# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1916_S73 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) der Ev.⸗Luth. Synodalkonferenz von Nordamerika. 1916. 73 änderungen im „Vorſchlag“ zuzuſtimmen, und erklärt, daß die Annahme der neuen Konſtitution aufgeſchoben wird, bis man dieſer Aufforderung nachgekommen iſt.‘ „Es wurde betont, daß die genannten Veränderungen im ‚Opgjör‘ das Allermindeſte ſeien, womit die Minorität ſich zufrieden geben könne. Denn in dieſen Punkten weicht das ‚Opgjör‘ von der Schrift und der Lehre des lutheriſchen Bekenntniſſes ab. Es ſei denn, daß dieſe Berichtigungen vorgenommen werden, ſo kann die Minorität nicht mit gutem Gewiſſen in den neuen Körper eintreten. „Es waren auch gute Gründe vorhanden zur Hoffnung, daß die Majorität ſich dem Verlangen nach dieſen Berichtigungen anſchließen werde. Denn D. Stub erklärte in 1912, daß Paragraph 1 geſtrichen werden müſſe, weil derſelbe ſeinem Wortlaut nach ‚den Gewiſſen Zwang antue‘. „Und im Jahre 1913 ſtimmte das Opgjörkomitee der Synode der Erklärung D. Ylvisakers bei, in welcher derſelbe mit Bezug auf den anſtößigen Ausdruck in Paragraph 4 ſagte: ‚Der Satz iſt ganz gewiß ſehr irreführend (um nicht zu ſagen, ſachlich unrichtig). Es ſcheint darin Raum für ein gut Teil Synergismus zu ſein.‘ „Und was jene Parentheſe in Paragraph 3 anlangt, ſo iſt es eine bekannte Tatſache, daß gerade das Verſtändnis des 11. Artikels der Konkordienformel dem Opgjörkomitee große Schwierigkeit verurſacht hat. Die Glieder der Vereinigten Kirche behaupteten, daß der Artikel den weiteren Gnadenwahlsbegriff enthalte, der weſentlich mit dem allge⸗ meinen Heilsrat Gottes übereinſtimmt. (Auf dieſem Wege haben ja manche verſucht, die intuitu fidei-Lehre in die Konkordienformel einzu⸗ führen!) Das Komitee der Synode dagegen erklärte, daß der Artikel den engeren und eigentlichen Gnadenwahlsbegriff enthalte. Die Auf⸗ faſſung der Synode iſt in eben dieſem Paragraphen 3 ausgeſprochen, während die Auffaſſung der Vereinigten Kirche angedeutet iſt in der Parentheſe durch den Hinweis auf Paragraph 10—20 des 11. Artikels. Nur wenn der Hinweis ſo erweitert wird, daß er lautet: Paragraph 1—20, harmonieren der Satz und die Parentheſe miteinander. „Aber die Hoffnung, daß die Majorität aus den erwähnten Grün⸗ den auf dieſe Berichtigung eingehen werde, ſchlug fehl. Der Vorſchlag der Minorität wurde auf den Tiſch gelegt. „Ja, als in einer ſpäteren Sitzung einige Paſtoren der Majorität die Synode ſchön baten, bei den andern Körpern vorſtellig zu werden, ob dieſelben der Minorität nicht entgegenkommen könnten, indem ſie jene Veränderungen vornähmen, wurde auch dies abgelehnt. „Dagegen wurde die Konſtitution für den neuen Körper ange⸗ nommen. Es wurde wenig Gelegenheit gegeben, Beſchwerden gegen dieſelbe zu erheben. Dennoch wurde dies ausgeſprochen, daß in dem neuen Grundgeſetz die wichtige Beſtimmung in der alten Verfaſſung