minorität ſei ſo klein und unbedeutend, daß man auf ihre Vor⸗ ſtellungen gar keine Rückſicht zu nehmen brauche. „Dergleichen Reden ſollten in einem Kirchenkörper, in welchem ſowohl Gottes Wort als auch die Konſtitution das Gewiſſen des ein⸗ zelnen ſchützen, gar nicht gehört werden. In einer Kirche, in welcher ein Athanaſius und ein Luther allein mit ihrem Gott ſich der ganzen